Kenntnisnahme - BA 4/0065/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantwortung von Anfragen gem. § 13 der Geschäftsordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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30.11.2011
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Anfragesteller Anfragedatum Anfrageinhalt
CDU-BF 10.11.2011 Entwässerungssituation Kornelimünster-West II
Bezüglich der Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kornelimünster-Walheim vom 10.11.2011 wurde die Verwaltung gebeten, zu den Fragen hinsichtlich der Entwässerung des Neubaugebietes (gemeint ist das Bebauungsplan-Gebiet 812 Kornelimünster West, II. Bauabschnitt zwischen Oberforstbacher Straße / Abtei und Schleckheimer Straße) Stellung zu nehmen.
zu Frage 1:
Es trifft zu, dass zwischen der Inde im Bereich des Abteigartens und der geplanten verkehrlichen Anbindung des Baugebietes etwa in Höhe des Hauses Schleckheimer Straße Nr. 111 ein Regenwasserkanal verlegt werden soll, der das unbelastete Regenwasser aus den Neubaugebieten aufnehmen und zur Inde führen wird. Das B-Plangebiet 812 erhält daher ebenso wie das östlich daran anschließende, vor etwa fünf Jahren entwickelte B-Plan-Gebiet 840 Kornelimünster West, I. Bauabschnitt eine Trennkanalisation. Zur Zeit wird noch neben dem häuslichen Schmutzwasser auch das Regenwasser aus dem B-Plan-Gebiet 840 über den Mischwasserkanal in der Schleckheimer Straße zur Kläranlage Aachen-Süd abgeleitet. Wenn der Regenwasserkanal fertig gestellt ist, wird auch das Niederschlagswasser aus dem B-Plan-Gebiet 840 vom Mischwasserkanal an diesen Regenwasserkanal umgeschlossen. Damit wird den Forderungen des Wasserrechts (§ 51 a Landeswassergesetz NRW [LWG]) Rechnung getragen.
zu Frage 2:
Für die Grundstückseigentümer in der Schleckheimer Straße selber besteht keine Anschlusspflicht an den neuen Regenwasserkanal, weil bereits eine ordnungsgemäße Entwässerung über die Mischwasserkanalisation vorhanden ist. Es wird also niemand gezwungen, das auf seinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser vom häuslichen Schmutzwasser zu trennen und künftig dem neuen Regenwasserkanal zuzuführen. Hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage. Die vorhandenen Grundstücksentwässerungen genießen - sofern sie technisch einwandfrei sind - Bestandsschutz.
Anders sieht es in den Neubaugebieten der B-Pläne 840 und 812 aus: Hier muss mittels Trennkanalisation entwässert werden. Neben den Kosten für die erstmalige Herstellung der Grundstücksentwässerungsanschlüsse fallen wie in anderen Neubaugebieten übrigens auch Erschließungsbeiträge nach dem BauGB (Baugesetzbuch) an.
Ein Zusammenhang mit der im Antrag erwähnten Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen besteht jedoch nicht.
In diesem Zusammenhang muss richtig gestellt werden, dass der Fristablauf für die Dichtheitsprüfungen nach § 61 a LWG in Verbindung mit der zugehörigen Fristensatzung für den Bereich Kornelimünster / Schleckheimer Straße erst am 31.12.2023 und nicht schon in 2015 ist.
zu Frage 3:
Durch die zusätzliche Verlegung eines Regenwasserkanals in der Schleckheimer Straße entstehen für die Anwohner keine unmittelbaren Kosten, die ihnen in Rechnung gestellt werden. Die Baumaßnahme wird - wie im Übrigen jede andere Abwassermaßnahme auch - über die Abwassergebühren finanziert, so dass nicht die unmittelbar von einer Baumaßnahme betroffenen Anlieger mit Kosten belastet werden. Die Kanalbaumaßnahme löst auch keine Beitragspflicht nach KAG (Kommunalabgabengesetz) aus.
Lediglich im Falle eines im Rahmen der Dichtheitsprüfung nach § 61 a LWG festgestellten Schadens an der privaten Kanalhausanschlussleitung und einer erforderlichen Erneuerung / Sanierung, muss jeder Grundstückseigentümer die Kosten für seine Reparatur bzw. Erneuerung tragen.
Die Höhe der Gesamtkosten für den neuen Kanal kann die Stadt nicht beziffern, da sie nicht Bauherrin des Kanals sein wird. Planung und Baudurchführung von Abwasseranlagen ist seit einigen Jahren Angelegenheit der Stawag. Laut Mitteilung der Stawag befindet sich die Maßnahme noch in der Planungsphase. Die Stawag beabsichtigt, den Kanal in einem unterirdischen Bauverfahren herzustellen, so dass die Belastungen für die Anlieger durch Lärm, Staub und verkehrliche Behinderungen auf ein Minimum reduziert werden können. Nach dem heutigen Stand der Planung kann von einem Baubeginn ab etwa April 2012 bei einer Bauzeit von einem knappen Jahr ausgegangen werden.
Ansonsten wird auf die Mitteilung der Verwaltung aus der Sitzung der Bezirksvertretung am 02.02.2011 verwiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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419,4 kB
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