Kenntnisnahme - E 42/0034/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht: Beitritt der Stadt Aachen zur -Städtekoalition gegen Rassismus-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 42 - Volkshochschule
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
09.11.2011
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf der Basis der Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule vom 13.12.2007 nimmt der Hauptausschuss der Stadt Aachen den Bericht zur Kenntnis und beauftragt den Oberbürgermeister, den Beitrittsantrag (Absichtserklärung) zur Städtekoalition gegen Rassismus bei der Geschäftsstelle der Städtekoalition gegen Rassismus in Nürnberg zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Absichtserklärung vorzubereiten.
Erläuterungen
Ausgangslage:
Die Internationale Städte-Koalition gegen Rassismus ist eine Initiative der UNESCO. 2004 wurde als erster Schritt in Nürnberg die Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus gegründet, der mittlerweile über 60 Städte beigetreten sind, unter ihnen zum Beispiel die Aachener Nachbarstädte Köln und Lüttich. Ziel ist der Aufbau eines internationalen Netzwerkes von Städten, die sich gemeinsam für einen wirkungsvollen Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit und die dahinter stehenden Ideologien einsetzen.
Um diese Ziele zu erreichen, wurde ein Zehn-Punkte-Aktionsplan mit konkreten Handlungsbeispielen entwickelt und soll von den Städten mit konkreten Aktionen, die auf die jeweilige Situation abgestimmt sind, umgesetzt werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen reichen von Datensammlung und Datenauswertung, Ursachenforschung, öffentlicher Information über die Einrichtung von Rechtsschutzinstitutionen hin zu Maßnahmen im Bereich Bildung, verbesserter Zugang zu Wohnraum und zu Maßnahmen, einen diskriminierungsfreien Arbeitsmarkt zu fördern.
Der Beitritt zur Koalition erfolgt mittels Beitrittserklärung an das administrative Sekretariat in Nürnberg und die UNESCO. Hierbei muss die beitretende Stadt einen spezifischen, von ihr entwickelten Maßnahmenkatalog zum 10-Punkte-Programm vorlegen.
Jede Stadt, die der Städtekoalition beitritt, soll für eine adäquate Ausstattung mit finanziellen, personellen und materiellen Mitteln sorgen, um den 10-Punkte-Plan umzusetzen. Ein Mitgliedsbeitrag oder eine Aufnahmegebühr werden nicht erhoben.
In seiner Sitzung am 13.12.2007 hat der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule einen Ratsantrag der Frau Bürgermeisterin Scheidt vom 10. Oktober 2007 beraten und den Beitritt der Stadt Aachen zur Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus empfohlen und die Volkshochschule Aachen- mit der Erarbeitung einer umfassenden Darstellung der Beitrittserfordernisse beauftragt.
Erläuterungen:
Unmittelbar mit dem Beitritt verbunden ist die Verpflichtung, einen eigenen 10-Punkte-Aktionsplan vorzulegen. Ein solcher Aktionsplan beinhaltet sowohl bereits vorhandene städtische Aktivitäten als auch als wünschenswert erscheinende Maßnahmen, die in der näheren Zukunft durchgeführt werden könnten/sollten.
Die Volkshochschule hat zu diesem Zweck eine Erhebung per Fragebogen durchgeführt. Die beigefügte Übersicht fasst die Aktivitäten zusammen, die von der Stadt Aachen bereits durchgeführt werden bzw. geplant sind oder werden könnten. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sie für einen Beitritt zur Städtekoalition ausreichend sind.
Voraussetzung für den Beitritt ist ein Schreiben (Absichtserklärung) des Herrn Oberbürgermeisters an den Lenkungsausschuss der Städtekoalition gegen Rassismus (an die Geschäftsstelle in Nürnberg) mit dem formlosen Antrag auf Aufnahme in die Koalition. Die Mitgliedschaft ist erworben, wenn der Lenkungsausschuss den Beitrittsantrag mehrheitlich annimmt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Durch die Umsetzung des Zehn-Punkte-Aktionsplans der Stadt Aachen fallen keine zusätzlichen Sach- und Personalkosten an. Die Umsetzung erfolgt durch bestehende Mittel. Eine Refinanzierung über Drittmittel wird angestrebt.
| ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
102,2 kB
|