Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0548/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, die Einbindung der Straße Gut Lehmkülchen in einen Bewohnerparkbereich zu prüfen und das Ergebnis erneut in die Beratung einzubringen. 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Straße Gut Lehmkülchen ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, liegt zwischen Passstraße und Grüner Weg und grenzt somit unmittelbar an ein Gewerbegebiet an. Der Parkdruck in diesem Umfeld ist verhältnismäßig hoch, so dass durchaus Parksuchverkehr aus dem Umfeld gegeben ist. In Folge der Einrichtung des bereits beschlossenen Bewohnerparkbereiches T wird sich der Parkdruck möglicherweise noch erhöhen. Das wird sich allerdings auch auf andere Straßen im unmittelbaren Umfeld des neuen Bewohnerparkbereichs entsprechend auswirken.

 

Aufgrund eines Antrags einer Anwohnerin, die Straße Gut Lehmkülchen für den Fahrzeugverkehr zu sperren und lediglich die Zufahrt für Anlieger frei zu geben, wurde die Situation kürzlich von der Verwaltung vor Ort zu unterschiedlichen Zeiten geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die öffentlichen Parkplätze nachgefragt werden, eine überdurchschnittliche Gefährdung durch den Fahrzeugverkehr aber nicht verursacht wird.

 

Der o.a. Antrag der Anwohnerin hinsichtlich der Sperrung wurde mit Datum vom 19.10.2011 von der Verwaltung abgelehnt, da sich die gewünschte Beschränkung auf den fließenden Verkehr bezieht, der für sich betrachtet nicht problematisch ist. Eine Kontrolle des Verkehrsverbotes für den fließenden Verkehr obliegt der Polizei. In der Praxis wirkt sich die Freigabe für Anlieger als Hemmnis bei der Kontrolle aus. Eine Überwachung des ruhenden Verkehrs durch städt. Kräfte umfasst aber nicht die beantragte Beschränkung des fließenden Verkehrs.

 

Die Einbindung in einen Bewohnerparkbereich ist das geeignete Mittel, um eine kontrollierte Nutzung des Parkraums zu gewährleisten. Die Verwaltung wird daher zunächst untersuchen, ob eine Einbindung in den bereits beschlossenen Bewohnerparkbereich T möglich und sinnvoll ist. Alternativ dazu kann die Einbindung in einen neuen Bewohnerparkbereich geprüft werden. Die Entscheidungskompetenz für die Straße Gut Lehmkülchen liegt bei der Bezirksvertretung Aachen- Mitte.

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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