Kenntnisnahme - FB 51/0131/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung am 19.07.2011 hat sich der Kinder- und Jugendausschuss mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (VormÄG) und seinen Folgen befasst. Die Mitglieder des Ausschusses baten in diesem Zusammenhang um die Vorstellung der Tätigkeiten eines Vormunds/Pflegers.

 

1. Definition

 

Der Vormund ist der rechtliche Vertreter eines Minderjährigen und handelt in allen Belangen anstelle der Eltern, wenn

 

?         die Eltern aufgrund des Entzugs der elterlichen Sorge durch das Familiengericht dazu nicht mehr befugt sind

?         die Eltern verstorben sind

?         die Mutter minderjährig ist

 

Werden Teilbereiche der elterlichen Sorge entzogen, so wird von einer Pflegschaft gesprochen. Teilbereiche sind

 

?         die Personensorge

?         das Aufenthaltsbestimmungsrecht

?         die Vermögenssorge

?         die Gesundheitsfürsorge

?         das Recht, weitergehende Hilfen – auch Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen – zu beantragen.

 

2. Rahmenbedingungen

 

Im FB 45 werden die gesetzlichen und bestellten Vormundschaften/Pflegschaften von drei Mitarbeiterinnen mit einem Stellenanteil von 2,38 Vollzeitstellen übernommen. Andere Aufgaben außerhalb des im folgenden beschriebenen Tätigkeitsfeldes werden nicht wahrgenommen.

 

Zudem überträgt das Familiengericht den in der Stadt Aachen tätigen freien Wohlfahrtsverbänden Sozialdienst kath. Frauen, Katholischer Verein für Soziale Dienste und der Arbeiterwohlfahrt bestellte Vormundschaften/Pflegschaften.

 

Um diese Vereinsvormundschaften/Pflegschaften übernehmen zu können, bedarf es der Genehmigung des Landschaftsverbandes Rheinland.

 

Die freien Träger verfügen über eine Kapazität von insgesamt 1,75 Vollzeitstellen.

 

Insgesamt werden mit Stand vom 01.09.2011 258 Vormundschaften/Pflegschaften geführt, hiervon entfallen 171 auf den FB 45 und 87 Fälle auf die freien Verbände.

 

3. Aufgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Mündel stehen

 

Zu den Aufgaben eines Vormunds/Pflegers gehören:

 

?         Persönlichen Kontakt und persönliche Beziehung zum Minderjährigen herstellen und pflegen durch
 

o        Hausbesuche, gemeinsame Unternehmungen, Gespräche, Telefonate

o        Teilnahme an Festen, Feiern (z.B. Kommunion, Pflegekinderfest)

o        Kontakte gestalten zu Verwandten, sozialem Umfeld und Helfersystem zur Aufrechterhaltung und Regelung der Beziehungen, der Förderung und Integration sowie zur Interessenswahrung und zur Wahrung des Kindeswohls des Mündels

 

?         Klärung der rechtlichen Situation des Mündels in Bezug auf
 

o        Personenstand (z.B. Staatsangehörigkeit, Abstammung, ausländerrechtlicher Status)

o        Lebensunterhalt

o        Vermögen, Erbe, Erbausschlagung

o        Kranken-/Rentenversicherung

 

?         Sicherstellung einer notwendigen und geeigneten Unterbringung und die damit verbundene adäquate Betreuung, Versorgung und Unterstützung des Kindes sowie seine Aufsicht

 

?         Antragstellung auf Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen nach dem SGB VIII sowie sonstiger Hilfen und Leistungen nach dem SGB II, SGB V, SGB XII etc.

 

?         Teilnahme an Hilfeplangesprächen sowie deren Vor- und Nachbereitung und weiteren Gesprächen, die damit verbundene Dokumentation von mit allen am Prozess Beteiligten, wie Eltern, Minderjährigen, Geschwistern, Großeltern, Schulen, Kitas, Leistungserbringern, SRT-MitarbeiterInnen des Jugendamtes

 

?         Durchführung und Begleitung, Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation von Schutzmaßnahmen für die Mündel wie
 

o        deren Herausnahme aus kindeswohlgefährdendem Umfeld

o        Krisenintervention

o        Zwangszuführung

o        Strafanzeigen

o        Vermisstenanzeigen

 

?         Teilnahme an, Vor- und Nachbereitung sowie deren Dokumentation von gerichtlichen Verfahren vor den
 

o        Familiengerichten

o        Vormundschaftsgerichten

o        Verwaltungsgerichten

o        Strafgerichten

o        Sozialgerichten

o        Nachlassgerichten

o        Petitionsausschuss des Landes

 

?         Entscheidungen treffen sowie diese Entscheidungen vor- und nachbereiten sowie dokumentieren zu den Themen des täglichen Lebens
 

o        im Bereich Gesundheit (z. B. Operationen, medizinische Behandlung, Therapie, medizinische Vorsorge)

o        im Bereich Kindertageseinrichtung, Schule und Ausbildung

o        Religiöse Zugehörigkeit (z. B. Taufe, Firmung etc.)

 

4. Mündelübergreifende Aufgaben

 

Die mündelbezogenen Aufgaben werden durch die Teilnahme an

 

?         regionalen, städteregionalen und überregionalen Arbeitskreisen

?         Foren

?         Fortbildungen

?         verwaltungsinternen Fall-, Dienst- und Teambesprechungen

 

ergänzt.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien Verbände und des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule werden in der Sitzung über ihre tägliche Arbeit berichten.

 

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Anlagen

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