Kenntnisnahme - FB 61/0534/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag der FWG gilt damit als behandelt.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die FWG beklagt in ihrem Antrag, dass trotz der bereits über Jahre bestehenden Bemühungen der Politik und Verwaltung nur geringe Erfolge im Bereich des Büchels zu verzeichnen sind. Auswirkung habe dies auf den “Grossraum” ebenso wie in konzentrierter Form auf den direkten Bereich Antoniusstraße, Kleinkölnstraße und Parkhaus Büchel.

Die FWG schlägt vor, dass neben der erneuten Erarbeitung einer Rahmenplanung, auf die Bordellnutzung an diesem Standort verzichtet wird.

 

Sachstand

Bereits mit dem ersten Innenstadtkonzept 1986 wurde das städtebauliche Ziel formuliert, das Parkhauses Büchel aufzugeben und den gesamten Bereich einer städtebaulichen Neuordnung zuzuführen. Unter anderem sollten damit die hochfrequenten Lauflagen der Fußgängerzonen mit dem Altstadtbereich besser verknüpft werden. Das Innenstadtkonzept 2002 nahm diesen Gedanken auf und formulierte als Handlungsfeld “die Neubebauung des Büchelgeländes für innerstädtische Handelsnutzungen”.

 

Eine wesentliche Voraussetzung stellt die Aufgabe der Parkhausnutzung am Standort Büchel dar. Dazu hat 2006 ein Investorenwettbewerb stattgefunden, dem aber vor allem aus ökonomischen Gründen (hohe Eingangsinvestition erforderlich) noch keine Realisierung folgte.

 

Die Neigung der APAG die Parkhausnutzung Büchel aufzugeben, die ca. 25% der Einnahmen aus der Parkhausbewirtschaftung ausmacht, ist gering. Dennoch ist das Gebäude nicht haltbar und städtebaulich und verkehrlich ein Hindernis für die bessere Entwicklung des Quartiers.

Die STRABAG hat das Konzept der sogenannten “Bel Etage” zuletzt korrigiert mit der Zielsetzung im Erdgeschoss Einzelhandel, im Obergeschoss Hotel und ganz oben eventuell Wohnen anzuordnen.

Die Prostitution in ihrer heutigen Form stellt durch ihre Nachbarschaft ein weiteres Hemmnis für eine zügige adäquate Entwicklung und Revitalisierung des Bereiches dar.

 

Planungsschritte

Das Innenstadtkonzept 2002 wird zur Zeit von der Verwaltung evaluiert. Neben viel Erreichtem stehen auch bisher nicht gelöste Aufgaben. Der Bereich rund um den Büchel gehört zu letzteren.

Als positive Entwicklungen in diesem Bereich sind der gut gelungene und ansehnliche Umbau der Kleinkölnstraße und die anstehende Umgestaltung des öffentlichen Raumes Büchel zu werten. Ebenfalls ein positives Signal ist die Herrichtung des potenziellen Baugrundstücks an der Ecke Antoniusstraße / Nikolausstraße. Die Bezirksregierung Köln hat der Stadt Aachen in einem Schreiben vom Beginn des Jahres 2011 mitgeteilt, dass sie einer Erweiterung des Sperrbezirks in der Antoniusstraße zustimmt, wenn die beabsichtigte Bebauung realisiert und somit der Schutzzweck der Sperrgebietsverordnung tatsächlich eingetreten ist.

Die Frage, ob oder wie die Prostitution in der Antoniusstraße sich entwickeln soll, ist erst in zweiter Linie eine städtebauliche. In erster Linie handelt es sich um eine soziale Frage, deren Komplexität durch vielfach geteilte Besitzverhältnisse der Parzellen und damit einzelökonomische Interessen erhöht wird, was Lösungen sehr erschwert. Dennoch sieht auch die planende Verwaltung, unter Würdigung der genannten externen Aspekte, den Bereich Büchel als einen Schlüsselbereich an, dessen Entwicklung als eine der zentralen Aufgaben im Rahmen der Fortschreibung des Innenstadtkonzeptes (das ist der Rahmenplan für die Innenstadt) aufgenommen wird.

Reduzieren

Anlagen

Loading...