Entscheidungsvorlage - FB 61/0538/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
10. Nachtrag zum Taxentarif für die Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Straßenverkehrsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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10.11.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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14.12.2011
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der z. Zt. geltende Taxentarif wurde am 19.11.2008 beschlossen und trat am 01.12.2008 in Kraft.
Mit Schreiben vom 26.05.2011 beantragte die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e. V., aufgrund eines Beschlusses einer entsprechenden Mitgliederversammlung den derzeit geltenden Taxentarif zu ändern, und begründete diesen Antrag mit den zwischenzeitlich weiter fortgeschrittenen gravierenden Steigerungen der im Taxengewerbe anfallenden fixen und variablen Kosten. Durch die beantragte Tariferhöhung ergibt sich gegenüber dem derzeit gültigen Taxentarif eine Erhöhung um durchschnittlich 9,5%.
Im Einzelnen wurden folgende Gründe für die beantragte Tarifänderung aufgeführt:
- Erhöhung der Kfz-Versicherungen
- Gestiegene Anschaffungspreise bei Fahrzeugneubeschaffungen
- Preissteigerungen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten
- Erhöhung der Kraftstoffpreise
Für das Gebiet der StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen - wurde ebenfalls ein gleichlautender Antrag auf Erhöhung des Taxentarifes gestellt, der dem Städteregionstag zum Beschluss vorgelegt wurde.
Dass das Autofahren teurer wird, merkt auch der potentielle Fahrgast in seinem eigenen Portemonnaie. Während der Kraftfahrer-Preisindex im Zeitraum 12/2008 bis 05/2011 um 12,3 % stieg, nahmen die allgemeinen Lebenshaltungskosten im gleichen Zeitraum nur um 3,5 % zu. Bei der Inkraftsetzung des heute gültigen Taxentarifes im Dezember 2008 kostete der Liter Diesel noch
106,1 Cent, mit einem durchschnittlichen Mittelwert von 140,2 Cent je Liter im Mai 2011 bezahlt man fast ein Drittel mehr an der Zapfsäule.
Insgesamt beträgt die Steigerungsrate beim Dieselkraftstoff von Dezember 2008 bis Mai 2011 32,1 %.
Die insbesondere steigenden Kraftstoffpreise sind nicht nur bei der privaten Mobilität der Kostentreiber schlechthin; speziell für das Taxengewerbe führen sie einhergehend mit Fahrgast- und Umsatzrückgängen zu einer schwierigen Ertragslage.
Auch der Kraftfahrer-Preisindex als Indikator für die Kostenentwicklung der privaten Pkw-Nutzung zeigt ebenfalls aufgrund der Entwicklung des Kraftstoffpreises einen ähnlichen Kurvenverlauf wie der obige Dieselpreis.
Während Kostenpositionen wie Neuwagen, Garagenmiete und Kfz-Steuer sich kaum veränderten, gab es seit Inkraftsetzung des derzeitigen Tarifes Steigerungen von 4,4 % bei Reparaturen und Inspektionen, 6 % bei Ersatzteilen/Zubehör und 10,4 % bei Kfz-Versicherungen.
Hier ist ergänzend festzustellen, dass aufgrund der in den letzten Jahren außerordentlich gestiegenen Schadensquote im Taxi- und Mietwagenverkehr die Versicherungsprämien tatsächlich erheblich gestiegen sind. Als Hauptursache sehen Versicherer wie auch der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband die mangelnde Fahrerqualifikation.
Insgesamt stieg der Kraftfahrer-Preisindex im Zeitraum 12/2008 bis 05/2011 um 12,3 %.
Der als Anlage 1 beigefügte Nachtrag zum Taxentarif berücksichtigt sowohl die Kosten- und Ertragssituation des Taxengewerbes als auch das öffentliche Interesse der Allgemeinheit, Taxifahrten als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs zu akzeptablen Konditionen anbieten zu können. Mit diesem Taxentarif besteht weiterhin die Möglichkeit, auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen einen einheitlichen Tarif zu realisieren.
Es wird empfohlen, den 10. Nachtrag zum Taxentarif zum 01.01.2012 in Kraft treten zu lassen.
Eine Gegenüberstellung der derzeit geltenden Tarife und der in der Anlage 1 vorgeschlagenen neuen Tarife ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt.
Rechtslage:
Nach § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) setzt die Landesregierung durch Rechtsverordnung die Beförderungsentgelte und bedingungen fest. Sie kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung übertragen.
Die Landesregierung hat durch § 4 der Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom 30.03.1990 die Ermächtigung zur Festlegung der Ordnung an Taxenständen, von Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen auf die Kreisordnungsbehörden übertragen (GV NW S. 247).
Der Rat ist gem. § 41 Abs. 1f Gemeindeordnung (GO) für die Änderung des Taxentarifs zuständig.