Entscheidungsvorlage - FB 51/0145/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand U3 Ausbau – Ergänzungsbeschluss des KJA zur Vorlage FB 51/0120/WP16 am 18.10.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- FB 45/200, FB 45/600
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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29.11.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, alle Voraussetzungen zu schaffen, um
1. die Neubaumaßnahmen Passstr. 123, Kalverbenden (Punkt 3.1.1) sowie die Baumaßnahme Nerscheider Weg (Kita Aachener Straße 250) schnellstmöglich zu beginnen.
Die Neubaumaßnahme Eintrachtstr. soll schnellstmöglich mit einem Investor realisiert werden. Der Umbau der GGS Kronenberg soll 2014 erfolgen.
2. die Planungen der Um- / Anbaumaßnahmen Düppelstr. und Bergstr. beginnen zu können.
3. Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung, die Um- / Anbaumaßnahmen Philipp-Neri-Weg 4-6, Philipp-Neri-Weg 11 und Lindenstr. durchzuführen.
4. Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt darüber hinaus, durch die Einrichtung von sogenannten LENA-Gruppen (Großtagespflegestellen) weitere U3 Plätze zu schaffen. Zielperspektive ist dabei, bis zum 01.08.2013 bis zu fünf LENA Gruppen einzuplanen.
5. Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt, im Rahmen der Kindertagesstättenentwicklungsplanung in den Jahren 2012/2013 und 2013/2014 jeweils 50 zusätzliche Plätze in der Kindertagespflege einzuplanen. Der Verein Familiäre Tagesbetreuung e.V. soll zur Erfüllung dieser durch die Stadt Aachen delegierten Aufgaben in 2012 zusätzlich 25.000,00 Euro und ab 2013 zusätzlich jährlich 50.000,00 Euro für die Dauer der abzuschließenden Leistungsvereinbarung erhalten. Dazu sind im Rahmen der Haushaltsberatung die notwendigen Mittel einzustellen.
6. Er beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Kindertagesstättenentwicklungsplanung für das Jahr 2012/2013 eine Variante 100 + x U3 Plätze durch Umwandlung vorzulegen.
7. Die Bestandsanalyse der städtischen Kindertagesstättengebäude soll unverzüglich begonnen werden (Punkt 3.2).
8. Für die unter Punkt 1, 2 und 7 genannten Maßnahmen wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, inwieweit nicht verausgabte Mittel des Haushaltsjahres 2011 hierfür eingesetzt werden können. Anderenfalls sind diese Planungsmittel im Rahmen der Haushaltsberatung 2012 einzustellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.10.2011, ausgehend von der sozialraumbezogenen Bedarfs- und Ausbauanalyse (Vorlage FB 51/0120/WP16), folgende Ergänzungen beschlossen:
1. Als angestrebte Versorgungsquote im U3 Bereich ist für das Kindertagesstättenjahr 2013/2014 35% anzustreben.
2. Die konkreten Möglichkeiten der Nutzung von nicht belegtem Schulraum und der Nutzung von Räumlichkeiten von Kirchen oder freien Trägern im Sozialraum 1 (Zentrum/Soers) und den angrenzenden Sozialräumen zu prüfen sowie die hierfür erforderlichen finanziellen Aufwendungen sind zu ermitteln.
3. Die Möglichkeiten des Neubaus einer Kindertagesstätte in Aachen Nord (Eintrachtstr. oder Talstr.) und in der Passstr. 123 sind planerisch genauer zu prüfen, gegebenenfalls notwendige Planungsmittel hierfür sind bereitzustellen.
4. Freie Träger und Elterninitiativen sind zu einem Fachgespräch einzuladen, um die Möglichkeiten der Schaffung zusätzlicher Kindertagesstättenplätze in den Einrichtungen der Träger zu erörtern.
5. Die Fraktionen sind über Lösungsansätze zur kurzfristigen Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in anderen Städten, beispielsweise über das Kindertagespflegekonzept Lena der Stadt Mönchengladbach zu informieren.
6. Zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen U3 Betreuungsplatz ab 2013 ist das Kindertagespflegeangebot zu flexibilisieren.
zu 1. Versorgungsquote im U3 Bereich
In der in der Sitzung vom 20.09.2011 eingereichten Vorlage zur sozialraumbezogenen Bedarfs- und Ausbauplanung (FB 51/0120/WP16) wurde der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in beiden Altersbereichen für das Kindertagesstättenjahr 2013/2014 errechnet. Dabei wurde die Zielversorgungsquote i.H.v. 35% im U3 Bereich zu Grunde gelegt. Um in Aachen eine Versorgungsquote von 35% bis zum 01.08.2013 zu erreichen, sind rechnerisch 371 Plätze einzurichten.
Die Zielversorgungsquote i.H.v. 35% wird bei der Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2012/2013 berücksichtigt.
zu 2. Nutzung von nicht belegtem Schulraum
2.1. Grundschulgebäude
In Bezug auf die Möglichkeit, nicht belegten Schulraum zur Errichtung von Kindertagesstättenplätzen, bzw. zur zeitweiligen Auslagerung von bestehenden und von Baumaßnahmen betroffenen Gruppeneinheiten zu nutzen, ist zunächst festzustellen, dass alle nicht von Schließung betroffenen oder bedrohten Grundschulen hierfür grundsätzlich ausscheiden, da diese durch die schon jetzt stetig anwachsende Nachfrage nach OGS-Plätzen in der Regel ihre Kapazitätsgrenzen bereits erreicht haben. Darüber hinaus wird in Aachen ein Ausbau der OGS-Versorgung bis zur Zielmarke von 70% angestrebt, der zusätzlichen Raumbedarf in den Grundschulen erforderlich machen wird.
