Entscheidungsvorlage - FB 61/0536/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ergebnisse der Mobilitätserhebung 2011 zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes wie vorgestellt zu beginnen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ergebnisse der Mobilitätserhebung 2011 und das Verfahren zur Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ergebnisse der Mobilitätserhebung 2011 und das Verfahren zur Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ergebnisse der Mobilitätserhebung 2011 und das Verfahren zur Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ergebnisse der Mobilitätserhebung 2011 und das Verfahren zur Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ergebnisse der Mobilitätserhebung 2011 und das Verfahren zur Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ergebnisse der Mobilitätserhebung 2011 und das Verfahren zur Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ergebnisse der Mobilitätserhebung 2011 und das Verfahren zur Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Historie

Aktuell liegt keine politisch beschlossene verkehrliche Rahmenplanung vor. Die letztmalige Erarbeitung einer Verkehrsentwicklungsplanung (VEP) stammt aus den Jahren 1991 - 95 und wurde nie als Gesamtwerk beschlossen; der „Masterplan Mobilität 2000“ aus dem Jahr 2000 war in seinem Zuschnitt sektoral begrenzt.

 

Daher hat der Verkehrsausschuss am 12.03.2009 den Beschluss zur Erarbeitung eines VEP’s gefasst (s. Anlage): „Der Verkehrsausschuss […] beschließt die Erarbeitung einer „Strategie Verkehr“ als prozess- und dialogorientierte Verkehrsentwicklungsplanung wie in der Vorlage der Verwaltung beschrieben. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen und mit der Beauftragung schnellstmöglich zu beginnen.“

 

Im Rahmen der Aktivitäten zum Luftreinhalteplan, der Modellregion Mobilitätsmanagement, der Modellregion Elektromobilität und im Rahmen des „european energy award“ wurden in den letzten Jahren zahlreiche wegweisenden Mobilitätsmaßnahmen und eine akteursübergreifende Zusammenarbeit erfolgreich praktiziert. Inhaltlich steht Aachen in diesen Feldern in Deutschland an einer führenden Position. An die bestehende, gute Kooperation der Akteure soll bei der Neuaufstellung des VEP angeknüpft werden. Die im Rahmen des Masterplanes 2030 gesammelten Bürgeranregungen zur Mobilität stellen eine Grundlage für die Neuaufstellung des VEP dar.

 

Zu Anfang des Jahres 2011 wurde mit der Vergabe einer Haushaltsbefragung zur Mobilität die Neuaufstellung einer Verkehrsentwicklungsplanung eingeleitet.

 

Zur Haushaltsbefragung:

Mit der Durchführung der Haushaltsbefragung wurde das Büro HHS beauftragt. Der Bogen konnte online, per Telefon, im Interview oder als Papierbogen ausgefüllt werden. Der Fragebogen, den die Stadt Aachen vorgegeben hatte, umfasste das aktuelle Mobilitätsverhalten und den Schwerpunkt Elektromobilität. Dieser Teilbereich wurde separat von der RWTH Aachen beauftragt und im Rahmen des Modellvorhabens E-Aix finanziert.

 

Die Befragung wurde gleichzeitig auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen durchgeführt. Damit können Aussagen über die für die Stadt wichtigen Pendlerverknüfungen ins Umland getroffen werden. Mit insgesamt 6.167 Personen in den 3.492 Haushalten, die sich an der Befragung beteiligt haben, wurde die Vorgabe des Landes für eine 1-%-Stichprobe der Bevölkerung eingehalten.

Für die Durchführung der Erhebung wurden insgesamt 85tsd Euro aufgewendet. Davon entfallen 50 % auf die StädteRegion. Aufgrund der Zugehörigkeit der Stadt Aachen zur AG fahrradfreundliche Städte und Gemeinden des Landes NRW konnte eine 70 % Förderung des Landes NRW erzielt werden. Damit verbleibt ein städtischer Eigenanteil von 12.750 €.

 

Die ersten Ergebnisse der Haushaltsbefragung werden in der Sitzung vorgestellt. Die Auswertung seitens des Gutachters ist damit abgeschlossen. Die Stadt Aachen wird mit den anonymen Orignal-Datensätzen weitere Auswertungen vornehmen, die für einzelne Fragestellungen im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung als Kenntnis der jetzigen Situation erforderlich sind. Dazu sind die Daten sehr wertvoll und hilfreich.

