Kenntnisnahme - B 03/0053/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass für das Jahr 2012 aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2012 keine Gebührenerhöhung erforderlich ist.

Die Gebührenbedarfsberechnung 2012 ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass für das Jahr 2012 aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2012 keine Gebührenerhöhung erforderlich ist.

Die Gebührenbedarfsberechnung 2012 ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Rat der Stadt:

Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass für das Jahr 2012 aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2012 keine Gebührenerhöhung erforderlich ist.

Die Gebührenbedarfsberechnung 2012 ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

Für den Rat                    Für den Finanzausschuss                    Für den Ausschuss für Umwelt und

                                        In Vertretung:                                   Klimaschutz

                                                                                                        In Vertretung:

 

 

 

 

(Marcel Philipp)              (Annekathrin Grehling)                       (Gisela Nacken)                                                    

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2012

 

Gebührenhöhe

 

Es ist nicht erforderlich, die Gebührensätze in § 3 Abs. 8 und 9 der Kanalgebührensatzung neu festzusetzen.

 

Die Gebührensätze bleiben unverändert,

 

für Schmutzwasser bei 2,58 € pro m³,

 

für Teilanschluss bei 1,45 € pro m³ und

 

für Niederschlagswasser bei 1,00 € pro m².

 

 

Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung  für den Entwässerungshaushalt 2012 weist ein Kostenvolumen von insgesamt  60.531.009 € aus.

Die gebührenrelevanten Kosten der Rechnungsperiode werden um 2.247.209 € steigen. Das entspricht einer Kostensteigerung von 3,86 %.

Um diesen Fehlbetrag auszugleichen ist beabsichtigt, eine Entnahme aus dem Sonderposten Kanalgebühren in gleicher Höhe vorzunehmen.

Der Sonderposten wird durch Erstattungen von Abwasserabgaben zum 31.12.2009 einen Bestand von ca. 2,5 Mio. € ausweisen, welcher gemäß § 6 Abs. 2 KAG innerhalb der nächsten 3 Jahre, also spätestens 2012, auszugleichen ist.

 

Der Grund für die vorliegende Kostensteigerung liegt einerseits in einer Erhöhung der Abschreibungen und andererseits im Zuwachs von Aufgaben durch die Umsetzung des § 61a LWG (Dichtheitsnachweis für private Abwasseranlagen) i.V.m. § 53c LWG (Umlage von Kosten).

Der Aufwand für den Aufgabenzuwachs nach § 61a LWG konnte aufgrund fehlender Erfahrungswerte aus Vorjahren noch nicht abschließend prognostiziert werden, sodass hier neben den bereits eingeplanten Positionen evtl. weitere Aufwendungen notwendig sein könnten. 

 

Die kontinuierliche Kontrolle und Plausibilisierung des Anlagevermögens Kanal bedingt eine Erhöhung des Anlagevermögens und somit eine Erhöhung der Abschreibungen um

ca. 1,3 Mio, €.

 

Der Frischwasserverbrauch, als Kostenträger für SW verbleibt beim Vorjahreswert in Höhe von  ca. 14.500.000 m3  pro Jahr und hat sich gegenüber den Vorjahren nunmehr stabilisiert.

 

 

 

 

Betriebsführungsentgelt STAWAG

Das Betriebsführungsentgelt (BFE) wurde, neben der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel, aufgrund von Mengen- und Aufgabenzuwachs um ca. 380.000 € angepasst. Es handelt sich hierbei um die erste aufgabenbedingte Anpassung seit der Übertragung der Aufgaben im Jahre 2006.

Wasserverbandsbeitrag

Der an den Wasserverband (WVER) zu zahlende Beitrag ergibt sich aus den wasser-verbandsrechtlichen Vorschriften und den vom WVER beschlossenen Veranlagungsregeln.

Für 2012 beträgt der prognostizierte Gesamtbeitrag  27.095.300 € und bleibt damit annähernd gleich.

 

Die Vergleichswerte aus dem Jahr 2011 sind der Kostenaufstellung zur Gebühren-bedarfsberechnung 2012 gegenübergestellt, so dass die einzelnen Veränderungen der Positionen verdeutlicht werden.

 

 

Ausblick auf die zukünftige Gebührenentwicklung

Durch den Aufgabenzuwachs nach § 61a LWG und den erhöhten Sanierungsaufwand des Kanalnetzes werden Kostensteigerungen zukünftig kaum unvermeidbar sein.

Die für 2012 bereits prognostizierte Kostensteigerung kann jedoch durch eine Entnahme aus dem Sonderposten Kanalgebühren gedeckt werden.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen



investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

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Personal-/Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Keine

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Anlagen

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