Entscheidungsvorlage - A 61/0108/WP15

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Bereitstellung von Freizeitnutzungen und Breitensport sowie zur Bereitstellung von Renaturierungsflächen im Bereich Camp Hitfeld für den im Lageplan dargestellten Bereich die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Bereitstellung von Freizeitnutzungen und Breitensport sowie zur Bereitstellung von Renaturierungsflächen im Bereich Camp Hitfeld für den im Lageplan dargestellten Bereich die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Bebauungsplan im Bereich Camp Hitfeld  zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Bereitstellung von Freizeitnutzungen und Breitensport sowie zur Bereitstellung von Renaturierungsflächen im Bereich Camp Hitfeld für den im Lageplan dargestellten Bereich die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

 

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Erläuterungen

 

Erläuterungen:

1. Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Camp Hitfeld

        hier:  Aufstellungsbeschluss

 

Das ehemalige Militärgelände Camp Gabrielle Petit, Hitfeld wurde von Anfang der 50er Jahre bis 1992 durch die belgischen Streitkräfte genutzt. Die ca. 43 ha große Fläche befindet sich großenteils im Wasserschutzgebiet Eicher Stollen. Der Gebietsentwicklungsplan stellt einen Allgemeinen Siedlungsbereich sowie einen allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich dar, der von einem  regionalen Grünzug und im Süden der Fläche durch einen Bereich zum Schutz der Natur überlagert ist.

Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Landwirtschaftliche Fläche dar.

 

Die ehemals militärisch genutzten Flächen Camp Hitfeld im Bereich A 44, Augustiner Wald, Augustiner Weg und Hitfelder Straße sollen mit dem Planungsziel Flächen für Freizeitnutzungen und Breitensport entwickelt werden (ca. 1/3 der Gesamtfläche). Auf den Flächen außerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereiches können Renaturierungsmaßnahmen vorgenommen werden (ca. 2/3 der Gesamtfläche).

 

Zur Sicherung der beabsichtigten Entwicklungsziele und damit zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung schlägt die Verwaltung vor, für den im dargestellten Bereich (siehe Anlage) eine Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.

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Anlagen

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