Entscheidungsvorlage - FB 20/0031/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortentwicklung der Haushaltskonsolidierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Mayer, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
09.11.2011
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bereits im März des Jahres 2010 wurde von den Fraktionen der CDU sowie der Grünen zur Erarbeitung eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes in den Rat der Stadt Aachen eingebracht. Entsprechend auch den Zielvorgaben des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen hat sich die Stadt die freiwillige Haushaltssicherung als Selbstverpflichtung auferlegt. Zielmarke war und ist die "Erwirtschaftung" eines Konsolidierungsziels in Höhe von 10 Mio nachhaltig bis zum Jahre 2015. Diese 10 Mio. wurden über einen Schlüssel auf die Dezernate und Fachbereiche mit der Maßgabe aufgeteilt, mögliche Einsparpotentiale aufzuzeigen, um diesen Betrag im Ergebnisplan letztlich dauerhaft einsparen zu können. Daraus entstand eine Liste mit ca. 190 Maßnahmen, die sich aus diversen kleinen Einsparbeiträgen bis hin zu größeren Projekten addieren. Diese Liste dient zurzeit als Grundlage für die Haushaltskonsolidierung. Zum Haushaltsjahr 2011 konnten davon ca. 2 Mio und 2012 weitere ca. 1,5 Mio realisiert werden, die im aktuellen Haushaltsentwurf bereits berücksichtigt sind.
Angesichts der jüngsten Haushaltsdaten ist allerdings festzustellen, dass mit diesen Vorgaben allein, eine dauerhafte Sicherung der haushalterischen Handlungsfähigkeit nicht gegeben ist, ja nicht ansatzweise erreicht werden kann. Trotz deutlich gestiegener Erträgnisse bleibt ein Defizit von über 55 Mio in 2012 ab 2013 sinkend auf 33 Mio in 2015. Zur Zeit gelingt es allein, ab 2013 knapp unterhalb der als Grenze für die Haushaltssicherung entscheidenden 5% Klausel des Eigenkapitalverzehrs zu bleiben. Natürlich liegt das auch daran, dass zwar wesentliche Entlastungen für die Kommune über die Entscheidung des Bundes zur Übernahme der Grundsicherungslasten - in Teilschritten - erfolgen, auch das Land nunmehr mehr dem Prinzip der Konnexität folgt, aber weitere wesentliche Verbesserungen für die noch nicht überschuldete Kommune außerhalb des Stabilitätspaktes für Stadtfinanzen nicht erfolgen. Es liegt aber auch daran, dass es der Stadt Aachen nicht gelingt, den jährlich anzusetzenden Aufwand zu stabilisieren, geschweige denn zu reduzieren.
Um Haushaltskonsolidierung auf die erforderlichen breiteren Füße zu stellen, gilt es
1. die bisher dargestellte Ebene zu verbessern, operatives Controlling mit den erforderlichen Instrumenten und Berichtsabläufen zu unterstützen,
aber auch
2. insgesamt auf die Methodiken eines wirkungsorientierten Haushaltes zuzugreifen, die eine klare strategische Zieldefinition erfordert.
Bis heute basiert die Haushaltskonsolidierung im Wesentlichen auf den Vorgaben eines eher operativen Controllings bzw. der Hinterfragung von Effizienz des eigenen Handelns. "Tun wir die Dinge richtig?" ist die eher bestimmende Frage der Haushaltskonsolidierung. "Tun wir die richtigen Dinge" im Sinne eines strategischen Controllings, diese Frage wird zwar im Rahmen der allgemeinen Aufgabensystematik hinterfragt, aber nicht im Sinne einer für das strategische Controlling eines defizitären Haushaltes erforderlichen Priorisierung.
Aus diesem Grunde ist die Erstellung eines Konzeptes zur Haushaltskonsolidierung unter Berücksichtigung strategischer Elemente unumgänglich. Auf dieser Basis müssen dann die dafür notwendigen Einsparpotentiale für jedes Haushaltsjahr festgelegt und über ein effektives Controlling begleitet werden. Zur Erreichung dieses Ziels wird die Stadt Aachen nicht umhin kommen, konkrete strategische Zieldefinitionen und auch eine entsprechende Gewichtung der einzelnen Aufgabenfelder vorzunehmen.
Daraus kann die Verwaltung die operativen Ziele ableiten und die konkreten Maßnahmen bestimmen, die zur Zielerreichung notwendig sind. Diese sind dann mit der dafür notwendigen Ressourcenausstattung in die jeweiligen Haushalte einzubringen, von den politischen Gremien zu beraten und auch zu verabschieden. Auch die Eigenbetriebe sind vollständig in die Haushaltskonsolidierung einzubeziehen und an die Regeln zur Haushaltssicherung zu binden. Die bisher verwendete Liste zur freien Haushaltskonsolidierung wird in dieses Konzept einfließen, damit die Bereiche, die bisher bereits ihre Beiträge geleistet haben, nicht benachteiligt werden.
(Modell der Vorgehensweise)
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2012 bzw. die mittelfristige Finanzplanung lässt befürchten, dass die Stadt Aachen sehr bald auch der gesetzlichen Pflicht zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes unterliegen wird. Daher sollte sie sich unverzüglich mit der Aufstellung eines entsprechenden erweiterten Konzeptes zur Haushaltssicherung auseinandersetzen.
Im Ergebnis muss das Konzept im ersten Schritt die bereits oben geschilderte Ausgangsbasis sowie die grundsätzlich notwendigen Schritte zur Realisierung beinhalten. Im nächsten Schritt sind die strategischen Zielsetzungen und deren Priorisierung zu bestimmen und zwischen Politik und Verwaltung abzustimmen. Danach sind die operativen Schritte zu definieren, die dann in einen steuerungsfähigen Haushalt münden. Die Entwicklung dieses Konzeptes unterliegt einer hohen Priorität und bedarf eines engen und ständigen Abstimmungsprozesses innerhalb der Verwaltung und vor allem zwischen Politik und Verwaltung.