Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0120/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 860 Gewerbegebiet Neuenhofstraße/FringsbendenHier: Antrag des Lu(u)na e. V. vom 7. November 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerforum
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Anhörung/Empfehlung
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13.12.2011
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Lu(u)na e. V. stellt gem. § 24 Gemeindeordnung den Antrag, die Vorlage Bebauungsplan Nr. 860 Gewerbegebiet Neuenhofstraße/Fringsbenden abzulehnen. Zur Begründung werden verschiedene Umweltbelange angesprochen.
Gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung (§ 2a Baugesetzbuch). Nach den Vorschriften des Baugesetzbuches sind die Umweltbelange in die sachgerechte Abwägung einzustellen, was nicht gleichzeitig bedeutet, dass sie Vorrang vor anderen Belangen - wie beispielsweise soziale oder wirtschaftliche Aspekte - haben.
Derzeit wird der Bebauungsplan Nr. 860 Neuenhofstraße/Fringsbenden aufgestellt. Hierzu wurde ein Umweltbericht verfasst, der bereits am 24.09.2009 im Umweltausschuss beraten wurde. Im Zuge des weiteren Verfahrens haben sich die Plangebietsgrenzen geändert. Der jetzige Plan sieht aus Umweltsicht die geringste Flächeninanspruchnahme von bisherigen Freiflächen vor, die zukünftig als Gewerbeflächen genutzt werden können.
Die von Lu(u)na e. V. angesprochenen Umweltbelange Kaltluftschneise, Grundwasserschutz, Artenschutz werden im Umweltbericht ausführlich behandelt. Die Umweltverwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass der Verlust der Freiflächen zugunsten von Gewerbeflächen nachhaltige Auswirkungen auf den Natur- und Klimaschutz hat und einen hohen Ausgleichsbedarf verursacht. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Verwaltung erarbeitet einen Abwägungsvorschlag zu allen Eingaben, die während des Verfahens im Rahmen der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung eingegangen sind. Dieser Abwägungsvorschlag wird den politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Erst mit Satzungsbeschluss liegt ein Ergebnis der Abwägung vor.
Im Folgenden eine Stellungnahme zu den einzelnen, in der Eingabe aufgeführten Themen:
Lu(u)na e.V. weist auf einen Fehler hinsichtlich der Lage des Gebietes hin; nach seinen Angaben liegt die Fläche im ehemaligen Wasserschutzgebiet II und III und nicht in einer Grün- und Gewerbezone.
Im gültigen Flächennutzungsplan wird das Plangebiet im Bereich zwischen dem Rödgerbach und dem Wirtschaftsweg als Grünfläche und der übrige Bereich als gewerbliche Fläche dargestellt. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen stellt den überwiegenden Bereich der Grünfläche zwischen Rödgerbach und Wirtschaftsweg als "Allgemeinen Freiraum- und Argrarbereich" mit "regionalen Grünzügen" und den übrigen Bereich als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dar. Hierbei handelt es sich um planungsrechtliche Einstufungen, die wiedergegeben und bei der Planung berücksichtigt werden.
Es trifft zu, dass die Fläche bis 1998 als Wasserschutzgebiet Zone II bzw. III ausgewiesen war. Der derzeitige Planungsprozess ist jedoch auf den heutigen Status abzustellen.
Zur Anmerkung Luftbildaufnahme entspricht nicht der jetzigen Situation:
Es trifft zu, dass die Luftbildaufnahme nicht den heutigen Zustand wiedergibt. Bei der Stadt Aachen liegen Luftbilder aufgrund einer Befliegung aus verschiedenen Jahren als geographische Informationen vor. Diese können nur einen Anhaltspunkt zur Flächeneinordnung und zum Flächenzustand geben. Darüber hinaus werden im Rahmen der Umweltprüfung auch Ortsbegehungen durchgeführt. Ein Parken auf Feuchtwiesen und damit außerhalb für das Parken ausgewiesener Parkplätze ist nicht genehmigt.
Thema Abwasserbeseitigung erfolgt über das Wasserauffangbecken Eilendorf Krebsstraße und nicht über die ARA Soers.
