Entscheidungsvorlage - B 03/0054/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 11. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2012 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Finnanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 11. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2012 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 11. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2012 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der STAWAG beauftragtes Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die STAWAG  wahrgenommen.

Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Bauverwaltung, B 03/10“, in Zusammenarbeit mit der STAWAG.

 

Gebührenanpassung

 

Es ist eine Gebührenanpassung notwendig, da die Abfuhrmengen der Kleineinleiter stetig sinken. Dies resultiert daraus, dass immer mehr Kleinsiedlungsgebiete an die städtische öffentliche Kanalisation angeschlossen werden und dadurch die Abfuhrmengen sich stetig verringern. Somit wird der Kreis der Gebührenpflichtigen, welche die Kosten zu tragen haben, immer kleiner.

Darüber hinaus ist in der Gebührenkalkulation für 2012 ein bereinigter Verlust aus dem BAB 2009 mit einzurechnen. Dieser Verlust ist gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) innerhalb von drei Jahren auszugleichen.

 

Bisher wurde ein Gebührensatz i. H. v. 39,71 €/m³ zugrunde gelegt. Aufgrund der neu durchgeführten Kalkulation für das Jahr 2012 ist ein Gebührensatz in Höhe von

 

46,22 € / m³

 

erforderlich, um die Kosten zu decken.

 

 

Die Gebührenbedarfsberechnung 2012 nebst Erläuterung sind als Anlagen beigefügt.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen



investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Ergeben sich nicht, da weiterhin Vollkostendeckung erwartet wird.

 

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Anlagen

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