Außerdem werden zukünftig möglicherweise Räume für Inklusion benötigt.
2.2. Gebäude der weiterführenden Schulen
Auch alle weiterführenden Schulen, für die nicht auslaufende Schließung beschlossen wurde, bieten in diesem Zusammenhang keine Möglichkeiten, da hier bereits die Einführung des Ganztagsbetriebs bzw. die Einführung von G8 und die damit verbundene Notwendigkeit einer Über-Mittag-Betreuung der Schüler erhebliche räumliche Probleme bereitet.
Auch hier werden perspektivisch gegebenenfalls Räume für Inklusion benötigt werden.
Die städtischen Förderschulen wurden bislang nicht in die Überlegungen einbezogen, da die für das Frühjahr 2012 geplante Schulentwicklungsplanung abzuwarten bleibt.
Aufgrund der Schülerzahlentwicklung ist zu erwarten, dass zukünftig Förderschulstandorte zurück zu bauen sind.
2.3. Schulgebäude / Schulhofflächen, die für den U3 Ausbau genutzt werden können
Folgende Objekte wurden geprüft:
? GGS Kronenberg
Für die GGS Kronenberg wurde im Rahmen der Schulentwicklungsplanung durch Schulausschuss und Rat im September 2010 die auslaufende Schließung zum Schuljahrsbeginn 2011/12 beschlossen.
Hieraus resultiert, dass die Grundschule spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2013/14, also im Sommer 2014 endgültig geschlossen sein wird.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie (Vorlage FB 51/0120/WP16) wurde ein Umbau zu einer fünfgruppigen bzw. Neubau zu einer bis zu sechsgruppigen Einrichtung positiv geprüft.
? Alkuin- Realschule
Unter Punkt 3.1.2 wird die Möglichkeit dargestellt, die beiden Einrichtungen in Passstr. 123 zusammen zu legen und gleichzeitig zu erweitern. Dies macht die Auslagerung der Bestandsgruppen während der Bauphase notwendig. Es wurde geprüft, ob in der nahe gelegenen Alkuin-Realschule hierfür entsprechende Raumkapazitäten zur Verfügung stehen.
Die Prüfung der derzeitigen Raumbilanz, sowie die erstellten Entwicklungsprognosen der Schule ergaben, dass derartige Raumkapazitäten weder gegenwärtig, noch zukünftig zur Verfügung stehen.
? Gelände der Martin-Luther-King-Förderschule, Talbotstr.
Das Außengelände der Martin-Luther-King-Förderschule an der Talbotstr. umfasst über die bebaute und als Schulhof genutzte Fläche hinaus eine bislang ungenutzte Rasenfläche im Umfang von rund 3.200 Quadratmetern, die schon jetzt durch einen Zaun von der Schulhoffläche abgetrennt ist. Es ist zu prüfen, ob hier ggf. dauerhaft oder aber vorübergehend (zu Zwecken der Auslagerung bestehender Gruppen) eine Kindertageseinrichtung errichtet werden kann. Eine Möglichkeit könnte die Auslagerung in zur Kinderbetreuung geeignete Container-Module sein, vgl. Kapitel 3.3.
2.4. Nutzung von weiteren freien Räumlichkeiten
Mit Schreiben vom 07.11.2011 wurden die kirchlichen Träger und die Träger der im Sozialraum 1 (Zentrum/Soers) gelegenen Einrichtungen um Mitteilung gebeten, ob dort Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die zur Kinderbetreuung geeignet sind. Über den Rücklauf dieser Anfrage wird in einer späteren Sitzung berichtet werden.
zu 3. Baumaßnahmen
3.1. Neubauten
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Möglichkeiten des Neubaus einer Kindertagesstätte in Aachen Nord (Eintrachtstr. oder Talstr.) und in der Passstr. 123 planerisch genauer zu prüfen und gegebenenfalls notwendige Planungsmittel hierfür bereitzustellen. Grundlage für die Planung ist die im Rahmen der Vorlage zur sozialraumbezogenen Bedarfs- und Ausbauplanung (FB 51/0120/WP16) ebenfalls vorgestellte Machbarkeitsstudie. In dieser Machbarkeitsstudie wurden insgesamt 12 Objekte geprüft. Sieben dieser geprüften Objekte kommen für Neubauten von Kindertagestätten in Frage.
3.1.1. Eintrachtstraße
In der Eintrachtstr. ist der Neubau einer Kindertagesstätte entweder im hinteren Bereich des Grundstücks möglich oder im vorderen Bereich, dann in mehrgeschossiger Bauweise mit über der Einrichtung liegenden Wohneinheiten. Die letztgenannte Lösung soll durch einen Investor realisiert werden, s. hierzu Vorlage Vergabe eines städtischen Grundstücks zur Errichtung einer Kindertagesstätte und Wohnungsbau; hier: europaweite Ausschreibung. Die Vorlage wurde am 22.11.2011 im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschlossen, am 29.11.2011 dem Kinder- und Jugendausschuss und am 01.12.2011 dem Planungsausschuss zur Kenntnis gegeben. Fertigstellung des Projekts Eintrachtstraße wird voraussichtlich Mitte 2015 sein. Denkbar ist eine fünfgruppige Kindertagesstätte nach folgender Struktur:
| Gruppenform I 20 Plätze 2 6 Jahre | Gruppenform II 10 Plätze 0 3 Jahre | Gruppenform III integrativ 15 Plätze 3 6 Jahre | Gesamtzahlen |
Anzahl der Gruppen | 2 | 1 | 2 | 5 |
U3 Plätze | 10 | 10 | 0 | 20 |
ü3 Plätze | 30 | 0 | 30 | 60 |
Die Ausstattung der Einrichtung kann ausgehend von Erfahrungswerten - mit rund 15.000,00 Euro je Gruppeneinheit, also mit insgesamt rund 75.000,00 Euro eingeplant werden.
Die Kindertageseinrichtung würde von dem zukünftigen Träger angemietet werden.
Eine Konkretisierung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Kindergartenentwicklungsplanung. Eine konkrete Benennung der im Haushalt evtl. zusätzlich zu hinterlegenden, notwendigen Betriebskosten ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Auswirkungen werden sich auf den Kindertagesstättenentwicklungsplan: 2015/2016 ergeben.
3.1.2. Passstraße 123
Die beiden in der Passstr. 123 gelegenen Einrichtungen bestehen zurzeit aus insgesamt drei Gruppen mit 64 Betreuungsplätzen im ü3 Bereich, die nicht den räumlichen Anforderungen des LVR entsprechen. Hier ist die Zusammenlegung der beiden Einrichtungen verbunden mit einem Ausbau von zwei Gruppen zu einer insgesamt fünfgruppigen, integrativen Kindertagesstätte nach folgender Struktur möglich:
| Gruppenform I 20 Plätze 2 6 Jahre | Gruppenform II 10 Plätze 0 3 Jahre | Gruppenform III*) 20 Plätze 3 6 Jahre | Gruppenform III integrativ 15 Plätze 3 6 Jahre | Gesamtzahlen |
Anzahl der Gruppen | 1 | 1 | 1 | 2 | 5 |
U3 Plätze | 5 | 10 | 0 | 0 | 15 |
ü3 Plätze | 15 | 0 | 20 | 30 | 65 |
*) bei 45 Stunden Betreuung
Im Vergleich zu der derzeitigen Gruppenstruktur würden 15 neue Betreuungsplätze im U3 Bereich geschaffen und 1 Platz im ü3 Bereich. 10 der ü3 Betreuungsplätze wären für Kinder mit Behinderung geeignet.
Für die oben beschriebene fünfgruppige Einrichtung liegen die Kosten bei rund 3.000.000,00 Euro plus 26.000,00 Euro für den Abriss des Bestandsgebäudes.
Zusätzlich sind Finanzmittel für die Auslagerung der Einrichtung während der Bauphase und für die Einlagerung der vorhandenen Möbel vorzusehen. Die Einrichtung der beiden zusätzlichen Gruppen (jeweils 15.000,00 Euro) und die Ergänzungen der übrigen drei Gruppen (jeweils 5.000,00 Euro) können mit rund 45.000,00 Euro für 2012 veranschlagt werden.
Auswirkungen werden sich auf die Kindertagesstättenentwicklungsplanung: 2013/2014 ergeben.
Eine konkrete Benennung der im Haushalt evtl. zusätzlich zu hinterlegenden, notwendigen Betriebskosten ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
3.1.3. Talstraße
Die Nutzung des Gebäudes Talstr. für die Unterbringung zusätzlicher Kindertagesstättengruppeneinheiten wird vor dem Hintergrund der derzeitigen wie auch der geplanten zukünftigen Nutzung als Offene Tür sowohl von FB 45 als auch seitens des Gebäudemanagements ausgeschlossen.
3.1.4. Kalverbenden
Die Maßnahme Kalverbenden im Sozialraum 5 (Burtscheid/Beverau) wird in Betracht gezogen, da die Räumlichkeiten Talstr. nicht für die Unterbringung einer Kindertagesstätte geeignet sind und somit im Sozialraum 3 kurzfristig und über die anderen angedachten Maßnahmen hinaus keine weiteren U3 Plätze geschaffen werden können. Hierdurch könnten sowohl in diesem Sozialraum als auch in den angrenzenden Sozialräumen 1 (Zentrum/Soers), 3 (Ostviertel/Rothe Erde) und 6 (Forst/Driescher Hof) bestehende hohe Bedarfe an zusätzlichen U3 Betreuungsplätzen gedeckt werden.
In Kalverbenden wäre der Neubau einer fünfgruppigen Einrichtung nach folgender Struktur möglich:
| Gruppenform I 20 Plätze 2 6 Jahre | Gruppenform II 10 Plätze 0 3 Jahre | Gruppenform III integrativ 15 Plätze 3 6 Jahre | Gesamtzahlen |
Anzahl der Gruppen | 2 | 1 | 2 | 5 |
U3 Plätze | 10 | 10 | 0 | 20 |
ü3 Plätze | 30 | 0 | 30 | 60 |
Die Kosten der Maßnahme betragen nach derzeitigem Planungsstand 3.100.000,00 Euro plus 39.000,00 Euro für den Abriss des Bestandsgebäudes.
Zusätzlich sind Finanzmittel für Sondergründung (Sondergründung bedeutet besonders aufwendige Arbeiten im Zusammenhang mit der Fundamentierung eines Gebäudes) und aufwendige Erdarbeiten einzuplanen. Die dadurch entstehenden Kosten können erst nach eingehender Untersuchung des Baugrundes beziffert werden. Die Ausstattung kann mit rund 15.000,00 Euro je Gruppeneinheit, also mit insgesamt rund 75.000,00 Euro veranschlagt werden. Die Kostenberechnung des Gebäudemanagements wurde als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
Auswirkungen werden sich auf die Kindertagesstättenentwicklungsplanung: 2014/2015 ergeben.
Eine konkrete Benennung der im Haushalt evtl. zusätzlich zu hinterlegenden, notwendigen Betriebskosten ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
3.1.5. Weitere Planungsmittel
Als Folge der bisher aufgeführten Neubaumaßnahmen ist zu prüfen, in welchen Einrichtungen dann im Umfeld ü3 Betreuungsplätze in U3 Plätze umgewandelt werden können. Für diese Bestandsanalyse wurden für das Haushaltsjahr 2012 200.000,00 Euro beantragt.
Die weiteren fünf in der Machbarkeitsstudie positiv geprüften Projekte sollen ebenfalls zeitnah umgesetzt werden. Für die Maßnahme Nerscheider Weg sind im Haushaltsjahr 2012 bereits 100.000,00 Euro und im Haushaltsjahr 2013 1.200.000,00 Euro veranschlagt (PSP Element: 5-060101-900001009907). Hierbei sind Planungsmittel jedoch nicht enthalten. Zu diesem Zweck sind im Haushaltsjahr 2012 für diese fünf Maßnahmen ebenfalls Planungsmittel bereit zu stellen. Hier können pauschal 80.000,00 Euro je Maßnahme, also insgesamt 400.000,00 Euro für die Maßnahmen Reimserstr., Schagenstr., Händelstr., Kurbrunnenstr. und Nerscheider Weg veranschlagt werden.
Die Ergebnisse werden dem Ausschuss voraussichtlich im Sommer 2012 vorgelegt werden.
Auswirkungen werden sich für die Kindertagesstättenentwicklungsplanung: 2014/2015 ergeben.
Eine konkrete Benennung der im Haushalt evtl. zusätzlich zu hinterlegenden, notwendigen Betriebskosten ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
3.2. Baumaßnahmen im Bestand
Durch An- und Umbaumaßnahmen im Bestand der städtischen Kindertagesstätten können insgesamt zwischen 50 und 55 weitere U3 Plätze geschaffen werden. Dies betrifft konkret folgende Kindertagesstätten: Philipp-Neri-Weg 4-6, Philipp-Neri Weg 11 und Lindenstr. Dadurch entstehen zum Kindertagesstättenjahr 2013/2014 insgesamt 30 neue U3 Plätze. Die Kostenschätzungen des Gebäudemanagements sind als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt. Mit den Maßnahmen wird nach Beschlussfassung begonnen.
Durch An- und Umbaumaßnahmen können ebenfalls in der Einrichtung Bergstr. 10 - 15 zusätzliche Plätze im U3 Bereich und in der Einrichtung Düppelstr. 10 zusätzliche Plätze im U3 Bereich geschaffen werden. Analog der Kostenschätzung des Gebäudemanagements zu den als Anlage 2 beigefügten Maßnahmen sind jeweils rund 55.000,00 Euro, insgesamt 110.000,00 Euro anzusetzen.
3.3. Kosten für die Auslagerung von Gruppeneinheiten
Die unter 3.1.2 dargestellten Baumaßnahmen in der Einrichtung Passstr. 123 machen es erforderlich, die vorhandenen Gruppeneinheiten während der Bauphase auszulagern. Darüber hinaus werden in den nächsten Jahren ab 2012 Auslagerungen aufgrund von Baumaßnahmen in Bestandseinrichtungen notwendig werden. In welchem Umfang über die vier aufgeführten Gruppen hinaus Auslagerungen in den genannten Kindertagesstätten erforderlich sind, ist noch zu prüfen.
Als geeignete Möglichkeit wird die Anmietung von zur Kinderbetreuung geeigneten Container-Modulen angesehen. Dadurch würden für eine viergruppige Anlage folgende Kosten entstehen:
| Einmalige Kosten | Monatliche Kosten |
Erschließung (Gas, Wasser, Abwasser) | 50.000,00 |
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Herrichten der Außenfläche | 90.000,00 |
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Herrichten des Untergrundes | 30.000,00 |
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Lieferung und Rückholung einschl. De-/ montage | 46.000,00 |
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Miete der Anlage*) |
| 7.500,00 |
Summe | 216.000,00 | 7.500,00 |
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Gesamtkosten bei 24 Monaten | 400.000,00 |
*) Die Mindest-Mietdauer beträgt 24 Monate
Zusätzlich fallen bei der Auslagerung von Gruppen Kosten für den Transport der Kinder von der ursprünglichen Einrichtung zu der Auslagerungsmöglichkeit an.
Unter der Voraussetzung, dass eine Kindertagestätte 49 Wochen im Jahr an fünf Tagen in der Woche geöffnet hat (bei drei Wochen Schließzeit), und aufgrund verschiedener Betreuungszeiten mehrfache Fahrten am Tag erforderlich sein können, können für die Auslagerung rund 45.000,00 Euro pro Jahr und Einrichtung kalkuliert werden.
