Kenntnisnahme - BA 6/0070/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach das Haltverbot bis vor die linke Doppelgarage des Hauses Roermonder Straße 555 versetzt wird und somit ein zusätzlicher Fahrbahnrandplatz gewonnen wird. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Haltverbotszone vor den Häusern Roermonder Straße 553 und 555 wurde eingerichtet, um bei zurückstauenden Linksabbiegern in den Rathausplatz das Vorbeifahren für den nachfolgenden Verkehr sicherzustellen. Hierbei müssen auch Großfahrzeuge wie Gelenkbusse staufrei am Linksabbieger vorbeifahren können.

 

Zur Vermeidung zusätzlicher Verkehrszeichenmasten wurde seinerzeit das Ende des Haltverbotes an der dortigen Straßenlaterne angebracht. Aus Verkehrssicherheitsgründen bestehen jedoch keine Bedenken, wenn das Z. 283-20 StVO ‚Haltverbotende’ an einem eigenen Mast ca. 10 m vor den jetzigen Standort etwa mittig der linken Doppelgarage des Hauses Roermonder Straße 555 aufgestellt wird. Hierdurch kann ein zusätzlicher Fahrbahnrandparkplatz gewonnen werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für das Versetzen sowie den zusätzlichen Verkehrszeichenmast werden aus dem lfd. Haushalt für Verkehrsbeschilderung 2005 finanziert.

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Anlagen

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