Entscheidungsvorlage - FB 36/0119/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz  nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Verwaltung zu beauftragen, den Vertrag mit der Verbraucher-Zentrale NRW über die Fortführung der Finanzierung der Energieberatung bei der Verbraucherberatungsstelle Aachen bis zum 31.12.2014 zu verlängern.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bereits in den Haushalt eingestellt.

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung den Vertrag mit der Verbraucher-Zentrale NRW über die Fortführung der Finanzierung der Energieberatung bei der Verbraucherberatungsstelle Aachen bis zum 31.12.2014 zu verlängern.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bereits in den Haushalt eingestellt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Seit 1991 gibt es in Aachen als feste Einrichtung die Energieberatungsstelle der VZ, die den Aachener Bürgern und Bürgerinnen ein großes Leistungsangebot mit vielfältigen Beratungsfeldern im Energiebereich rund um Themen wie Energieverbrauch, Energieeinsparung, Energiekosten, etc., präsentiert. Die Energieberatung der Verbraucher-Zentrale NRW ergänzt damit sinnvoll sowohl die Energieberatung der STAWAG als auch die Beratung durch altbau plus, das sie im übrigen personell verstärkt. Während altbau plus den Schwerpunkt im Bereich der Sanierungsberatung setzt, bietet die Energieberatungsstelle der VZ eine unabhängige Energieberatung im klassischen Sinne an. Um die diesbezüglichen Kräfte zu bündeln, ist die Beratungsstelle der VZ jüngst an den Aachen-Münchener-Platz umgezogen und bildet in unmittelbarer Nachbarschaft zu Altbauplus und „effeff“ (gemeinsame Einrichtung regionaler Handwerksbetriebe sowie der Energieversorger EWV, Stadtwerke Jülich und STAWAG) die sog. „Energiemeile“.

 

Zur Fortführung der Energieberatungsstelle der VZ in Aachen wurde mit Datum vom 10.12.2008 der seinerzeit bestehende Vertrag vom 07.09.2004 für die Jahre 2009-2013 in Form einer 2. Vereinbarung verlängert.

 

Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Landesmittel sowie zu maximal 50 % durch Mittel der Stadt Aachen. Die städtische Festbetragsfinanzierung wurde auf max. 58.200 € begrenzt und für die Dauer der Vertragslaufzeit durch die STAWAG mit einer Kostenbeteiligung in Höhe von 47.500 € zu einem Großteil refinanziert.

 

Die Verbraucherzentrale NRW teilt nun mit, dass für die Beantragung von Fördermitteln für das Projekt „Mein Haus spart II“ der Nachweis über eine gesicherte Kofinanzierung durch die beteiligten Kommunen bis zum Projektende im Jahr 2014 vorliegen muss.

Da der Vertrag mit der Stadt Aachen eine Laufzeit von 5 Jahren hat und somit zum 31.12.2013 endet, bittet die Verbraucherzentrale NRW um die vorzeitige Verlängerung des Vertrages um ein Jahr. Hierzu hat sie den Entwurf einer Vereinbarung vorgelegt, der auf der Grundlage der bestehenden Vertragslage die einjährige Verlängerung sowie eine geringfügige Absenkung des städtischen Kostenbeitrags vorsieht. (Text der Vereinbarung: s. Anlage)

 

Die Vereinbarung beinhaltet somit folgende Veränderungen:

1.       Die 2. Vereinbarung vom 10.12.2008 zum Vertrag vom 07.09.2004 wird über den 31.12.2013 hinaus für ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2014 fortgesetzt.

2.       Der jährliche Festbetrag, der die Stadt Aachen als Beteiligung an den Personal-, Gemein- und Sachkosten leistet, wird auf 57.500 € festgelegt.

 

Des weiteren gelten die Bestimmungen des bestehenden Vertrages unverändert fort.

 

 

 

 

Da im bestehenden Vertrag dem Grunde nach die Bereitschaft erklärt wird, das Vertragsverhältnis mit der Verbraucherzentrale NRW sowohl für die Energieberatung als auch für die allgemeine Verbraucher- und die Schuldnerberatung mit Wirkung ab dem 01.01.2014 zu erneuern und dies in der Vergangenheit auch so praktiziert wurde, wurden unabhängig vom jetzigen Ansinnen der VZ  die derzeit erforderlichen Ansätze in der Haushaltsplanung vorsorglich  im letzten Jahr  für das Haushaltsjahr 2014 und in diesem Jahr für 2015 angemeldet.

 

Die Zusage der anteiligen Kostenbeteiligung der STAWAG in Höhe von 47.500 € für das Jahr 2014 steht noch aus.

 

Die Verwaltung spricht sich für die Weiterführung der Energieberatungsstelle der VZ  in Aachen im  Jahr 2014 aus und empfiehlt den dazu erforderlichen Abschluss der beigefügten Vereinbarung.

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Auswirkungen

 

finanzielle Auswirkungen



investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

47.500

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

220.600*

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-173.100

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

* Der Betrag beinhaltet ebenfalls die Förderung der allgemeinen Verbraucher- und Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale NRW. Der enthaltene Anteil für die Energieberatung beträgt 57.500 €.

 

 

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Anlagen

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