Entscheidungsvorlage - FB 51/0121/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen wie folgt zu beschließen:

1.1   Der vorgelegte Satzungsentwurf tritt am 01.08.2012 in Kraft.

1.2   Die Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen treten am 01.08.2012 in Kraft.

1.3   Die für 2012 benötigten Mittel im Umfang von 369.630 € (ohne anteilige Personalkosten) werden bereitgestellt.

1.4   Die für die Umsetzung der Satzung und Richtlinie benötigten zusätzlichen 2,5 Stellen werden ab dem 01.08.2012 eingerichtet. Die hierfür in 2012 benötigten Mittel in Höhe von 55.000 € sind bereitzustellen.

1.5   Die Verwaltung wird beauftragt, die Gesamtjahreskosten in Höhe von 1.423.321 € (inkl. Personalkosten) für die Haushaltsjahre 2013 ff einzuplanen.

1.6   Die unter 1.3, 1.4 und 1.5 aufgeführten Kosten für die Satzung und die Richtlinien für Kindertagespflege werden durch die Aufgabe des eigenen Aachener beitragsfreien Kindergartenjahres gedeckt (Vorlage FB51/0117/WP16).

1.7   Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Arbeiten zur Umsetzung (z.B. EDV-Unterstützung) zum 01.08.2012 vorzunehmen.

 

 

2.       Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die für die Umsetzung der Satzung und der Richtlinien erforderlichen 2,5 zusätzlichen Stellen ab dem 01.08.2012 zu beschließen.

 

3.       Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen wie folgt zu beschließen:

3.1   Der vorgelegte Satzungsentwurf tritt am 01.08.2012 in Kraft.

3.2   Die Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen treten am 01.08.2012 in Kraft.

3.3   Die für 2012 benötigten Mittel im Umfang von 369.630 € (ohne anteilige Personalkosten) werden bereitgestellt.

3.4   Die für die Umsetzung der Satzung und Richtlinie benötigten zusätzlichen 2,5 Stellen werden ab dem 01.08.2012 eingerichtet. Die hierfür in 2012 benötigten Mittel in Höhe von 55.000 € sind bereitzustellen.

3.5   Die Verwaltung wird beauftragt, die Gesamtjahreskosten in Höhe von 1.423.321 € (inkl. Personalkosten) für die Haushaltsjahre 2013 ff einzuplanen.

3.6   Die unter 3.3, 3.4 und 3.5 aufgeführten Kosten für die Satzung und die Richtlinien für Kindertagespflege werden durch die Aufgabe des eigenen Aachener beitragsfreien Kindergartenjahres gedeckt (Vorlage FB51/0117/WP16).

 

4.       Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie die Empfehlungen des Finanzausschusses und des Personal- und Verwaltungsausschusses zustimmend zur Kenntnis und beschließt wie folgt:

4.1   Der vorgelegte Satzungsentwurf tritt am 01.08.2012 in Kraft.

4.2   Die Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen treten am 01.08.2012 in Kraft.

4.3   Die für 2012 benötigten Mittel im Umfang von 369.630 € (ohne anteilige Personalkosten) werden bereitgestellt.

4.4   Die für die Umsetzung der Satzung und Richtlinie benötigten zusätzlichen 2,5 Stellen werden ab dem 01.08.2012 eingerichtet. Die hierfür in 2012 benötigten Mittel in Höhe von 55.000 € sind bereitzustellen.

4.5   Die Verwaltung wird beauftragt, die Gesamtjahreskosten in Höhe von 1.423.321 € (inkl. Personalkosten) für die Haushaltsjahre 2013 ff einzuplanen.

4.6   Die unter 4.3, 4.4 und 4.5 aufgeführten Kosten für die Satzung und die Richtlinien für Kindertagespflege werden durch die Aufgabe des eigenen Aachener beitragsfreien Kindergartenjahres gedeckt (Vorlage FB51/0117/WP16).

4.7   Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Arbeiten zur Umsetzung (z.B. EDV-Unterstützung) zum 01.08.2012 vorzunehmen.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Familie ist ein zentraler Grundpfeiler unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. In Zeiten negativer demographischer Entwicklungen ist es deshalb wichtig, Familienleben und Familiengründungen in Aachen zu unterstützen und zu stärken.

Die Förderung der Erziehung und Bildung sowie die Verbesserung der Familienfreundlichkeit vor allem im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein zentrales Anliegen der Stadt Aachen. Ein Schwerpunkt ist dabei der Ausbau der Kindertagesbetreuung. Neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen soll auch die Förderung von Kindern in Kindertagespflege dazu beitragen, dass verlässliche, flexible und passgenaue Angebotsstrukturen entstehen, die sowohl die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch die Qualität im Bereich Erziehung und Bildung gewährleisten.

Deswegen hat der Gesetzgeber der Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Kindertagespflege den gleichen Stellenwert beigemessen wie der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.

 

 

1.1   Bedeutung der Kindertagespflege im Rahmen des Ausbaus von u3-Plätzen

Aufgrund von gesetzlichen Änderungen (TAG vom 01.01.05, KiBiz vom 01.08.08, KiFöG vom 16.12.08) haben sich auch die rechtlichen Grundlagen zur Betreuung von Kindern in Kindertagespflege grundlegend geändert. Zudem soll die Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren erheblich ausgebaut werden. Dabei geht der Bund von einer Verteilung der Platzangebote in Höhe von 70 % in Tageseinrichtungen für Kinder sowie in Höhe von 30 % in öffentlich geförderter Kindertagespflege aus.

 

Der Kindertagesstättenbedarfsplan für 2012/2013 der Stadt Aachen sieht bis zum Kindergartenjahr 2013/2014 jährlich 400 Plätze in der Kindertagespflege vor.

Dies entspricht bei insgesamt 1.341 u3-Plätzen in 2011/2012 29,83 %.

 

Bei einem jährlichen Ausbau von 100 institutionellen Kindertagesstättenplätzen sind es im nächsten Kindergartenjahr 2012/2013 27,76 % und im darauf folgenden Kindergartenjahr 2013/2014 sind es 25,96 % der gesamten u3-Plätze, die durch 400 Plätze in Kindertagespflege abgedeckt werden.

Um hier den vom Bund angestrebten 30 % Anteil zu erreichen müssten 462 Plätze in öffentlich geförderter Kindertagespflege angeboten werden.

 

 

1.2   Rechtliche Grundlagen

Bei der Erarbeitung einer Satzung für die Kindertagespflege sind komplexe rechtliche Vorgaben zu beachten.

§ 23 SGB VIII (KJHG) regelt z.B. unter anderem die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegeperson. Diese umfasst die Erstattung angemessener Kosten, die der Kindertagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen und einen Betrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung, der leistungsgerecht auszugestalten ist. Zusätzlich sind die Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung und zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung jeweils zur Hälfte zu erstatten. Die Kindertagespflegeperson hat gegenüber dem Jugendamt Anspruch auf die ungekürzte „laufende Geldleistung“, die gem. § 23 SGB VIII (KJHG) gewährt wird. Hierbei sind die Zahlungswege Jugendamt – Kindertagespflegeperson und Eltern – Kindertagespflegeperson strikt zu trennen. Es ist nicht erlaubt, dass Eltern ihre Elternbeiträge direkt an die Kindertagespflegeperson auszahlen und das Jugendamt nur den Restbetrag bis zum Aufwendungsersatz der Kindertagespflegeperson erstattet.

 

§ 90 SGB VIII (KJHG) regelt die „Pauschalierte Kostenbeteiligung“. Gem. Abs. 1, Nr. 3, S. 2 sind die Kostenbeiträge, die für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen und von Kindertagespflege zu entrichten sind, soweit Landesrecht nichts anderes bestimmt, zu staffeln. § 23 Abs.1 KiBiz greift dies auf, konkretisiert es aber nicht weiter. Lediglich § 23 Abs.5 KiBiz regelt, dass in Fällen, in denen das Jugendamt Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege erhebt, eine soziale Staffelung vorzusehen ist und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeit zu berücksichtigen sind.

 

 

1.3   Zielsetzung

Aufgrund dieser Änderungen ist es zwingend erforderlich, eine Satzung in der Stadt Aachen für die Kindertagespflege zu erstellen, in der die neuen rechtlichen Vorgaben Berücksichtigung finden. Die laufende Geldleistung an die Kindertagespflegeperson soll mit Hilfe einer Richtlinie geregelt werden.

 

Im KiBiz und SGB VIII wird der Betreuung der Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege der gleiche Stellenwert beigemessen wie der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Daher schlägt die Verwaltung auch eine im Wesentlichen gleiche Behandlung dieser beiden Betreuungsformen vor.

Für die Betreuung in Kindertagespflege sollen ebenfalls Elternbeiträge erhoben werden. Die Abrechnung mit den Kindertagespflegepersonen erfolgt dann über das Jugendamt.

 

Das KiBiz sieht zurzeit einen Landeszuschuss in Höhe von 736 € pro Jahr und Kind in Kindertagespflege vor, wenn unter anderem dieses Kind regelmäßig mindestens 15 Stunden pro Woche und länger als drei Monate betreut werden soll.

Betreuungsstunden, die zusätzlich zur Wahrnehmung eines Betreuungsangebotes in Kindertageseinrichtungen oder offenen Ganztagsschulen und damit für weniger als 15 Stunden pro Woche stattfinden, sollen nicht über Kindertagespflege, sondern eher über Angebote von Kinderfrauen oder Babysitting abgedeckt werden. In diesen Fällen wird die Zielsetzung der Kindertagespflege eine qualitativ hochwertige, regelmäßige und für einen längeren Zeitraum erfolgende Betreuung mit familienähnlichem Charakter und Förderauftrag zu gewährleisten nicht erfüllt.

 

 

 

 

 

 

2. Vorgehensweise

 

2.1 bisherige Praxis

Die bisherige Praxis zur Gewährung des Aufwendungsersatzes für Kindertagespflege in Aachen, die aufgrund der gesetzlichen Änderungen modifiziert werden muss, sieht Folgendes vor:

Bislang erfolgt eine Förderung bedürftiger Eltern in Aachen aufgrund einer Einzelfallprüfung, die unter anderem nach der Einkommensgrenze gem. § 85 SGB XII erfolgt.

 

Derzeit werden von den mehr als 300 bestehenden Betreuungsverhältnissen nur 24 über den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule bezuschusst.

Aktuell liegt bei der Stadt Aachen keine Kostenbeitragstabelle und somit auch keine soziale Staffelung der Geldleistung vor.

Beiträge zur Alterssicherung werden zur Hälfte übernommen, wobei monatlich maximal 25,56 € gezahlt werden. Beiträge zur Unfallversicherung werden übernommen und 1x jährlich ausgezahlt.

Zurzeit erfolgt eine Prüfung, in welchen Fällen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden können.

Die Eltern vereinbaren mit den Kindertagespflegepersonen eine Geldleistung. Bei nicht geförderten Kindertagespflegeverhältnissen liegen dem FB 45 keine Erkenntnisse über deren Höhe vor.

Daher kann auch keine Aussage über die Höhe der Einkommen der Eltern getroffen werden.

Die Qualifikation der Kindertagespflegepersonen erfolgt bei der Stadt Aachen in zwei Stufen. Diese finden jedoch keine Berücksichtigung bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für die Kindertagespflegepersonen.

 

Aktuell werden in der Stadt Aachen mit 118 Tagespflegepersonen insgesamt 396 Plätze im Bereich der Kindertagespflege angeboten von denen 341 Plätze belegt sind (Stand: 01.08.2011).

 

 

2.2   Workshop Kindertagespflege am 12.01.2011 in Aachen

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule hat am 12.01.2011 auf Wunsch des Oberbürgermeisters einen Workshop zum Thema Satzung und Richtlinien für Kindertagespflege in der Stadt Aachen durchgeführt. Teilnehmer waren Vertreter der Familiären Tagesbetreuung e.V., jugendpolitische Sprecher der Fraktionen sowie Vertreter der Verwaltung.