 

Zur Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes:

Mit der Einrichtung einer zusätzlichen, zunächst auf zwei Jahre befristeten Stelle, zum April 2011 konnten nun auch die VEP-Planungen gestartet werden. Zur Darstellung der Erfordernis eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes wird auf die Vorlage zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.03.2009 verwiesen.

 

In der Sitzung wird die Verwaltung erläutern, welche Struktur der Prozess haben soll und in welchen Teilbereichen/Arbeitsfeldern die Verkehrsentwicklung betrachtet werden sollte (s. hierzu auch Anlage 1).

 

Zentrale Bedeutung hat dabei, dass die Neuaufstellung des „Verkehrsentwicklungsplans“ nicht als „ein Planwerk mit begrenzter Haltbarkeit“ angelegt werden soll. Vielmehr ist erkennbar, dass es aufgrund sich ständig wechselnder Rahmenbedingungen für Verkehrsentwicklungsplanung eminent wichtig ist, eine dauerhafte Prozessstruktur zu etablieren. Dabei sollen regelmäßig

-          sich ändernde Rahmenbedingungen auf ihre Bedeutung für die städtische und regionale Mobilität geprüft werden,

-          eine Einbeziehung der Bürger und der Interessengruppen gesichert werden,

-          eine Bestandsaufnahme des Verkehrsgeschehens erfolgen und

-          gesetzte Ziele kontrolliert werden.

 

Die Verwaltung schlägt eine pragmatische Vorgehensweise vor, in der weniger verschiedene Szenarien modelliert werden, sondern mehr Wert auf die Diskussion konkreter Ziel(wert)e und die Erarbeitung tragfähiger Maßnahmen gelegt wird. Dabei werden die bereits erarbeiteten sektoralen Fachplanungen aufgegriffen und in einer integralen Betrachtung mit weiteren verkehrlichen Maßnahmekonzepten zusammengefasst. Die im Rahmen des Masterplan 2030-Prozesses in den Stadtteilwerkstätten genannten Aspekte, die die Mobilität betreffen, werden als Grundlage für stadtteilbezogene Fragestellungen der Verkehrsentwicklungsplanung aufgegriffen. Zur Verkehrsmodellierung stehen das städtische Verkehrsmodell wie auch das im Aufbau befindliche Modell der StädteRegion zur Verfügung. Die inhaltlichen Arbeiten werden im Wesentlichen durch die Verwaltung selber geleistet.

Die Verwaltung hat die Bürgerbeteiligung mit neuen Medien für die Neuaufstellung eines „dynamischen Verkehrsentwicklungsplanes“ als eine Maßnahme bei der EU zur Förderung im Rahmen von CIVITAS angemeldet; hier können Maßnahmen mit 50 % gefördert und ein europäisches Forum genutzt werden.

 

Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit

An der Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplans sollten verschiedenste Akteure beteiligt werden. Der Kommunikationsprozess soll durch einen externen Moderator mit hoher Kompetenz im Bereich der Verkehrsplanung begleitet werden. Im Einzelnen werden folgende Beteiligte gesehen:

 

a.              Verwaltung: Die Fachverwaltung trägt und bestimmt den Prozessablauf. Federführend ist die Abteilung 61/30 tätig. Zur Berücksichtigung aller Verwaltungsinteressen ist die Einrichtung weiterer Dienststellen beabsichtigt.

 

b.              Moderator: Der Moderator leitet alle wesentlichen Sitzungen des Prozesses und berät die Verwaltung hinsichtlich des Prozesses, des Informationsaustausches und der Öffentlichkeitsarbeit.

 

c.              Expertenbeirat: Ein Beirat aus Hochschulvertretern und Vertretern von Verbänden soll Impulse zu den maßgeblichen Rahmenbedingungen der Verkehrsentwicklung und Beispiele aus anderen Städten geben und die Verwaltung zum Erfordernis vertiefender Einzeluntersuchungen beraten.

 

d.              Politik: Die politischen Vertreter sind durch den Fachausschuss und die Bezirksvertretungen in den Prozess eingebunden. Eine Lenkungsgruppe mit den im Rat vertretenen Parteien sollte den Entscheidungsprozess vorbereiten.