Die haushalterischen Auswirkungen können zum jetzigen Zeitpunkt abschließend nicht genau benannt werden. Unter den zu Grunde liegenden Ausführungen sind beginnend ab dem Haushaltsjahr 2012 jährlich pauschal ca. 45.000,00 für anfallende Fahrtkosten, ca. 7.500 monatliche Mietkosten und einmalig die o.g. 216.000 zu berücksichtigen.
Die eventuell anfallenden Auslagerungskosten für Mobiliar müssen im Einzelfall geprüft werden.
zu 4. Fachgespräch (Trägerkonferenz) zum U3 Ausbau
FB 45 hat die Vertreter der Träger und Elterninitiativen gemeinsam mit den jugendpolitischen Sprechern der Fraktionen zu einem Fachgespräch (Trägerkonferenz) am 05.12.2011 eingeladen. Zielsetzung ist es, gemeinsam die weitere Vorgehensweise und verschiedene Möglichkeiten zur Schaffung weiterer U3 Betreuungsplätze abzustimmen.
zu 5. Weitere Lösungsansätze
Die Verwaltung hat folgende Lösungen zur kurzfristigen Schaffung von U3 Plätzen geprüft:
? Einrichtung von sog. LENA-Gruppen (Großtagespflegestellen)
? Zusätzliche Kindertagespflegeplätze
? Schaffung von 100 + x U3 Plätzen durch Umwandlungen und Um-/ baumaßnahmen (in städtischen und freien Einrichtungen)
5.1. Tagespflegekonzept LENA der Stadt Mönchengladbach
5.1.1. Allgemeines
Um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im U3 Bereich ab 2013 erfüllen zu können, hat die Stadt Mönchengladbach ein spezielles Angebot an Betreuungsplätzen in Großtagespflegestellen entwickelt. Das LENA genannte Modell soll neben der Schaffung Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege den Bedarf im U3 Bereich auffangen.
In einer Großtagespflegestelle können bis zu neun Kinder durch zwei bis drei Tagespflegepersonen betreut werden. Dabei muss mindestens eine Person über eine erzieherische, heilpädagogische, pflegerische oder vergleichbare Berufsausbildung verfügen. In Mönchengladbach ist eine enge Vernetzung und Kooperation mit den benachbarten Kindertagesstätten wichtig.
Dadurch werden folgende Vorteile gesehen: Der Übergang zwischen Kindertagespflege und Kindertagesstätte kann für Eltern und Kind fließend gestaltet werden. Gleichzeitig stärkt die Zusammenarbeit mit einer Großtagespflegestelle das Profil der Kindertagesstätte, Randzeiten können aufgefangen und Platzangebot für Kinder unter drei Jahren insgesamt erweitert werden.
5.1.2. Finanzierung in Mönchengladbach
Die Stadt Mönchengladbach sieht für die Tagespflegepersonen aus fachlicher Sicht da sie eine vergleichbare Arbeit verrichten eine Entlohnung analog einer Ergänzungskraft im Kindertagesstättenbereich mit der Entgeltgruppe S3 (rund 35.100,00 Euro / Jahr) vor.
Für eine Großtagespflegestelle (9 Betreuungsplätze) ergibt sich folgende Kostenkalkulation:
Personalkosten für 2 Kräfte (Engeltgruppe S 3) | 70.200,00 |
+ Kooperationstätigkeit Leitung benachbarte Kita (5 Wochenstd./Jahr) | 6.160,00 |
+ Sicherstellung Vertretung (Springer, 3 Wochenstd./Jahr) | 3.210,00 |
+ Mietkosten (750,00 Euro/Monat)*) | 9.000,00 |
Zwischensumme: | 88.570,00 |
- Landeszuschuss (9 Kinder x 736) | 6.624,00 |
Summe: | 81.946,00 |
*) Die in der Berechnung angegebenen Mietkosten sind als Richtwert angesetzt. Es handelt es sich um einen aus der Mönchengladbacher Kalkulation übernommenen Wert.
Die Personalkosten würden nach dem o.g. Modell bei Zugrundelegung des aktuellen Satzungs- und Richtlinienentwurfs zur Kindertagespflege in der Stadt Aachen 70.481,00 Euro betragen (Annahme: Betreuung von neun Kindern, jeweils 35 Wochenstunden).
Die Summe der Gesamtkosten würde sich damit auf 91.346,00 erhöhen.
5.1.3. Fachliche Einschätzung und Übertragbarkeit auf die Stadt Aachen
§ 22 SGB VIII stellt die Kindertagespflege der Betreuung in Kindertagesstätten gleich. Im Gegensatz dazu verlangt das KiBiz bei einer Betreuung von zehn Kindern unter drei Jahren (Gruppenform II) zwei Fachkräfte, bei Betreuung von neun Kindern in einer Großtagespflegestelle hingegen zwei bis drei Kräfte, von denen jede einer eigenständigen Erlaubnis zur Kindertagespflege bedarf. Die Stadt Mönchengladbach hat daher festgelegt, dass eine der in einer Großtagespflegestelle tätigen Personen mindestens über eine erzieherische, heilpädagogische, pflegerische oder vergleichbare Berufsausbildung verfügen muss.
Um die fachliche Qualität in der Großtagespflegestelle an die Qualität in einer Kindertagesstätte anzugleichen, ist aus fachlicher Sicht des FB 45 zu empfehlen, für die Betreuung von neun Kindern in einer Großtagespflegestelle eine Fachkraft und eine Ergänzungskraft vorzusehen. Die unter 5.1.2 dargestellten Personalkosten würden sich damit auf rund 79.600,00 Euro erhöhen (Annahme: eine Fachkraft in Entgeltgruppe S6: 44.500,00 Euro und eine Ergänzungskraft in Entgeltgruppe S3: 35.100,00 Euro).