Die Abwasserbeseitigung des Plangebietes erfolgt über eine Trennkanalisation, wobei das häusliche Schmutzwasser wie auch das stark belastete Niederschlagswasser von der Neuenhofstraße dem Mischwasserkanal in der Neuenhofstraße zugeführt wird. Der Mischwasserkanal führt zur Kläranlage Soers. Das schwach belastete Niederschlagswasser (von den künftigen privaten Verkehrsflächen) soll zusammen mit dem von den Dachflächen abgeleiteten Niederschlagswasser dem Regenwasserkanal zugeführt werden. Von dort wird das Abwasser, nachdem es in einem (noch zu bauenden) Regenklärbecken behandelt wurde, im weiteren Verlauf des Regenwasserkanals in das Gewässer Rödgerbach einleitet.
Das Regenrückhaltebecken Kleebach an der Krebsstraße in Eilendorf bzw. die Kläranlage Eilendorf werden durch diese Entwässerungsplanung nicht berührt.
Es wurde angemahnt, dass im Umweltbericht nicht alle lt. Avifaunistischen Gutachten des Büros Raskin, Landschaftsplanung und angewandte Ökologie im Plangebiet angetroffenen 29 Vogelarten ausführlich beschrieben wurden.
Lt. der Avifaunistischen Untersuchung wurden im Umfeld des Plangebietes 29 Vogelarten angetroffen, von denen lediglich vier zu den planungsrelevanten Arten gehören. Bei den übrigen handelt es sich um Allerweltsvogelarten, wie Amsel, Sperling etc. Auf die planungsrelevanten Arten wird im Umweltbericht ausführlich eingegangen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten sind. Die vom Lu(u)na gewünschte Akteneinsicht erfolgte am 15.11.2011.
Thema giftige Schlacke
Die Untere Bodenschutzbehörde hat sich bereits im Jahr 2009 auf Grund von Hinweisen der Bürgerinitiative Lu(u)na e.V. mit der Thematik eingebauter Schlacken im Kanal- und Straßenbau des Bebauungsplangebietes Eilendorf Süd (B-Plan Nr. 613) auseinandergesetzt. Der Einbau schadstoffhaltiger Schlacken im Rahmen von Baumaßnahmen war bis in die 70er Jahre nicht unüblich und nicht genehmigungspflichtig. Heute sind bezüglich der Stoffqualität von Einbaumaterialien wasserrechtlich verankerte Qualitätsnormen einzuhalten (z.B. bei Recycling-Materialien).
Es kann nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden, ob auch in dem betreffenden Bereich der Neuenhofstraße im Plangebiet Nr. 860 im Zusammenhang mit Kanal- und Straßenarbeiten der Einbau von Stolberger Schlacken erfolgt ist. Sollte dies der Fall sein, kann die von der Unteren Bodenschutzbehörde für das Gewerbegebiet Eilendorf-Süd erstellte nachfolgende Bewertung und Gefährdungsabschätzung übernommen werden.
Von den seinerzeit eingebauten schadstoffhaltigen Schlacken, die sich vermutlich im Straßen- und Kanalbereich befinden, geht nur ein geringes Umweltgefährdungspotenzial aus. Das Schlackenmaterial wurde in befestigten, versiegelten Bereichen (z.B. unter Straßendecken bzw. unter Baukörpern) eingebaut, so dass keine direkten Kontaktmöglichkeiten bestehen. Eine orale Aufnahme von Schadstoffen (bei Kleinkindern) oder eine Aufnahme durch Hautkontakt kann in diesem Fall ebenso wie die inhalative Aufnahme durch schadstoffbelastete Stäube ausgeschlossen werden. Ebenso kann eine Aufnahme über die Nahrungskette durch den Verzehr schadstoffbelasteter Nahrungspflanzen ausgeschlossen werden. Es verbleibt ein potenzielles Risiko für das Schutzgut Grundwasser. Ein Auswaschen der Schadstoffe durch versickernders Niederschlagswasser kommt bei befestigten Flächen nicht in Betracht. Nach den im Fachbereich vorliegenden Unterlagen (Baugrundkarte) ist der Grundwasserspiegel im Plangebiet in der Regel unter der Kanaltrassensohle anzunehmen. Ein Eindringen von Schadstoffen in das schutzwürdigere tiefe Grundwasser ist somit auf Grundlage der vorliegenden hydrogeologischen Verhältnisse nicht zu befürchten.
Sofortige Untersuchungs- oder gar kostenintensive Sanierungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Vielmehr kann bei künftigen baulichen Maßnahmen im Bereich der eingebauten Schlacken im Einzelfall eine konkrete abschließende Bewertung des Umweltgefährdungspotenzials und ggf. eine Entsorgung der Schlacken durchgeführt werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |