Entscheidungsvorlage - FB 61/0533/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrskonzept BurtscheidHier: Ratsantrag 140/16 der SPD- Ratsfraktion vom 08.02.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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19.10.2011
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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10.11.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Errichtung von Schutzstreifen in der Viehhofstraße auf Grundlage des Plans Nr. 11-0-21 zu beschließen. Der SPD- Ratsantrag 140/16 vom 08.02.2011 gilt damit als behandelt.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Errichtung der Schutzstreifen in der Viehhofstraße auf Grundlage des Plans Nr. 11-0-21. Der SPD- Ratsantrag 140/16 vom 08.02.2011 gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bisheriges Vorgehen
Neben dem Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Grüne vom 29.01.2008 auf "Stärkung des Wohn- und Versorgungszentrums Burtscheid" wurde die Verwaltung durch den Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 24.04.2008 und die Bezirksvertretung Aachen- Mitte in ihrer Sitzung am 02.04.2008 beauftragt, ein Gesamtverkehrskonzept für den Bereich Burtscheid zu erarbeiten.
Der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und dem Verkehrsausschuss wurde in den Sitzungen am 26.08.2009 bzw. 08.10.2009 über den seinerzeitigen Sachstand berichtet.
In einer Ausstellung vom 12.04.2010 bis 23.04.2010 mit einer am 20.04.2010 stattfindenden Informationsveranstaltung wurden die Bürger anhand der Darstellungen (Pläne und Kurzschriften) informiert und um Anregungen gebeten.
Der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und dem Mobilitätsausschuss wurden in den Sitzungen am 10.03.2011 bzw. 16.03.2011 einige wesentliche Diagnoseergebnisse dargestellt, die im Rahmen der Ausarbeitung des Verkehrskonzeptes erzielt werden konnten. Des Weiteren wurden Maßnahmenvorschläge präsentiert, die unter anderem die Bereiche vor den Schulen, den ruhenden Verkehr, den Radverkehr und den ÖPNV zum Inhalt haben. Außerdem war die Darstellung der Ergebnisse aus der Bürgerinformationsveranstaltung Inhalt der Vorlage.
Anlass
Die SPD- Ratsfraktion hat die Verwaltung beauftragt, in Burtscheid folgende Maßnahmen zu prüfen:
1. Auf dem Parkstreifen in der Viehhofstraße, zwischen Abteistraße und Klosterweiher wird das Schrägparken eingeführt.
2. Die Fahrtrichtung der Einbahnstraße auf dem Teilstück Gregorstraße sowie auf der Kleverstraße verläuft künftig in umgekehrter Richtung.
3. Die Fläche des mittlerweile aufgelösten Spielplatzes an der Kleverstraße wird dazu genutzt, den vorhandenen Parkraum auszuweiten. Im Zuge der Umgestaltung sollen auch die Ränder an den Rückseiten der Häuser und der mittlere Bereich der Straße begrünt werden.
4. Der Kreuzungsbereich Malmedyer Straße/ Gregorstr./ Heißbergstraße wird zum Kreisverkehr umgebaut. Es wird eine nach außen abgeflachte Mittelinsel eingeplant, damit auch größere LKW die Kreuzung passieren können. Außerdem werden die Bürgersteige im Bereich Heißberg-/ Malmedyer Straße und Malmedyer./ Gregorstraße vorgezogen (Die betroffenen Bereiche sind bereits markiert).
Sachstand
Punkt 1: Errichtung von Schrägparkständen in der Viehhofstraße
Bauliche Situation
Die Viehhofstraße ist Teil der L233 und liegt im Zentrum von Burtscheid am Rande des Ferberparks. Sie verbindet die Friedrich-Ebert- und Karl-Marx-Allee mit der Kapellenstraße und schließt an die Fußgängerzone Burtscheider Markt an. Die Straße ist größtenteils nur einseitig (Nordseite) bebaut, an die Südseite grenzen der zuvor erwähnte Ferberpark und der Parkplatz Viehhofstraße. Lediglich auf dem Abschnitt zwischen der Abteistraße und der Karl-Marx-Allee ist beidseitige Bebauung vorzufinden. Auf der nördlichen Straßenseite dieses Straßenabschnittes befindet sich der Neubaukomplex des Marienhospitals, in dem mehrere medizinische Einrichtungen (Arztpraxen, Apotheke etc.) beherbergt sind. Des Weiteren sind auf dem Abschnitt zwischen Klosterweiher und Kapellenstraße (Eingang zur Fußgängerzone) Dienstleistungseinrichtungen vorhanden. Ansonsten überwiegt die Wohnnutzung in den anliegenden Gebäuden der Viehhofstraße.
Die Viehhofstraße weist auf dem Abschnitt zwischen Klosterweiher und Abteistraße eine Fahrbahnbreite von 8,00 m auf. Der nördliche Gehweg an der bebauten Straßenseite ist 2,15 m breit, die Breite des südlichen Gehwegs variiert zwischen 2,20 und 2,25 m. Auf der nördlichen Straßenseite findet man derzeit Längsparkstände auf, welche 2,50 m breit sind. Der Parkstreifen ist - abzüglich der Grundstückszufahrten - ca. 76,00 m lang, so dass 13 14 Kraftfahrzeuge dort parken können (5,50 m pro Kfz). Zwischen der Einmündung Klosterweiher und der Fußgängerzone wurde zudem ein Parkstreifen auf der Fahrbahn markiert, welcher für vier Kraftfahrzeuge ausgelegt ist. Auf dem Abschnitt zwischen der Abteistraße und der Friedrich-Ebert- und Karl-Marx-Allee wurde nach der Einrichtung des Neubaukomplexes des Marienhospitals ein 1,80 m breiter Parkstreifen markiert, welcher werktags in der Zeit von 08.00 16.00 Uhr durch ein ausgewiesenes Parkverbot dem Ein- und Aussteigen sowie dem Be- und Entladen dienen soll.
Des Weiteren wurde von dem Mobilitätsausschuss am 09.12.2010 ein Fußgängerüberweg an der Kreuzung Viehhofstraße/ Abteistraße beschlossen, welcher in dem Bestandsplan (Anlage 2) zu erkennen ist.
Eine Verkehrszählung aus dem Jahr 2008 zeigt, dass 5.558 Kraftfahrzeuge die Viehhofstraße im Zeitrum von 07.00 19.00 Uhr befuhren. In der Spitzenstunde von 07.30 08.30 Uhr passierten 586 Kraftfahrzeuge den Straßenabschnitt.
Die Viehhofstraße stellt die Hauptverbindungsachse für den öffentlichen Nahverkehr in Burtscheid dar. Die Ergebnisse der Verkehrszählung zeigen, dass 243 Busse im Zeitraum von 07.00 19.00 Uhr den Straßenabschnitt befuhren.
Der Radverkehrsanteil liegt bei rund 5 %, was zum einen auf die fehlenden Radverkehrsanlagen und zum anderen auf das illegale Befahren der Fußgängerzone zurückzuführen ist. Diese stellt die kürzeste und topographisch anspruchsloseste Verbindung zwischen der Innenstadt und dem Burtscheider Süden (Fachhochschule und weitere Schulen) dar. Das Thema des Fahrradfahrens in der Fußgängerzone Kapellenstraße und Burtscheider Markt wurde allerdings eingehend in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, dem Bürgerforum und Mobilitätsausschuss diskutiert. Dabei ist festgestellt worden, dass eine Freigabe auch von Teilabschnitten innerhalb der Fußgängerzone wegen der Vielzahl der sich dort aufhaltenden Kurgäste nicht gewollt sei. Dies wurde am 10.03.2011 von dem Mobilitätsausschuss beschlossen.
Im Maßnahmenplan Radverkehr wurde die Viehhofstraße 2008 mit der zweithöchsten Priorität ausgewiesen.
Planung
Die Variante 1 (Anlage 3) stellt den Ausbau des Streckenabschnittes mit Schrägparkständen dar. Der nördliche Gehweg weist in diesem Fall eine Breite von 2,70 m auf, wovon 0,70 m als Überhangfläche für die parkenden Kraftfahrzeuge dienen. Die Schrägparkstände werden in einem Winkel von 45° zum Gehweg angelegt. Aus dieser spitzwinkligen Anlegung der Parkstände resultiert die geringe Tiefe der Parkfläche (ab Fahrgassenrand) von 4,15 m. Der südliche Gehweg weist in der Planung eine Breite von 2,10 m auf, so dass die Fahrbahn auf 5,90 m verschmälert wird. Dieses Fahrbahnmaß stellt das Mindestmaß für den Begegnungsfall zweier Busse bzw. Lkw dar. Durch diese Umbaumaßnahme stehen 19 Parkplätze zur Verfügung, was eine Erweiterung des Parkangebotes um 5-6 Stellplätze bedeutet. (Plan Nr. 11-08-06)
Die zweite Variante (Anlage 4) nimmt die Diskussion zur radverkehrlichen Anbindung Burtscheids und die Prioritätenliste des Maßnahmenplan Radverkehr, welche am 20.09.2007 von dem Verkehrsausschuss beschlossen wurde, auf.
