Entscheidungsvorlage - FB 61/0531/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss für die Baustraße nach Plan Nr: 2009_039_L1 Baustraße.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.               Veranlassung

Der Bebauungsplan Nr. 930 “Burghöhenweg / Am Burgberg" wurde in der Ratssitzung vom 11.05.2011 als Satzung beschlossen. Um die Maßnahme noch in diesem Jahr zu beginnen, liegt eine Ermächtigungsübertragung i.H. von 65.000 € für das Anlegen der Baustraße vor und der Fachbereich 61/72 wurde um Durchführung der Maßnahme gebeten.

Ein Ausführungsplan und - beschluss für den Endausbaus des Burghöhenwegs ist nach dem erfolgtem Hochbau vorgesehen, im Haushalt für das Jahr 2013.

             

2.              Entwurf und Bauausführung

Der Bauabschnitt Burghöhenweg schliesst als Ringstraße an die vorhandene Straße Burghöhenweg auf Höhe der Häuser 7 und 13 an.

Im Erschließungsgebiet ist eine Mischkanalisation vorgesehen die durch die STAWAG im Zuge der Baustraße mit verlegt wird. Die Baustraße wird mit einer Breite von 3,0 m als Aspahlttragschicht angelegt die für den späteren Endausbau in Pflasterbauweise als Tragschicht bestand hat. Im Kurven- und Einmündungsbereich wird die Asphaltschicht aufgeweitet, damit die neben der Baustraße angelegte Schottertragschicht nicht zerstört wird.

 

Im späterem Endausbau ist die niveaugleich ausgebaute Straße 6,5 m breit mit einem 2,0 m breitem Gehweg und einer 4,5 m breiten Fahrbahn inklusive 50 cm Rinne. Es ist ein 10/20 Betonsteinpflaster mit einer Stärke von 10 cm im Ellbogenverband vorgesehen. Weiterhin wird mit dem späterem Endausbau auch der Gehweg und der vorh. Burghöhenweg ausgebaut.

 

3.              Baukosten, Finanzierung, Zuschüsse

Für das Haushaltsjahr 2013 sind Ansatzmittel i.H.v. 57.600 € unter dem PSP-Element 5-120102-300-01100-300-1, sowie beim PSP-Element 4-120102-910-1 sowie 4-120102-904-6 i.H.v. 5.400 € eingeplant. Weiterhin stehen 65.000 € aus einer Ermächtigungsubertragung für das Anlegen der Baustraße in 2011 zur Verfügung. 

 

4.              Beitragsrechtliche Beurteilung

Die Erschließungsanlage  wird erstmalig hergestellt und unterliegt somit der Beitragserhebung gemäß §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der städtischen Erschließungsbeitragssatzung. Auf die Eigentümer der von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke entfallen 90 % des beitragsfähigen Aufwandes, der städtische Anteil beträgt 10 %.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen



investive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

65.000

0

57.600

57.600

117.600

117.600

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

5.400

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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Anlagen

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