Entscheidungsvorlage - FB 36/0108/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen 2011/2012 im Produkt 13 01 03 "Natur und Landschaft"hier: Dammsanierung / Sanierung der Stauanlage zur Verkehrssicherung für das Teich-Biotop und den Erlenbruchwald Scherbstraße/Bremenberg mit Schutzstatus "Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB 1)" und „Gesetzlich geschütztes Bio-top“ gem. § 62 LG NW
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/40
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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08.11.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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09.11.2011
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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09.11.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung über- bzw. außerplanmäßiger Auszahlungen und Aufwendungen in Höhe von 40.000 zum Produkt 13 01 03 Natur und Landschaft für die Dammsanierung des geschützten Biotops Nähe Scherbstraße / Bremenberg zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht und zur Erhaltung des besonders wertvollen, schützenswerten Naturraums zu erteilen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung über- bzw. außerplanmäßiger Auszahlungen und Aufwendungen in Höhe von 40.000 zum Produkt 13 01 03 Natur und Landschaft für die Dammsanierung des geschützten Biotops Nähe Scherbstraße / Bremenberg zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht und zur Erhaltung des besonders wertvollen, schützenswerten Naturraums zu erteilen.
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung über- bzw. außerplanmäßiger Auszahlungen und Aufwendungen in Höhe von 40.000 zum Produkt 13 01 03 Natur und Landschaft für die Dammsanierung des geschützten Biotops Nähe Scherbstraße / Bremenberg zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht und zur Erhaltung des wertvollen, schützenswerten Naturraums.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Geplante Maßnahme:
Im Bereich des geschützten Landschaftsbestandteils (GLB 1) Scherbstraße / Bremenberg mit dem Schutzstatus eines nach § 62 LG NW gesetzlich geschützten Biotops muss der einsturzgefährdete Teichdamm als Verkehrssicherungsmaßnahme und zum Erhalt der wertvollen Naturschutz-Flächen saniert werden. Geplant ist der Austausch des mit älteren, maroden Holzstämmen und Erdreich befestigten etwa 50 m langen und 5 m hohen Damms durch eine aus Stahl konstruierte Abstützung. Dazu sollen kurzfristig die Ausführungsplanung und im Anschluss die Vergabe der Bauausführung beauftragt werden.
Rechtlicher Schutzstatus:
Der betroffene Teich und der angrenzende Erlenbruch liegen im Landschaftsschutzgebiet und weiter im besonders geschützten Landschaftsbestandteil GLB 1. Der Landschaftsplan der Stadt Aachen sieht den Schutz und Erhalt des gesamten Feuchtgebietes des Bruchwaldes mit Teich nahe der Bremenbergstrasse vor. Der Bereich des GLB ist aufgrund der hohen Wasserstände als Erlenbruch- und Sumpfwald mit Sumpfseggen anzusprechen und ist im Zuge der Überprüfungen als sog. § 62 Biotop gesetzlich geschützter Biotop ausgewiesen.
Die erforderliche Dammsanierung dient zwei Zwecken:
-> Biotopschutz (gesetzliche Pflicht):
Durch den seit vielen Jahrzehnten bestehenden Aufstau und die Rückhaltung des Wassers des Horbachs im Bereich Scherbstraße/Bremenberg hat sich großflächig ein Feuchtbiotop mit Erlenbruchwald und Sumpfseggenried sowie besonders schützenswertem Tierbesatz (u.a. FFH-Arten) entwickelt. Ein jederzeit möglicher Dammbruch oder das Unterlassen der dringend erforderlichen Dammsanierung würden dazu führen, dass sich das Fließgewässer weiter auf einer tieferen Geländeebene einarbeitet, was ein Absenken des Wasserstandes im Schutzgebiet zur Folge hat. Ein weiterer Wasserentzug würde das geschützte Feuchtbiotop extrem gefährden und über kurze Zeit zu dessen Verlust bzw. zur Zerstörung des Lebensraums für die geschützte Flora und Fauna führen.
-> Verkehrssicherung für die Unterlieger des Teichgebietes:
Unterhalb des aufgestauten Teiches liegen 2 größere Angler-Teiche, für die Fischereirechte vergeben sind. Ein möglicher Dammbruch mit ungeregeltem Abgehen von Wasser und damit einhergehender Schlammfracht gefährdet die tiefer liegenden Gewässer und angrenzenden, zum Großteil privaten Grundstücksflächen, wie auch den betroffenen Fischbestand erheblich. Der Stadt als Eigentümer des GLB-Geländes obliegt insoweit auch aus haftungsrechtlichen Gründen gegenüber den Fremdeigentümern eine besondere Verkehrssicherungspflicht. Das Unterlassen der Dammsanierung beim aktuellen Zustand des Teichdammes würde aus Sicht der Fachbehörde eine grob fahrlässige Verletzung der städtischen Verkehrssicherungspflicht darstellen und könnte das Fremdeigentum schädigen.
Mit dem neuen Damm mit Stahlkonstruktion wird dann auch eine dauerhafte Sicherung der Stauanlage hergestellt, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Kostensituation / über- bzw. außerplanmäßige Mittel:
Nach den aktuell vorliegenden Kalkulationen des Planungsbüros liegen die Gesamtkosten der Maßnahme Dammsanierung voraussichtlich bei ca. 90.000 . Im Jahr 2010 waren für diese Maßnahme zunächst 50.000 in den Haushalt eingebracht worden, die als Ermächtigungsübertragung in das Jahr 2011 übertragen wurden. Bei der damaligen sehr groben Kostenabschätzung stand die Grundlagenermittlung noch aus: Das genaue Ausmaß der Sanierung (Länge des einsturzgefährdeten Damm-Bereichs, davon auch abhängig Art und Umfang der Sanierungsmaßnahme etc.) war ohne weitere Untersuchungen der Vor-Ort-Situation nicht realistisch abschätzbar. Für eine verlässliche Ermittlung des Kostenumfangs war es erforderlich, durch ein externes Büro die Beschaffenheit des Absperrdamms und der Böden in den Aufstandsflächen genauer untersuchen sowie die notwendigen hydraulischen und erdstatischen Nachweise erbringen zu lassen. Erst mit der genaueren Planung durch das beauftragte Ingenieurbüro hat sich jetzt gezeigt, dass die Maßnahme (kosten-)aufwendiger ist, als ursprünglich eingeschätzt. Hinzu kommt, dass die geplante Stahlkonstruktion zur Abstützung des Dammes Preisschwankungen des jeweils aktuellen Tages-Material-Preises für Stahl unterliegt, was ebenfalls zur Teuerung der Maßnahme beitragen dürfte.
Zur Realisierung der Maßnahme müssen neben den bereits im Haushalt verankerten Geldern zusätzlich über- bzw. außerplanmäßige Mittel in Höhe von 40.000 bereitgestellt werden.
Eine Deckung in gleicher Höhe ist gewährleistet aus dem Konto PSP 5-130103-800-01800-100-1 / Sachkostenart 78210000 Grunderwerb für Maßnahmen des Naturschutzes. Zugunsten der dringend erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahme, die auch dem dauerhaften Erhalt des gesetzlich geschützten Naturraums dient, wird auf Flächenankäufe in 2011 verzichtet.
Gem. § 83 Abs. 2 GO bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn die Auszahlungen erheblich sind.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 2012 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2012 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 90.000 | 0 | 0 | 0 | 40.000 |
Ergebnis | 0 | -90.000 | 0 | 0 | 0 | -40.000 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | -90.000 | 0 |
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| Deckung ist gegeben |
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 2012 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2012 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |