Entscheidungsvorlage - FB 11/0039/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung der Kämmereileitung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- Frau Krüger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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18.05.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters, die Stelle der Kämmereileitung intern und extern auszuschreiben und ggfls. auch extern zu besetzen.
In Vertretung
(Lindgens)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der bisherige Kämmereileiter tritt am 01.06.2005 die Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit an.
Die gesetzlich vorgeschriebene NKF-Einführung stellt die Kämmerei vor besondere Herausforderungen. NKF beinhaltet sowohl die Umstellung von der kameralen auf eine kaufmännisch orientierte Finanzbuchhaltung als auch die Ausrichtung der Kämmerei zu einem Finanzcontrolling.
Hierbei kommt der Kämmerei die Aufgabe zu, NKF in der Gesamtverwaltung einzuführen, ein zentrales Finanzmanagement aufzubauen und betriebswirtschaftliche Steuerungselemente zu implementieren. Dies wird sowohl zu strukturellen Änderungen in der Verwaltung, vor allem aber auch zu einer neuen strategischen und organisatorischen Ausrichtung der Kämmerei führen. Insofern steht die Kämmerei vor einem tiefgreifenden Umstrukturierungsprozess.
Weiteres zentrales Thema wird im Zusammenhang mit der NKF-Einführung die Budgetierung sowie der Ausbau der Kosten- und Leistungsrechnung in der Verwaltung sein.
Mit gleicher Priorität ist die Konsolidierung des Haushaltes zu verfolgen.
Vor diesem Hintergrund wird das Erfordernis gesehen, die Stelle der Kämmereileitung zeitnah wiederzubesetzen.
Hierbei ist der neue Kämmerer/die neue Kämmerin in die Auswahlentscheidung mit einzubeziehen.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich ab der tatsächlichen
Stellenbesetzung in Höhe der Personalkosten für eine nach BesGr. A 15 BBesG
/Verg.Gr. Ia Fg 1a BAT bewertete Stelle, die sich nach KGST-Durchschnittswert
auf jährlich 87.500 € bzw. 77.300 € (Beamter/Angestellter) belaufen.