Kenntnisnahme - B 03/0053/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Kanalgebühren 2012 sowie Gebührenbedarfsberechnung 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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08.11.2011
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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06.12.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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14.12.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass für das Jahr 2012 aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2012 keine Gebührenerhöhung erforderlich ist.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2012 ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass für das Jahr 2012 aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2012 keine Gebührenerhöhung erforderlich ist.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2012 ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Rat der Stadt:
Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass für das Jahr 2012 aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2012 keine Gebührenerhöhung erforderlich ist.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2012 ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Für den Rat Für den Finanzausschuss Für den Ausschuss für Umwelt und
In Vertretung: Klimaschutz
In Vertretung:
(Marcel Philipp) (Annekathrin Grehling) (Gisela Nacken)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2012
Gebührenhöhe
Es ist nicht erforderlich, die Gebührensätze in § 3 Abs. 8 und 9 der Kanalgebührensatzung neu festzusetzen.
Die Gebührensätze bleiben unverändert,
für Schmutzwasser bei 2,58 pro m³,
für Teilanschluss bei 1,45 pro m³ und
für Niederschlagswasser bei 1,00 pro m².
Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung für den Entwässerungshaushalt 2012 weist ein Kostenvolumen von insgesamt 60.531.009 aus.
Die gebührenrelevanten Kosten der Rechnungsperiode werden um 2.247.209 steigen. Das entspricht einer Kostensteigerung von 3,86 %.
Um diesen Fehlbetrag auszugleichen ist beabsichtigt, eine Entnahme aus dem Sonderposten Kanalgebühren in gleicher Höhe vorzunehmen.
Der Sonderposten wird durch Erstattungen von Abwasserabgaben zum 31.12.2009 einen Bestand von ca. 2,5 Mio. ausweisen, welcher gemäß § 6 Abs. 2 KAG innerhalb der nächsten 3 Jahre, also spätestens 2012, auszugleichen ist.
Der Grund für die vorliegende Kostensteigerung liegt einerseits in einer Erhöhung der Abschreibungen und andererseits im Zuwachs von Aufgaben durch die Umsetzung des § 61a LWG (Dichtheitsnachweis für private Abwasseranlagen) i.V.m. § 53c LWG (Umlage von Kosten).
Der Aufwand für den Aufgabenzuwachs nach § 61a LWG konnte aufgrund fehlender Erfahrungswerte aus Vorjahren noch nicht abschließend prognostiziert werden, sodass hier neben den bereits eingeplanten Positionen evtl. weitere Aufwendungen notwendig sein könnten.
Die kontinuierliche Kontrolle und Plausibilisierung des Anlagevermögens Kanal bedingt eine Erhöhung des Anlagevermögens und somit eine Erhöhung der Abschreibungen um
ca. 1,3 Mio, .
Der Frischwasserverbrauch, als Kostenträger für SW verbleibt beim Vorjahreswert in Höhe von ca. 14.500.000 m3 pro Jahr und hat sich gegenüber den Vorjahren nunmehr stabilisiert.
Betriebsführungsentgelt STAWAG
Das Betriebsführungsentgelt (BFE) wurde, neben der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel, aufgrund von Mengen- und Aufgabenzuwachs um ca. 380.000 angepasst. Es handelt sich hierbei um die erste aufgabenbedingte Anpassung seit der Übertragung der Aufgaben im Jahre 2006.
Wasserverbandsbeitrag
Der an den Wasserverband (WVER) zu zahlende Beitrag ergibt sich aus den wasser-verbandsrechtlichen Vorschriften und den vom WVER beschlossenen Veranlagungsregeln.
Für 2012 beträgt der prognostizierte Gesamtbeitrag 27.095.300 und bleibt damit annähernd gleich.
Die Vergleichswerte aus dem Jahr 2011 sind der Kostenaufstellung zur Gebühren-bedarfsberechnung 2012 gegenübergestellt, so dass die einzelnen Veränderungen der Positionen verdeutlicht werden.
Ausblick auf die zukünftige Gebührenentwicklung
Durch den Aufgabenzuwachs nach § 61a LWG und den erhöhten Sanierungsaufwand des Kanalnetzes werden Kostensteigerungen zukünftig kaum unvermeidbar sein.
Die für 2012 bereits prognostizierte Kostensteigerung kann jedoch durch eine Entnahme aus dem Sonderposten Kanalgebühren gedeckt werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |
Keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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12,9 kB
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