Kenntnisnahme - FB 51/0141/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 25.07.2011 wurde das erste KiBiz-Änderungsgesetz durch den nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedet. Die gesetzliche Grundlage in § 9 KiBiz zur Zusammenarbeit mit der Elternschaft sah bis zu diesem Zeitpunkt lediglich Vorschriften zur Einrichtung eines Elternbeirates für jede einzelne Kindertageseinrichtung vor.

Mit der neuen gesetzlichen Grundlage (§ 9 KiBiz, Abs. 6-8) ist nunmehr die Einrichtung

 

-          eines  Jugendamtselternbeirates auf städtischer Ebene

-          eines Landes-Elternbeirates für das Land NRW

 

möglich.

 

Den bereits bisher auf informeller Ebene existierenden Stadtelternräten wird somit eine gesetzliche Grundlage gegeben. Mit der Wahl des städtischen Jugendamtselternbeirates endet das Mandat des bisherigen Stadtelternrates.

 

Der neue Jugendamtselternbeirat vertritt die Interessen von Eltern mit Kindern in städtischen Einrichtungen sowie in Kindertagesstätten freier und privater Träger. Er befasst sich z.B. mit Fragen

 

-          städtischer Betreuungsbedarfe

-          zur Elternbeitragssatzung

-          zu Grundsätzen der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen

-          der Förderung von Kindern mit Behinderung

-          besonderer Belange, z.B. Kindern mit Migrationshintergrund, von benachteiligten oder hochbegabten Kindern.

 

Der Gesetzgeber betont im Gesetz selber als auch in den dazugehörigen Ausführungen, dass es sich um ein Anhörungs-, nicht um ein Mitbestimmungsrecht handelt. Entscheidungskompetenzen in Personal-, Inhalts- und Finanzierungsfragen verbleiben bei den jeweiligen Trägern bzw. beim Jugendamt und dem KJA. Allerdings sind Gestaltungshinweise der Elternvertreter angemessen zu berücksichtigen.

 

Dem Jugendamtselternbeirat ist vom Jugendamt bei wesentlichen die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben.

 

Die städtischen Jugendämter in NRW wurden im Juli diesen Jahres aufgefordert, bei der erstmaligen Versammlung der Kita-Elternbeiräte und der Wahl der Jugendamtselternbeiräte unterstützend tätig zu sein.

Hierzu wurden insgesamt 140 Elternbeiräte aus städtischen, freien und gewerblichen Kindertageseinrichtungen zur Versammlung der Kita-Elternbeiräte am 17.10.2011 eingeladen (57 städtische, 70 freie und 13 privat-gewerbliche).

Teilgenommen haben Elternbeiräte aus 35 städtischen Kitas sowie 30 Elternbeiräte von freien Trägern. Damit ist die lt. KiBiz-Revisionsgesetz vorgegebene Beteiligungsquote von 15% mit 46,43% Beteiligung weit übertroffen worden.

Auf Grundlage einer vom Land NRW vorgegebenen Rohfassung wurde eine für den hiesigen Jugendamtsbezirk gültige Geschäftsordnung für den Jugendamtselternbeirat vorbereitet und in der Versammlung beraten und verabschiedet (siehe Anlage).

Per offener Abstimmung wurden folgende Elternvertreter einstimmig in den neuen Jugendamtselternbeirat gewählt:

 

 

Beiratsmitglied

Kita

Trägerschaft

1.)

Schnieders, Marion

Kita Lindenstrasse

Stadt Aachen

2.)

Höhl, Ekkehard

Ev. Familienzentrum

Regenbogen

Evangelische Kirche

3.)

Hüther, Claudia

Kita Albert-Einstein-Str.

Stadt Aachen

4.)

Johannsen, Monika

Kita Albert-Maas-Strasse

Stadt Aachen

5.) 

Asik, Senol

Kita Wiesental

Stadt Aachen

6.)

Haas, Carmen

Kath. Kita St. Foillan

Katholische Kirche

7.)

Pütz, Astrid

Kita Albert-Maas-Strasse

Stadt Aachen

8.)

Hellerhoff, Peter

Kita Auf Überhaaren

Stadt Aachen

9.)

Coesfeld, Claudia

Kita Weißwasserstrasse

Stadt Aachen

Die Versammlung und der neu gewählte Jugendamtselternbeirat wurden darüber informiert, dass das gewählte Gremium entsprechend der gesetzlichen Zielsetzung eigenständig für seine weitere Arbeitsweise zuständig ist. Damit ist der Beirat zukünftig verantwortlich für die Durchführung seiner Sitzungen und auch die jährlich neu anstehenden Wahlen zum Jugendamtselternbeirat.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

 



Keine finanziellen Auswirkungen

 

 

investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

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Personal-/Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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