Kenntnisnahme - FB 61/0545/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Strüver Weg, Einzeichnung einer Sperrfläche vor der Nullabsenkung des Bordsteins gegenüber der Ausfahrt des Klosters St. RaphaelAntrag der SPD-Bezirksfraktion vom 06.10.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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16.11.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt zur Kenntnis, dass die angesprochene Bordsteinabsenkung innerhalb eines ausgeschilderten Haltverbotes liegt und innerhalb solcher Haltverbote keine weiteren Differenzierungen zwischen besonders wichtigen und weniger wichtigen Haltverbotsbereichen vorgenommen werden. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Zusammenhang mit der Anlegung der Bordsteinabsenkung als Querungsangebot von bzw. zum gegenüberliegenden Gehweg und der dortigen Bushaltestelle hat die Verwaltung das in der Innenkurve geltende Haltverbot bis unterhalb der Bordsteinabsenkung verlängert. Somit liegt dieses Querungsangebot innerhalb der vor Ort ausgeschilderten und von den städtischen Überwachungskräften regelmäßig kontrollierten Haltverbotszone. Das Haltverbot untersagt jedes nicht verkehrsbedingte Anhalten an jeder beliebigen Stelle dieser Strecke. Dabei gibt es keine Abschnitte, in denen es weniger schlimm wäre, kurzfristig zu parken, als in anderen Abschnitten. Deswegen wird die Verwaltung keine Teilabschnitte zusätzlich im Haltverbot durch Markierungen verdeutlichen und hierdurch Gewichtungen vornehmen.
Sollte, wie im Antrag dargelegt, das Haltverbot in Teilabschnitten missachtet werden, wird die Verwaltung im Rahmen personeller Möglichkeiten die Kontrolle des Haltverbotes weiter verstärken.
Die Möglichkeiten der Gehwegverbreiterung auf der Seite des Klosters St. Raphael waren bereits Bestandteil der Verwaltungsvorlage für die letzte Sitzung der Bezirksvertretung. Die Fahrbahn des Strüverweges beträgt 6m und stellt somit das unabdingbare Mindestmaß für sich begegnende Linienbusse dar. Daneben liegen 2 Gehwege, die ebenfalls in Ihrer geringen Breite keine Toleranz mehr zulassen. Eine Gehwegverbreiterung wäre nur zu Lasten der benachbarten Privatgrundstücke möglich, aber nicht innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche.
Ansonsten wird auf die Verwaltungsvorlage zum gleichen Thema in der letzten Sitzung verwiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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98 kB
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