Es sind unter Beibehaltung der bisherigen Parkstände beidseitig 1,50 m breite Schutzstreifen geplant, wodurch eine Restfahrbahnbreite von 5,00 m gegeben ist. Die Schutzstreifen dürfen im Begegnungsfall Bus-Bus mitgenutzt werden. Im diesem Fall sind keine baulichen Maßnahmen, sondern lediglich Markierungsarbeiten notwendig. (Plan Nr. 11-08-21)
Empfehlung:
Die Verwaltung schlägt vor, dass auf dem Parkstreifen in der Viehhofstraße - zwischen Abteistraße und Klosterweiher - keine Schrägparkstände errichtet werden. Die Straße ist Teil des Maßnahmenplan Radverkehr und wurde mit der zweithöchsten Priorität bewertet. Es sollen Radverkehrsanlagen errichtet werden, um das Burtscheider Zentrum und die Fachhochschule sowie weitere Schulen besser mit der Aachener Innenstadt zu verbinden. Des Weiteren zeigen die Querschnitte, dass die Errichtung der Schrägparkstände dazu führen würde, dass die Fahrbahnbreite auf das Mindestmaß verringert werden müsste, was im Begegnungsfall zweier Busse zu Konflikten führen könnte. Außerdem würde die Errichtung der Schrägparkstände nur zu einem Mehrangebot von 5-6 Parkständen führen.
Punkt 2: Änderung der Fahrtrichtung der Einbahnstraße auf dem Teilstück Gregorstraße sowie auf der Kleverstraße
Verkehrssituation
Wegen der Staubildungen von der Kapellenstraße in die Malmedyer Straße, die aus der unmittelbar folgenden Rechts-vor-Links der Nebenfahrbahn Kapellenstraße resultieren, und zur kurzen Erreichbarkeit der dortigen Geschäfte wird das Umdrehen der Einbahnstraßen Kapellenstraße/Kleverstraße/Gregorstraße erwünscht. Besonders in der morgendlichen Verkehrsspitzenstunde bildet sich ein Rückstau in der Malmedyer Straße, da diese der Kapellenstraße untergeordnet ist und somit die Verkehrsteilnehmer wartepflichtig sind. Aufgrund dieses Rückstaus können die Fahrzeuge, die aus der Nebenfahrbahn der Kapellenstraße nach links in die Malmedyer Straße einbiegen möchten, nicht abfließen. Rein straßenverkehrsrechtlich gesehen könnten die Fahrzeuge, die aus der Kapellenstraße in die Malmedyer Straße einbiegen und diese weiter Richtung Siegelallee befahren möchten an der Einmündung der Nebenfahrbahn Kapellenstraße, aufgrund der Rechts-vor-Links Regelung, nicht abfließen. In der Realität verzichten die meisten Fahrzeugführer allerdings auf ihr Vorfahrtsrecht, so dass der Verkehr nicht zum Erliegen kommt. Die Verkehrsteilnehmer aus der Nebenfahrbahn der Kapellenstraße müssen allerdings erhöhte Wartezeiten auf sich nehmen.
Empfehlung:
Aufgrund der unter Punkt 4 gemachten Aussagen wird empfohlen, an der jetzigen Regelung festzuhalten.
Punkt 3: Umgestaltung des Spielplatzes an der Kleverstraße zu einem Parkplatz
Bauliche Situation
Die Anliegerfahrbahn Kapellenstraße verfügt über 21 Parkstände, welche bewirtschaftet werden. Außerdem stehen vier Behindertenparkplätze zur Verfügung, die für die Dauer von maximal zwei Stunden genutzt werden können. Im hinteren Bereich der Anliegerfahrbahn wird zudem an der Rückseite der dortigen Grundstücke wild geparkt. Hiervon können ca. 17 Kraftfahrzeugführer Gebrauch machen. Des Weiteren befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den Parkständen in der Anliegerfahrbahn die Parkpalette Gregorstraße/ Kleverstraße, welche auf zwei Ebenen über insgesamt 61 Parkplätze verfügt. Die Zufahrt zu der unteren Ebene erfolgt über die Anliegerfahrbahn der Kapellenstraße, die Zufahrt zu der oberen Palette befindet sich in der Gregorstraße.
Zwischen der Anliegerfahrbahn und der östlichen Bebauung der Gregorstraße, im Hinterhof gelegen, befand sich der ehemalige Spielplatz, welcher heute nur noch als Treffpunkt älterer Jugendliche genutzt wird. Die Tischtennisplatte und die Überdachung wurden bereits in den Ferberpark verlegt.
Empfehlung:
Ein Ergebnis des Gesamtantrages der Fraktionen von CDU, SPD und Grüne vom 29.01.2008 zur Stärkung des Wohn- und Versorgungszentrums Burtscheid - Verkehrskonzept ist die Umgestaltung des Platzbereiches Kapellenstraße/ Kleverstraße/ Gregorstraße (inklusive einer besseren Anbindung der Parkpalette). In diesem Rahmen soll eine Überplanung des gegenwärtigen Spielplatzes wieder aufgegriffen werden. Eine mögliche Erweiterung des Parkplatzes in der Nebenfahrbahn der Kapellenstraße steht in engem Zusammenhang mit einer möglichen Verlegung des Wochenmarktes.
