Entscheidungsvorlage - FB 51/0121/WP16-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung und Richtlinien für Kindertagespflege in der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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06.12.2011
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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14.12.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss hat in der Sitzung vom 20.09.2011 den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgelehnt.
(Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5, Ablehnung: 5, Enthaltung: 3)
2. Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die für die Umsetzung der Satzung und der Richtlinien erforderlichen 2,5 zusätzlichen Stellen ab dem 01.08.2012 zu beschließen.
3. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen wie folgt zu beschließen:
3.1 Der vorgelegte Satzungsentwurf tritt am 01.08.2012 in Kraft.
3.2 Die Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen treten am 01.08.2012 in Kraft.
3.3 Die für 2012 benötigten Mittel im Umfang von 369.630 (ohne anteilige Personalkosten) werden bereitgestellt.
3.4 Die für die Umsetzung der Satzung und Richtlinie benötigten zusätzlichen 2,5 Stellen werden ab dem 01.08.2012 eingerichtet. Die hierfür in 2012 benötigten Mittel in Höhe von 55.000 sind bereitzustellen.
3.5 Die Verwaltung wird beauftragt, die Gesamtjahreskosten in Höhe von 1.423.321 (inkl. Personalkosten) für die Haushaltsjahre 2013 ff einzuplanen.
3.6 Die unter 3.3, 3.4 und 3.5 aufgeführten Kosten für die Satzung und die Richtlinien für Kindertagespflege werden durch die Aufgabe des eigenen Aachener beitragsfreien Kindergartenjahres gedeckt (Vorlage FB51/0117/WP16).
4. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie die Empfehlungen des Finanzausschusses und des Personal- und Verwaltungsausschusses zustimmend zur Kenntnis und beschließt wie folgt:
4.1 Der vorgelegte Satzungsentwurf tritt am 01.08.2012 in Kraft.
4.2 Die Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen treten am 01.08.2012 in Kraft.
4.3 Die für 2012 benötigten Mittel im Umfang von 369.630 (ohne anteilige Personalkosten) werden bereitgestellt.
4.4 Die für die Umsetzung der Satzung und Richtlinie benötigten zusätzlichen 2,5 Stellen werden ab dem 01.08.2012 eingerichtet. Die hierfür in 2012 benötigten Mittel in Höhe von 55.000 sind bereitzustellen.
4.5 Die Verwaltung wird beauftragt, die Gesamtjahreskosten in Höhe von 1.423.321 (inkl. Personalkosten) für die Haushaltsjahre 2013 ff einzuplanen.
4.6 Die unter 4.3, 4.4 und 4.5 aufgeführten Kosten für die Satzung und die Richtlinien für Kindertagespflege werden durch die Aufgabe des eigenen Aachener beitragsfreien Kindergartenjahres gedeckt (Vorlage FB51/0117/WP16).
4.7 Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Arbeiten zur Umsetzung (z.B. EDV-Unterstützung) zum 01.08.2012 vorzunehmen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Beschlussfassung
Der Kinder- und Jugendausschuss hat am 20.09.2011 über die folgende Beschlussfassung abgestimmt:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen wie folgt zu beschließen:
1.1 Der vorgelegte Satzungsentwurf tritt am 01.08.2012 in Kraft.
1.2 Die Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen treten am 01.08.2012 in Kraft.
1.3 Die für 2012 benötigten Mittel im Umfang von 369.630 (ohne anteilige Personalkosten) werden bereitgestellt.
1.4 Die für die Umsetzung der Satzung und Richtlinie benötigten zusätzlichen 2,5 Stellen werden ab dem 01.08.2012 eingerichtet. Die hierfür in 2012 benötigten Mittel in Höhe von 55.000 sind bereitzustellen.
1.5 Die Verwaltung wird beauftragt, die Gesamtjahreskosten in Höhe von 1.423.321 (inkl. Personalkosten) für die Haushaltsjahre 2013 ff einzuplanen.
1.6 Die unter 1.3, 1.4 und 1.5 aufgeführten Kosten für die Satzung und die Richtlinien für Kindertagespflege werden durch die Aufgabe des eigenen Aachener beitragsfreien Kindergartenjahres gedeckt (Vorlage FB51/0117/WP16).
1.7 Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Arbeiten zur Umsetzung (z.B. EDV-Unterstützung) zum 01.08.2012 vorzunehmen.
Über diese Beschlussfassung wurde wie folgt abgestimmt:
Zustimmung: 5 Stimmen
Ablehnung: 5 Stimmen
Enthaltung: 3 Stimmen
Damit gilt der Beschluss als abgelehnt.
2. Anfrage aus der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 20.09.2011
In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 20.09.2011 hat Richter Herr Schönherr darauf aufmerksam gemacht, dass es sich seiner Meinung nach bei der Salvatorischen Klausel in der Satzung für Kindertagespflege um eine entbehrliche Regelung handelt.
Er bat um Überprüfung bzw. Entfernung dieser Regelung.
3. Prüfung der Anfrage
Nach Rücksprache mit dem Rechtsamt (FB 30) und dort erfolgter Prüfung handelt es sich bei der in § 6 enthaltenen "Salvatorischen Klausel" in der Tat um eine entbehrliche Regelung, weil die darin enthaltenen Vorgaben eine rechtliche Selbstverständlichkeit darstellen. Sollte eine der Regelungen in der Satzung gegen höherrangiges Recht verstoßen, wäre diese Satzungsvorschrift wegen der Normenhierarchie (Vorrang von Bundes- oder Landesrecht) unwirksam und es müsste insoweit eine Neuregelung durch den Satzungsgeber erfolgen. Insofern bestehen keine Bedenken, diese letztlich als gut gemeinte Absichtserklärung zu verstehende Regelung entfallen zu lassen.
4. Vorschlag
Aufgrund seiner Entbehrlichkeit schlägt die Verwaltung vor, den nachfolgend aufgeführten § 7 der Anlage 1 Satzung für Kindertagespflege in der Stadt Aachen zu entfernen:
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Regelungen dem derzeit oder künftig geltendem
Recht widersprechen, so soll sie durch eine rechtmäßige Regelung ersetzt werden.
Im Übrigen wird zur Beschlussfassung auf die im Kinder- und Jugendausschuss vorgestellte Vorlage vom 05.09.2011 verwiesen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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investive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 2012 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2012 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 2.715.816 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 90.000 | 90.000 | 270.000 | 6.257.088 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 90.000 | 90.000 | 270.000 | 3.541.272 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | - 3.271.272 |
| |||
| ./. | Deckung ist gegeben |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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33,7 kB
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