Ein Vertreter der Stadt Münster stellte ein gelungenes Praxismodell vor, wie Kindertagespflege in der Stadt Münster organisiert wird und damit einen hohen Anteil im Bereich der Versorgung von Kindern unter drei Jahren über Kindertagespflege sicherstellen kann.

Eine Vertreterin aus dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW stellte rechtlich relevante Aspekte vor, die mit Hilfe einer Satzung oder Richtlinien geregelt werden sollen.

Die Anregungen und Hinweise wurden bei der Erarbeitung der vorgelegten Satzung und Richtlinien soweit wie möglich berücksichtigt.

 

 

 

 

3. Neuer Satzungsentwurf und Richtlinienentwurf (Anlagen 1 und 2)

Für Aachen soll eine Satzung erarbeitet werden, die das Modell der Stadt Münster in der Form aufgreift, dass für die Kindertagespflege ein flexibles Betreuungsangebot ermöglicht wird. Die Staffelung der Betreuungsstunden aus dem Kita-Bereich (25 Std/Woche, 35 Std/Woche, 45 Std/Woche) wird für die Kindertagespflege ausgeweitet. Der neue Satzungsentwurf beinhaltet 6 Staffelungen der Betreuungsstunden in der Form, dass zwischen den folgenden Angeboten gewählt werden kann:

65 bis 90 Std/Monat, bis 110 Std/Monat, bis 130 Std/Monat, bis 155 Std/Monat, bis 175 Std/Monat, bis 195 Std/Monat.

Dies hat neben der Flexibilität für die Eltern den Vorteil, dass der Elternbeitrag exakter auf die tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungsstunden abgestimmt werden kann.

Um einem monatlichen Wechsel der in Anspruch genommenen Betreuungsstunden und daraus resultierenden monatlichen Neuberechnungen von Aufwendungsersatz und Elternbeitrag entgegenzuwirken, wird eine Bindung an die gewählten Betreuungsstunden von mindestens drei Monaten festgesetzt. Diese Regelung ist erforderlich, da ansonsten mit einem sehr stark ansteigenden Verwaltungsaufwand zu rechnen ist.

 

Die Staffelung der Elternbeiträge für Kindertagespflege wurde mit dem Ziel der Sozialverträglichkeit erstellt. Kindertagespflege soll zu einem Betreuungsangebot werden, das allen Familien offen steht und eine Alternative zur Kindertageseinrichtung bieten.

Vor diesem Hintergrund ist die erste Einkommensstufe unabhängig von den gewählten Betreuungsstunden beitragsfrei.

Für die weiteren Einkommensstufen ist die Höhe der Elternbeiträge abhängig vom Einkommen der Eltern sowie der gewählten Betreuungszeit.

 

Für das Betreuungsangebot in Kindertagespflege werden aus Kostengründen höhere Elternbeiträge als für die Betreuung in Kindertagesstätten veranschlagt. Die Differenz zu den Elternbeiträgen für Kindertagesstätten beträgt 10 %.

 

Die Regelungen für Beitragsreduzierungen bzw. Beitragsbefreiungen für Geschwisterkinder aus diesem Bereich wurden aus Kostengründen ebenfalls nicht mit übernommen.

 

Es ist zu erwarten, dass die Einführung der Satzung sowie der Richtlinien und daraus resultierende geringere Elternbeiträge zu einer höheren Nachfrage im Bereich der Kindertagespflege führen werden und damit zur weiteren Entlastung beim Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren genutzt werden könnte.

 

Die Richtlinien sollen einen angemessenen Betreuungssatz für die Kindertagespflegepersonen vorsehen, der die Bereitschaft fördert, diese Tätigkeit zu übernehmen. Für die Kindertagespflege als selbständige Tätigkeit ist es wichtig, dass auch ein entsprechendes Einkommen erzielt werden kann.