Punkt 4: Errichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Malmedyer Straße/ Gregorstraße/ Heißbergstraße
Bauliche Situation
Die 5-armige Kreuzung Malmedyer Str./ Gregorstr./ Berdoletstr. und Heißbergstraße liegt in unmittelbarer Nähe zum Burtscheider Zentrum. Sie stellt zum einen eine wichtige Verbindung in das Wohngebiet dar und dient zum anderen der Verteilung des Verkehres von und zum Burtscheider Zentrum aus nördlicher und westlicher Richtung. Der Knotenbereich ist sehr großräumig angelegt, was zum einen aus den relativ großen Breiten und zum anderen aus der ungeometrischen Anordnung der zu- bzw. wegführenden Straßen resultiert. Zur leichteren Querung der Berdoletstr. und Malmedyer Str. wurden bereits Fußgängerüberwege errichtet. Diese stellen insbesondere für Schulkinder der GHS Malmedyer Str. und des Einhard-Gymnasiums eine Erhöhung der Schulwegsicherung dar. Allerdings sind die Überwege abgesetzt und die direkten Knotenbereiche durch Gitter abgesichert.
Verkehrssituation
Der Knoten Malmedyer Straße/ Gregorstr./ Berdoletstr./ Heißbergstr. liegt in einer Tempo 30-Zone. Die Gregorstraße und die Heißbergstraße sind als Einbahnstraßen ausgewiesen und dürfen nur aus dem Kreuzungsbereich heraus befahren werden. Sie sind allerdings beide für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben.
Eine Verkehrszählung aus dem Jahr 2005 zeigt, dass zwischen 07.00 und 19.00 Uhr 7.282 Kraftfahrzeuge den Knoten befuhren (606 Kfz/h). In der Spitzenstunde (16.00 - 17.00 Uhr) wurden 722 Kraftfahrzeuge gezählt. Der Schwerverkehrsanteil lag an diesem Tag bei rund 3 %.
Die Verkehrsunfallauswertung der Polizei für den Untersuchungszeitraum vom 01.07.2008 bis 30.06.2011 liefert folgende Ergebnisse:
An der o.a. Kreuzung kam es im Untersuchungszeitraum zu insgesamt 5 aufnahmepflichtigen Verkehrsunfällen, davon
1 Verkehrsunfall mit Personenschaden der Unfallkategorie 3,
2 Verkehrsunfällen mit Sachschäden der Kategorie 4 und
2 Verkehrsunfällen mit Sachschäden der Kategorie 5 (Bagatellunfälle).
In vier Fällen war die Unfallursache das Nichtbeachten der Vorfahrt, hier insbesondere das Nichtbeachten der Regel rechts vor links. Einmal verursachte ein Pkw-Fahrer beim Wenden auf der Kreuzung einen Verkehrsunfall mit Sachschaden.
Empfehlung:
Die Stadtverwaltung hat verschiedene Kreisverkehrsgeometrien geprüft. Keine hat in die vorhandene öffentliche Verkehrsfläche gepasst. Eine alternativ untersuchte Einengung der Verkehrsfläche zwischen Gregorstraße und Berdoletstraße behindert den Begegnungsverkehr mit größeren Fahrzeugen beim Abbiegen und greift in einen derzeit funktionierenden und unfalltechnisch unauffälligen Knoten ein. Die Polizei empfiehlt die Beibehaltung der jetzigen übersichtlichen Regelung mit zwei wegführenden Einbahnstraßen im fünfarmigen Knoten. Daraus resultiert auch die Ablehnung der darauf zuführenden Einbahnstraße Gregorstraße und damit die Änderung der Einbahnrichtung zu Punkt 3.
Die Verwaltung empfiehlt aus diesen Gründen, die derzeitige Verkehrssituation beizubehalten.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 2012 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2012 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 29.000 | 29.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 29.000 | - 29.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
Die Folgekosten betragen laut E 18 rund 2.500 und fallen nach etwa 5 Jahren an. Diese Kosten beziehen sich auf eine Neumarkierung.
Die Kosten für die Demarkierungs- und Markierungsarbeiten bezüglich der Errichtung von Radverkehrsanlagen in der Viehhofstraße belaufen sich auf rund 3.100,- . Die Mittel stehen beim PSP-Element 4-120102-810-9, Kostenart 52210000 bereit.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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541,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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196,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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207,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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212,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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62,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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652,7 kB
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