Entscheidungsvorlage - FB 61/0549/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, in der Grünfläche zwischen Grünenthaler Straße und den Parkplätzen am Sportzentrum Kaletzbenden einen Fußweg in wassergebundener Decke anzulegen. Grundlage hierfür soll der Plan Nr. 2011/09-11 sein.

Der Antrag gilt als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich beantragt, die Parksituation im Ortskern Richterich, mittels Hinweisbeschilderung auf den Parkplatz Kaletzbenden und die Anlage eines Fußweges, zu verbessern.

 

Situation:

Die Kapazität des an der Peter Schwarzenberg Halle gelegenen Parkplatzes reicht bei größeren Veranstaltungen nicht aus.

Ein umfangreiches Parkplatzangebot ist jedoch in unmittelbarer Nähe im Bereich der Sportanlage Kaletzbenden vorhanden.

 

Auf der Horbacher Straße vor Einmündung der Grünenthaler Straße wird aus stadtein- und stadtauswärtiger Richtung auf die Parkplätze an der Peter Schwarzenberg Halle und das Sportzentrum hingewiesen.

 

Planung:

Um die fußläufige Verbindung zwischen Peter Schwarzenberg Halle und den Parkplätzen an der Sportanlage Kaletzbenden benutzerfreundlicher zu gestalten, sieht die Planung eine Fußwegverbindung zwischen Grünenthaler Straße und den Parkplätzen vor.

 

Neben dem Grundstück Grünenthaler Straße Nr. 47 - baumbestandene Grünfläche - besteht die Möglichkeit, einen 2,00 m breiten Fußweg - in wassergebundener Decke - anzulegen, ohne den vorhandenen Baumbestand zu beeinträchtigen (s. Anlage 2).

 

Auf die ohnehin schon schmalen Gehwege im Bereich der Peter Schwarzenberg Halle sollte keine zusätzliche Beschilderung aufgestellt werden, die auf die Parkplätze am Sportzentrum hinweist, da die Veranstaltungshalle einen überwiegend regionalen Einzugsbereich hat. Ferner sollten die Veranstalter die Bekanntmachung ihrer Veranstaltung mit einem Hinweis auf die vorhandenen Parkmöglichkeiten versehen.

 

Kosten:

Die Kosten für die Anlage des Fußweges betragen ca. 5.000,– Euro.

 

Haushalt:

Die Mittel können bei dem PSP-Element 5-120102-800-00900-300-1, Kostenart 78350000  in Verbindung mit dem PSP-Element 1-120102-900-8, Kostenart 52560000 zur Verfügung gestellt werden.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen



investive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

2.000,00

36.000,00

0

0

0

0

Ergebnis

-2.000,00

-36.000,00

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

-34.000,00

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

655.000,00

778.634,80

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-655.000,00

-778.634,80

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

-123.634,80

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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