 

Der Aufwendungsersatz setzt sich zusammen aus den Kosten, die für den Sachaufwand erstattet werden, der Förderleistung sowie den hälftigen Beiträgen für Aufwendungen der Sozialabsicherung und einem angemessenen Unfallversicherungsbeitrag.  Die Höhe des Aufwendungsersatzes orientiert sich an der Gesetzesbegründung zum SGB VIII. Dort wird von einem Betreuungssatz von ca. 4,20 € für die fachliche Betreuung ausgegangen. Der Betreuungssatz wird pro Stunde und Kind gewährt. Der angemessene Beitrag zur Unfallversicherung (derzeit 86,58 €) wird zusätzlich im Rahmen einer jährlichen Einmalzahlung ausgezahlt.

Bei den Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen soll der Aufwendungsersatz unabhängig von der Qualifikationsstufe erfolgen, da erwartet wird, dass durch die Neuregelung der Kriterien zur Anerkennung als Kindertagespflegeperson in Aachen die 160 Unterrichtsstunden nach DJI (Deutsches Jugend Institut) bald der Normalfall sein werden.

 

Neben der Satzung sowie den Richtlinien soll ein Merkblatt für die Eltern erstellt werden, in dem Sie auf die Fördervoraussetzungen hingewiesen werden und sie über das Beantragungsverfahren sowie Ansprechpartner informiert werden. (Anlage 4)

Der hier vorgelegte Satzungs- und der Richtlinienentwurf wird am 16.09.2011 in der AG §78 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege sowie am 19.09.2011 im Unterausschuss Jugendhilfeplanung beraten.

Über das Ergebnis wird im Kinder- und Jugendausschuss am 20.09.2011 berichtet.

 

 

4. Kalkulation und finanzielle Auswirkungen (Anlage 3)

Da durch das bisher praktizierte Zuschussverfahren bei der Kindertagespflege keine Erfahrungswerte über die Einkommensverteilung der Eltern vorliegen, wurde für die Berechnung die prozentuale Verteilung der Elterneinkommen aus dem Bereich der Kindertagesstättenbeiträge übernommen.

Unter Anwendung dieses Hilfskonstruktes wurde eine Berechnung der Kosten durchgeführt, die deutlich macht, welcher finanzielle Aufwand für die Stadt Aachen in dem Bereich Kindertagespflege entstehen würde.

Für die 6 Staffelungen der Betreuungsstunden (65 bis 90 Std/Monat, bis 110 Std/Monat, bis 130 Std/Monat, bis 155 Std/Monat, bis 175 Std/Monat, bis 195 Std/Monat) wurde jeweils eine Berechnung durchgeführt, da sich aufgrund der Betreuungszeit auch die Geldleistung, die an die Kindertagespflegeperson gezahlt wird, ändert.

Die Berechnungen zeigen sieben Einkommensstufen. Hiervon ist jeweils die erste Einkommensstufe beitragsfrei. Die Beiträge sind unter Berücksichtigung des Einkommens sowie der gewählten Betreuungsstunden gestaffelt.

 

Die Sätze der Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen orientieren sich an einem Betreuungssatz von 4,20 € pro Kind, der in der Gesetzesbegründung zum KiföG als aktuelle Kalkulationsgrundlage genannt wird.

 

Den Berechnungen zufolge entstehen der Stadt Aachen bei dieser Kalkulation Kosten für die Förderleistung an die Kindertagespflegeperson in Höhe von 2.457.140 €. Hierbei sind Elternbeiträge in Höhe von 781.419 € in Abzug zu bringen.

 

In der mittelfristigen Finanzplanung sind bei PSP-Element 1-060101-900-5 53310000 „Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen“ für die Jahre 2010 – 2013 zur Zeit Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 90.000 € vorgesehen.

 

Weiterhin ist  zu erwarten, dass mit Einführung der Satzung sowie der Richtlinien annähernd alle Kinder in Kindertagespflege die Voraussetzungen für die Gewährung des Landeszuschusses erfüllen, da die Leistungsvoraussetzung für die Geldleistung an dieses Kriterium geknüpft ist. Sollten alle 400 Kinder die KiBiz-Pauschale (736 €/Kind) erhalten, ist mit voraussichtlichen Einnahmen von 294.400 € ab dem Kita-Jahr 2012/2013 zu rechnen.

Diese zusätzlichen Einnahmen sind für den Haushalt 2012 ff zu etatisieren (vgl. 3.). Ebenfalls sind auch die hiermit korrespondierenden Ausgabepositionen zu erhöhen.

Es wurde bei der Kalkulation auf vorliegende Werte zurückgegriffen.

Um diesen Betrag ist der Ansatz bei PSP-Element 1-060101-900-5 41410000 „Zuweisungen vom Land“ zu erhöhen. Eine Anmeldung zum Haushaltsentwurf 2012 ist erfolgt.

 

Die Deckung der Nettokosten erfolgt über die Aufgabe des eigenen beitragsfreien Kindergartenjahres der Stadt Aachen zum 01.08.2012. Auf die entsprechende Vorlage (FB51/0117/WP16) wird verwiesen.

 

Die zukünftige Abrechnung mit den Kindertagespflegepersonen über das Jugendamt bedeutet mehr als eine Verzehnfachung des Fallaufkommens im Bereich des Aufwendungsersatzes für die Kindertagespflege und den damit verbunden Kostenbeitrag (von derzeit 24 Fälle auf 400 Fälle).

Daher ist für den Fall, dass für alle Plätze in Kindertagespflege (max. 400 Plätze) eine Förderung erfolgt, auch eine Anhebung der Verwaltungsressourcen von bisher 0,5 Vollzeitstelle um 2,5 Stellen auf insgesamt 3 Vollzeitstellen erforderlich. Die hierfür notwendigen Mittel wurden mit 132.000 € kalkuliert.

 

Die Umsetzung der neuen Richtlinien und der Satzung bedarf dringend einer DV-Unterstützung. Für den Bereich des Kostenbeitrages geht die Verwaltung davon aus, dass auf vorhandene Software zurückgegriffen werden kann. Für den Bereich des Aufwendungsersatzes ist eine neue bzw. ergänzende Software erforderlich. Die Verwaltung prüft derzeit zwar die Möglichkeiten der Ergänzung von vorhandenen Verfahren. Dieses wird aber nicht kostenneutral gehen. Da das Anforderungsprofil an ein solches Verfahren jedoch erst nach Verabschiedung der Regelungen definiert werden kann, ist eine weitere Konkretisierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

 

Somit entsteht bezogen auf den aktuellen Haushaltsplan 2012 ff und die Zuschüsse des Landes

zur Kindertagespflege nach KiBiz in Höhe von 294.400 € ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von 1.423.321 € jährlich. Eine Deckung der vorgenannten überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt durch die Aufgabe des eigenen Aachener beitragsfreien Kindergartenjahres (Vorlage FB51/0117/WP16). Vorausgesetzt die Satzung tritt zum 01.08.2012 in Kraft inkl. bereits vorliegender Erstattungsanträge, bedeutet dies für das laufende Haushaltsjahr 2012 einen anteiligen zusätzlichen Aufwand von ca. 369.630 € sowie anteilige Personalkosten für 2012 in Höhe von 55.000 €.

 

 

5. Ausblick

Der hier vorgestellte Satzungsentwurf sowie die Richtlinien für die Kindertagespflege in der Stadt Aachen sind eine rechtssichere Lösung.

Sie dienen als angemessene Grundlage für das weitere Vorgehen im Bereich der Kindertagespflege in der Stadt Aachen.

Derzeit werden Überlegungen angestellt, wie der Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren durch Großtagespflegestellen unterstützt werden kann.

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

2012 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2012 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0 €

0 €

0 €

2.715.816 €

0

0

Personal-/Sachaufwand

90.000 €

90.000 €

270.000 €

6.257.088 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

90.000 €

90.000 €

270.000 €

3.541.272 €

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0 €

- 3.271.272 €

 

 

./.

Deckung ist gegeben

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...