Die Großtagespflegestellen nach dem Konzept LENA sind sehr eng mit einer angrenzenden Kindertagesstätte vernetzt. Die Leitung oder Stellvertretung der Tagesstätte übernimmt mit einem wöchentlichen Stundenumfang von fünf Arbeitstunden auch übergeordnete Funktionen für die Großtagespflegestelle. Eine Vertretungsregelung für die Großtagespflegestelle wird durch die Kindertagesstätte sichergestellt.
Es ergibt sich folgende Kostenkalkulation:
Personalkosten für 2 Kräfte (FK und EK) | 79.600,00 |
+ Kooperationstätigkeit Leitung benachbarte Kita | 6.160,00 |
+ Sicherstellung Vertretung (Springer, 3 Wochenstd./Jahr) | 3.210,00 |
+ Mietkosten (750,00 Euro/Monat)*) | 9.000,00 |
Zwischensumme: | 97.970,00 |
- Landeszuschuss (9 Kinder x 736) | 6.624,00 |
Summe: | 91.346,00 |
*) Die in der Berechnung angegebenen Mietkosten sind als Richtwert angesetzt. Es handelt es sich um einen aus der Mönchengladbacher Kalkulation übernommenen Wert.
In Mönchengladbach sind die MitarbeiterInnen der Großtagespflegestelle bei der Stadt Mönchengladbach angestellt. In Aachen ist der Bereich der Kindertagespflege einschließlich der schon bestehenden Großtagespflegestellen - an den Verein Familiäre Tagesbetreuung e.V. übertragen. Wenn die Stadt Aachen das LENA-Modell entsprechend mit städtischen Mitarbeitern umsetzen will, wird die Klärung der Zuständigkeiten und Ressourcen ein wichtiger Aspekt sein.
5.1.4. Fazit Großtagespflegestelle
Langfristig ist eine Betreuung der Kinder unter drei Jahren in der regulären Kindertagespflege - mit dem Vorteil des familiären Umfelds und der geringeren Kinderzahl - oder in Kindertagesstätten anzustreben.
Bis ausreichend Betreuungsmöglichkeiten in diesen Bereichen geschaffen worden sind, stellen Großtagespflegestellen analog des Modells LENA eine geeignete Möglichkeit dar, kurzfristig U3 Betreuungsmöglichkeiten schaffen zu können. Voraussetzung ist, dass geeignetes Personal und geeignete Räumlichkeiten gefunden, und zusätzliche Kapazitäten zur Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht geschaffen werden. Da eine Vertretungsmöglichkeit für die Großtagespflegestellen nicht durch die Kindertagesstätten erfolgen kann, sind hierfür ebenfalls personelle Ressourcen, z.B. in Form eines Springerpools, vorzusehen.
In den Großtagespflegestellen eingesetzte Fach- oder Ergänzungskräfte können in einer Kindertagesstättengruppe weiterbeschäftigt werden. Zielsetzung ist, bis zum 01.08.2013 bis zu fünf LENA-Gruppen einzurichten.
Auf Grundlage der oben aufgeführten Kostenschätzung würde dies für die Einrichtung von fünf LENA-Gruppen ohne Berücksichtigung von Ausstattungskosten die Bereitstellung von einer Gesamtsumme in Höhe von 456.730 jährlich bedeuten.
5.2. Schaffung zusätzlicher U3 Plätze durch Umwandlungen und Baumaßnahmen (in städtischen und freien Einrichtungen)
Im Rahmen der Kindertagesstättenentwicklungsplanung sollen jährlich 100 zusätzliche Betreuungsplätze im U3 Bereich geschaffen werden.
In einigen Einrichtungen sollen auch im Rahmen der KEPL 2012/13 zur Schaffung weiterer U3 Plätze Umwandlungen von ü3 in U3 Betreuungsplätzen erfolgen. Umwandlungen sollen vorrangig in solchen Einrichtungen vorgenommen worden, die in Vorjahren im Rahmen eines Förderprogramms bereits Gelder zum Ausbau von U3 Plätzen erhalten haben. Um Rückforderungen der Gelder zu vermeiden, ist die Einrichtung dieser U3 Plätze bis zum Kindertagesstättenjahr 2013/2014 erforderlich. Hierbei wurde die entsprechende Bedarfssituation des betroffenen Sozialraums soweit wie möglich berücksichtigt. Auch ist zu berücksichtigen, dass durch Umwandlungen die Schaffung weiterer U3 Plätze kurzfristig möglich ist, während die Errichtung von Neubauten mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird.
Zusätzlich wurden in verschiedenen Einrichtungen durch Umbaumaßnahmen neue U3 Plätze geschaffen. Zum Kindertagesstättenjahr 2012/2013 könnten daher über die gemäß Beschlusslage des Rates vorgesehenen 100 U3-Plätze hinaus deutlich mehr U3-Plätze in Kindertagestätten geschaffen werden.
zu 6. zusätzliche Kindertagespflegeplätze
6.1.1. Stellungnahme und Antrag der Familiären Tagesbetreuung e.V.
Der Verein Familiäre Tagesbetreuung e.V. sieht für die folgenden zwei Kindertagesstättenjahre einen Ausbau des Platzangebots um jeweils 50 Plätze als realistisch an. Insgesamt würden der Stadt Aachen damit im Kindertagesstättenjahr 2012/2013 450 Plätze und in 2013/2014 500 Kindertagespflegeplätze zur Verfügung stehen.
Für 2012/2013 beantragt der Verein aufgrund dieser zusätzlichen Betreuungsplätze eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für eine/n pädagogische/n Mitarbeiter/in mit 30 Wochenstunden.
Personal/Sachkosten |
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Päd. Mitarbeiter/in (30 Wochenstunden) | 32.337,20 |
Pauschale Sachkosten (f. 30 Wochenstunden) | 4.207,80 |
Pauschale EDV | 260,00 |
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Gesamt | 36.805,00 |
Für 2013/2014 beantragt der Verein zusätzlich zu dieser Erhöhung des Betriebskostenzuschusses die Einrichtung einer weiteren zusätzlichen Stelle für eine/n pädagogische/n Mitarbeiter/in mit 30 Wochenstunden.
Personal/Sachkosten |
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Päd. Mitarbeiter/in (30 Wochenstunden) | 33.040,00 |
Pauschale Sachkosten (f. 30 Wochenstunden) | 4.207,80 |
Pauschale EDV | 260,00 |
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Gesamt | 37.907,80 |
Durch die Verlängerung der Säule 2 (Förderung der Qualifizierung der Tagespflegepersonen) des Aktionsprogramms Kindertagespflege bis zum 31.12.2014 kann die Familiäre Tagesbetreuung e.V. die Mittel aus diesem Förderprogramm der ESF-Regiestelle dazu nutzen, die im Rahmen des Ausbaus der Plätze erforderlichen Qualifizierungskurse zu finanzieren. Für die Laufzeit des Förderprogramms fallen daher keine zusätzlichen Kosten für die Stadt Aachen zur Finanzierung der Qualifizierungskurse an.
Neben der notwendigen Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse müssen ebenfalls erhöhte Aufwendungen für den Aufwendungsersatz berücksichtigt werden.
Der Aufwendungsersatz für 50 zusätzliche Kindertagespflegeplätze im Kindertagesstättenjahr 2012/2013 beträgt rund 180.000,00 Euro, im Kindertagesstättenjahr 2013/2014 zusätzlich dazu weitere 180.000,00 Euro, also insgesamt 360.000,00 Euro.
6.1.2. Fachliche Prüfung
Der Verein beantragt wie dargestellt für die Kindertagesstättenjahre 2012/2013 und 2013/2014 jeweils eine zusätzliche Stelle mit 30 Wochenstunden.
In der Sitzung des KJA vom 20.09.2011 wurde auf Antrag des Vereins eine Erhöhung des Zuschusses zur Verbesserung des Personalschlüssels und damit zur Sicherstellung der qualifizierten Aufgabenerfüllung beschlossen (FB 51/0122/WP16).
Damit wird bei 400 Betreuungsplätzen ein Personalschlüssel von 1:100 erreicht. Auf Grundlage dieses Personalschlüssels wurden die beantragten Kosten auf Plausibilität überprüft.
Der Verein führt in seiner Kalkulation aus, dass in 2012/2013 ein Ausbau um 50 zusätzliche Plätze in Kindertagespflege möglich erscheint. Dafür wird eine zusätzliche Stelle mit 30 Wochenstunden (entspricht 0,75 Vollzeit-Stelle) beantragt. Der Personalschlüssel würde dann 1: 95 (450 Plätze: 4,75 Stellen) betragen.
Um den Personalschlüssel von 1:100 aufrecht zu erhalten, reicht eine zusätzliche Stelle mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 19,5 aus (450 Plätze: 4,5 Stellen => 1:100).
In 2013/2014 sollen weitere 50 Plätze in Kindertagespflege geschaffen werden.
Durch eine weitere Stelle mit einem Stundenumfang von 30 Wochenstunden würde sich der Personalschlüssel leicht verbessern (500 Plätze : 5,5 VZ-Stellen = 1:91).
Die Verwaltung weist aufgrund der zuvor dargelegten Berechnung darauf hin, dass zur Erhaltung eines gleich bleibenden Personalschlüssels von 1:100, lediglich eine weitere Stelle mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 19,5 notwendig ist (500 Plätze : 5 VZ-Stellen = 1:100).
Dies würde bedeuten, dass bei Einrichtung einer zusätzlichen halben Stelle mit 19,5 Std/Woche Personal- und Sachkosten in Höhe von ca. 25.000 berücksichtigt werden müssten.
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, das Angebot der Familiären Tagesbetreuung e.V. für den Ausbau U3 anzunehmen und entsprechende Mittel bereitzustellen.
zu 7. Finanzübersicht
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Anmerkung:
Die kursiv gedruckten Maßnahmen in der nachfolgenden Tabelle sind als Reservemaßnahmen zu betrachten, die ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden können.
