Kenntnisnahme - FB 61/0522/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Verkehrsspiegel Freunder Landstraße / SchroufstraßeAntrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 14.07.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Kenntnisnahme
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19.10.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach wegen der Übertragbarkeit des Problems auf alle Straßeneinmündungen mit Parkstreifen und wegen der im vorliegenden Fall überdurchschnittlich breiten Einmündung ein Verkehrsspiegel an der beantragten Stelle nicht aufgestellt wird. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Einmündung Schroufstraße/Freunder Landstraße (Firma Godding) ist durch die seinerzeit eingeplante Mittelinsel im Vergleich zu anderen Straßeneinmündungen überdurchschnittlich breit. Sie umfasst zwischen den Bordsteinradien ca. 30 m und der aus der Schroufstraße ausbiegende Autofahrer hat nach links einen Sichtbereich von 20 m bis zum ersten geparkten Fahrzeug. Diese Verkehrsflächenbreiten sind deutlich großzügiger als bei allen neu geplanten oder umgebauten Straßeneinmündungen, auch wenn sicherlich in Einzelfällen durch geparkte Großraumfahrzeuge beim ausbiegenden Autofahrer eine Unzufriedenheit in der Sicht erzeugt wird. Diese ist jedoch an allen anderen unsignalisierten Straßeneinmündungen mit Parkstreifen oder Fahrbahnrandparken auf der bevorrechtigten Straße in deutlich engerem Maße gegeben. Würde man an der beantragten Stelle einen Verkehrsspiegel aufsetzen, so wäre dies für viele andere Aachener und auch Brander Straßeneinmündungen (z.B. entlang der Trierer Straße) ein Berufungsfall.
Die Bauarbeiten auf dem Parkstreifen sind mittlerweile abgeschlossen und die neu aufgetragene Fahrbahnrandmarkierung zeigt den ausbiegenden Kraftfahrern an, bis wo sie sich gefahrlos in den fließenden Verkehr hineintasten können. Der Richtungspfeil auf dem Inselkopf ist zur Absicherung der Mittelinsel erforderlich, kann allerdings noch etwas parallel zum Fahrbahnrand gedreht werden, um die seitliche Vorbeisicht für die Autofahrer noch um einige Zentimeter zu verbessern. Er kann allerdings weder entfernt noch weiter in die Schroufstraße versetzt werden.
Die Autofahrer, die beim Ausbiegen aus der Schroufstraße nach links Schwierigkeiten mit der Sicht haben, sollten sich möglichst weit rechts einordnen, um in diesem einspurigen Einmündungsbereich noch 2 bis 3 m mehr Sicht nach links bis zum ersten geparkten Fahrzeug zu erzielen. Wegen der überdurchschnittlichen Weitläufigkeit der Einmündung und dem entsprechend entfernt erst beginnenden Parkstreifen sieht die Verwaltung jedoch keine Rechtfertigung, genau diese Einmündung gegenüber anderen engeren Einmündungen durch Aufstellen eines Verkehrsspiegels zu bevorzugen.
Die Verwaltung steht dem Aufstellen von Verkehrsspiegeln im öffentlichen Verkehrsraum aus städtebaulicher und verkehrlicher Sicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Wie oben dargelegt sind die Sichtbeeinträchtigungen auf alle Einmündungen und auch auf alle Grundstücksausfahrten inhaltsgleich übertragbar. Deshalb reicht allein die Existenz einer Sichtbeeinträchtigung nicht aus, um in diesem Einzelfall einen Spiegel zu bejahen. Es müssen schon ganz besondere und gegenüber anderen Stellen deutlich schlechtere Einzelumstände vorliegen, um diese einzelne Stelle mit einem Verkehrsspiegel zu bestücken.
Außerdem verzerren die Spiegel in der Regel die Entfernung der tatsächlich schon recht nah ankommenden Autos durch eine verkleinerte Wiedergabe und ermutigen Autofahrer manchmal, sehr spät noch in die Hauptstraße einzubiegen. Auch werden viele Spiegelgläser zerstört, zerbeult oder sie werden matt. Der Unterhaltungsaufwand ist dadurch sehr hoch. Aus diesen Gründen lehnt die Verwaltung Spiegel als Pauschallösung der schlechten Sichtverhältnisse ab.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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