 

e.              Bürger: Eine umfängliche Beteiligung sowohl vor Ort als auch im Internet wird angestrebt. Dies soll u.a. durch (stadtteilbezogene) Informationsveranstaltungen geschehen, bei denen eine Mitarbeit der Bürger angedacht ist. Auch Infostände sollten genutzt werden, um über den Prozess zu informieren und die Bedürfnisse der Bürger zu erfassen.

 

f.              Interessengruppen und -verbände: Um möglichst vielen Interessen gerecht zu werden, sollen Vertreter der im Bereich Verkehr tätigen Institutionen und Verbände (AVV, ASEAG, ADFC, ADAC, VCD), der Hochschulen, der Wirtschaft (IHK, EHV, Initiative Aachen) sowie sozialer und weiterer Interessenvertreter (Behindertenverbände, AWO, Bürgerinitiativen) in Facharbeitsgruppen (s.u.) einbezogen werden.

 

Die Beteiligung nimmt eine zentrale Rolle in der weiteren Verkehrsentwicklungsplanung ein, da eine breite Mehrheit die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass nachhaltige und klare Ziele im Verkehr über längere Zeit verfolgt werden können.

 

Die Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes soll in Facharbeitsgruppen vorbereitet werden. Dort werden Erwartungen gebündelt, die Formulierung von Teilzielen beraten, der Status Quo analysiert und Maßnahmen vorgeschlagen. Verkehrsmittelspezifische Arbeitskreise sollen die Entwicklung der Verkehrsmittel formulieren. Querschnittsarbeitsgruppen sollen eine intermodale Blickweise und die Einhaltung übergeordneter Ziele sichern und bei organisatorischen, baulichen oder finanziellen Zielkonflikten zwischen einzelnen Verkehrsmitteln oder zwischen einzelnen Verkehrsmitteln und Oberzielen (z.B. aus dem Klimaschutz) Lösungen vorschlagen. Dabei soll - soweit wie möglich und sinnvoll - auf bestehende Gremien und Abstimmungsprozesse, wie z.B. „AG Radverkehr“ bzw. „AG Nahverkehr“ zurückgegriffen werden. Die Arbeitsgruppen sollten 2 - 3 x im Jahr tagen. Die Zusammenführung der Arbeiten erfolgt in einer Lenkungsgruppe, die ca. 1 x im Jahr tagen sollte.

 

Zeitplan:

Für den Zeitraum bis 2014 sollen folgende Teilschritte umgesetzt werden:

2011: Haushaltsbefragung zur Mobilität, Strukturierung VEP-Prozess, Moderator-Auswahl

2012: Erwartungen, Zielvorstellungen, Analysen

2013: Maßnahmenentwicklung, -ausarbeitung und -bewertung und Monitoringstruktur

2014: Verabschiedung Zielvorstellung und Maßnahmenkonzept

 

Abschlussbemerkung:

In Fachkreisen wird eine intermodale und prozessorientierte Verkehrsentwicklungsplanung seit längerem diskutiert. Aachen kann über CIVITAS eine Vorbildwirkung für einen neuen Typus von Verkehrsentwicklungsplänen ausüben. Die „informelle“ Bürgerbeteiligung, die in der kommunalen Haushaltsplanung und beim Masterplan praktiziert wird, wird auf ein weiteres, für die Bürger sehr wesentliches Themenfeld ausgeweitet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben im Rahmen des Prozesses werden für die externe Moderation, gutachterliche Tätigkeiten und Öffentlichkeitsarbeit anfallen. Unter dem PSP-Element 4 - 120201 - 9055 - Verkehrsentwicklungsplanung sind für 2011 und 2012 je 80tsd € in der Haushaltsplanung vorgesehen. Für 2013 und 2014 sind je 50tsd € eingeplant. Die Kosten der Haushaltsbefragung, die einen wesentlichen Teil der gutachterlichen Tätigkeiten ausmachte, werden zu 70 % vom Land NRW gefördert. Die Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und insbesondere zur Bürgerbeteiligung können vrstl. ab 2012 über das Förderprojekt CIVITAS zu 50 % durch die EU unterstützt werden.

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Anlagen

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