| 2011 | 2012 | 2013 |
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Planungs- kosten | Umsetzungs- kosten | Planungs- kosten | Umsetzungs- kosten | Sonstige Kosten | Umsetzungs- kosten | Sonstige Kosten | Fertig- stellung | ||
Neubaumaßnahmen aufgrund Machbarkeitstudie | Eintrachtstr. | Investorenmodell | 2015 | ||||||
Passstr. | 83.680 |
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| 2.585.580 | Auslagerung: (ab Jahresmitte) Fahrdienst: 22.500 Container: 100.000
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| Auslagerung: Fahrdienst: 45.000 Container: 200.000 | Sommer 2014 | |
Kalverbenden | 93.460 |
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| 3.045.540 | Sondergründung bes. Erdarbeiten |
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| Sommer 2014 | |
Nerscheider Weg |
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| 80.000 |
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| 2.640.000 |
| 2015 | |
Reimser Str. |
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| 80.000 |
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| NN |
| 2015 | |
Schagenstr. |
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| 80.000 |
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| 3.230.000 |
| 2015 | |
Händelstr. |
|
| 80.000 |
|
| 3.000.000 |
| 2015 | |
| Bestands-analyse (40 Maßnahmen) | 200.000 |
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| Sommer 2012 |
Maßnahmen im Bestand | Philipp-Neri-Weg 4-6 |
| 173.850 |
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| 2012/ 2013 |
Philipp-Neri-Weg 11 |
| 292.800 |
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| 2012/ 2013 | |
Lindenstr. |
| 292.800 |
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| Ausstattung: 15.000 |
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| 2013 | |
Bergstr. | 55.000 |
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|
| Ausstattung: 15.000 |
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| 2013 | |
Düppelstr. | 55.000 |
|
|
| Ausstattung: 15.000 |
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| 2013 | |
Summe | 487.140 | 759.450 | 320.000 | 5.631.120 | 167.500 | 8.870.000 | 245.000 |
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Kosten Goßtages-pflegestelle LENA |
| 228.365 | 228.365 |
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Zuschuss Verein für Familiäre Tagespflege |
| 25.000 | 50.000 |
| |||||
Zusätzlicher Aufwendungsersatz Kindertagespflege |
| 75.000 | 255.000 |
| |||||
Jahressummen | 1.246.590 | 6.446.985 | 9.648.365 |
| |||||
Zur Verfügung stehende Mittel 2011 | 1.719.000 | - | - |
| |||||
Mittel gem. Haushaltsplan-entwurf | - | 4.291.800 | 5.018.000 |
| |||||
Zusätzlicher Finanzbedarf | 0 | 2.155.185 | 4.630.365 |
|
Aufgrund der groben Planzahlen und der Abgrenzungsprobleme kann eine Aufteilung der Kosten in investiv und konsumtiv zurzeit nicht erfolgen.
zu 8. Empfehlung der Verwaltung
Ausgehend von den vorgenannten Ausführungen und den bekannten Vorlaufzeiten für Baumaßnahmen empfiehlt die Verwaltung, mit den Neubaumaßnahmen Passstr. 123, Kalverbenden und Nerscheider Weg (Kindertagesstätte Aachener Str. 250) schnellstmöglich zu beginnen. Die Neubaumaßnahme Eintrachtstr. soll über einen Investor realisiert werden. Der Umbau der GGS Kronenberg soll im Jahr 2014 realisiert werden. Dadurch können bis zu 90 U3 Plätze geschaffen werden.
Die aufgezeigten Um- und Anbaumaßnahmen in städtischen Kindertagesstätten werden ebenfalls zu bis zu 55 weiteren U3 Betreuungsplätzen führen und sollten daher schnellstmöglich umgesetzt werden.
Da durch Kindertagespflege in Ergänzung zu den Kindertageseinrichtungen weitere U3 Plätze geschaffen werden können, sollte das Angebot des Vereines für Familiäre Tagespflege e.V., insgesamt bis zum Kindertagesstättenjahr 2013/2014 100 weitere U3 Plätze zu schaffen, angenommen werden.
Die Einrichtung von sogenannten LENA Gruppen sollte als weiterer Baustein zur Schaffung von U3 Plätzen genutzt werden, dabei sollen bis zum 01.08.2013 fünf LENA Gruppen (45 Plätze) eingerichtet werden.
Mit Blick auf den Kindertagesstättenentwicklungsplan 2012/2013 sollte die Verwaltung beauftragt werden, die Variante 100 + x U3 Plätze zu rechnen (x = voraussichtlich 47 Plätze).
Insgesamt kann der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 01.08.2013 nur durch ein umfassendes Maßnahmenpaket realisiert werden, das sich aus den vorgenannten Bausteinen zusammensetzt. Darüber hinaus sind die Ergebnisse des Fachgesprächs am 05.12.2011 und der Umfrage bei den freien Trägern noch zu berücksichtigen.
Sollten die vorgenannten Maßnahmen realisiert werden können, würden bis 2016 rund 437 U3 Plätze geschaffen werden. Falls sich die Maßnahmen nicht in Gänze oder sich ein höherer Bedarf nach U3 ergeben sollte, ist zu prüfen, welche weiteren Baumaßnahmen aus der Machbarkeitsstudie umgesetzt werden sollen (siehe kursiv gedruckte Baumaßnahmen Ziffer 7), bzw. welche Angebote der freien Träger aufgegriffen werden sollen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Finanzmittel hinsichtlich der unter Punkt 3 des Beschlussvorschlags genannten Maßnahmen stehen im Haushaltsjahr 2011 zur Verfügung. Hinsichtlich der anderen im Beschlussvorschlag genannten Punkte bleibt das Ergebnis der Haushaltsplanberatungen abzuwarten. Siehe im Vorlagentext Ziffer 7.
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investive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 2012 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2012 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Ergebnis |
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+ Verbesserung / -Verschlechterung |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 2012 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2012 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag |
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Personal-/Sachaufwand |
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Abschreibungen |
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Ergebnis |
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+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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553,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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476,9 kB
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