Anhörung - FB 36/0121/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Amphibienschutz im Außenbereich der Stadt Aachen;hier: Antrag der BUND-Stadtgruppe vom 21.10.2011 an das Bürgerforum der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerforum
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Anhörung/Empfehlung
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13.12.2011
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die BUND-Stadtgruppe Aachen hat sich in ihrem Schreiben vom 21. Oktober 2011 mit folgender Beschlussbitte an das Bürgerforum der Stadt Aachen gewandt:
„Das Bürgerforum empfiehlt der Stadtverwaltung, an Gut Entenpfuhl Maßnahmen zum dauerhaften Amphibienschutz fortzuführen.
Dies beinhaltet die Installation eines festen, dauerhaften Metallleitsystems, das zu den vorhandenen Tunneln hinführt, einschließlich des Einbaus von Stopprinnen, die an zwei Wegeeinmündungen verhindern, dass die Tiere auf die Straße und den Parkplatz laufen können.“
Zu diesem Antrag nehmen die Untere Landschaftsbehörde und das Gemeindeforstamt der Stadt Aachen wie folgt Stellung:
Untere Landschaftsbehörde
„Der Grundsatz staatlichen Handelns, wonach zwischen Aufwand und Nutzen ein angemessenes Verhältnis bestehen muss, gilt auch für den Amphibienschutz“ (Zitat aus: Prioritätenliste für zukünftige Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen im Muster-Landkreis, Dipl. Biol. U. Geise & Partner, 1997, verändert 2001, Auftraggeber: Regierung von Unterfranken).
Diesem Leitsatz folgend, hält die Untere Landschaftsbehörde aus nachfolgenden Gründen weder die Installation eines kostenintensiven dauerhaften Metallleitsystems noch die Fortsetzung der bisherigen Maßnahme in Form eines alljährlich zu errichtenden temporären Schutzzaunes für erforderlich:
Der Entenpfuhler Weg wird nahezu ausschließlich von Waldspaziergängern sowie Besuchern und Zulieferern des Waldrestaurants Gut Entenpfuhl befahren. Wegen dieses ausgesprochen geringen Verkehrsaufkommens werden seitens der Unteren Landschaftsbehörde allenfalls geringe verkehrsbedingte Tierverluste erwartet, die keinesfalls zu einer Bestandsgefährdung der lokalen Amphibienpopulationen führen könnten.
Da die Tiere während der Nachtstunden aus ihren Überwinterungsquartieren zum Laichgewässer wandern und das Restaurant spätestens um 0.00 Uhr schließt (Donnerstag ist Ruhetag), kann eine erhebliche Anzahl der wandernden Amphibien den Entenpfuhler Weg oder den Parkplatz ohne Verkehrsrisiko passieren.
Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass sich Teile der Amphibienpopulationen vor Ort in Winterquartieren aufhalten, von denen aus das Laichgewässer erreicht werden kann, ohne den Entenpfuhler Weg oder den Parkplatz überqueren zu müssen.
Die Abwanderung der Jungtiere im Bereich Gut Entenpfuhl wurde in den zurück liegenden Jahren nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen gesichert. Dennoch ist der Bestand der lokalen Amphibienpopulationen stabil geblieben.
Streng geschützte Amphibienarten (z. B. Gelbbauchunke, Kreuzkröte), für die ggf. auch bei geringem Verkehrsaufkommen bereits Verkehrs sichernde Maßnahmen zu ergreifen wären, kommen nach dem aktuellen Kenntnisstand der Unteren Landschaftsbehörde im Bereich Gut Entenpfuhl nicht vor.
Gemeindeforstamt
Anders als bei den festen Anlagen, beispielsweise entlang der Eupener Straße (Metalbarrieren wurden in der Böschung und dem Bankett der Straße platziert), würde eine evtl. Errichtung eines dauerhaften „Amphibienzaunes“ unmittelbar in Waldfläche eingreifen.
Im Trauf stehende Bäume der Abt. 61 B 1 u. 62 A 1 würden im Wurzelbereich geschädigt, was eine Destabilisierung der Nord-West-Träufe der betroffenen Bestände zur Folge hätte.
Weiterhin wäre eine Bewirtschaftung der betroffenen Waldflächen (Abt. 60 B 1/ 61 B 1 u62 A 1.) nur unter sehr erhöhtem Aufwand möglich. Bei allen anstehenden Fäll- wie auch Rückearbeiten müsste auf diese festen Installationen Rücksicht genommen werden. Beim Fällen könnten feste Installationen beschädigt und damit unbrauchbar werden.
Ein teilweiser Abbau des Metallleitsystems bei Rückearbeiten (obwohl ein Fahren nur auf ausgewiesenen Rückelinien erfolgt) ist nach Einschätzung des Gemeindeforstamtes unumgänglich. Dies würde, da die erhöhten Kosten von keinem Dritten getragen werden, eine faktische Einschränkung der ordnungsgemäßen Waldwirtschaft bedeuten.
Das Gemeindeforstamt spricht sich aus besagten Gründen ebenfalls gegen den Bau eines dauerhaften Metallleitsystems auf der Waldfläche aus.
Darüber hinaus liegen dem Gemeindeforstamt und der Unteren Landschaftsbehörde Informationen vor, wonach Pferde bei der Überquerung der Amphibienstopprinnen (nach den Plänen des BUND sind diese an zwei Wegen vorgesehen) häufig scheuen. Da Gut Entenpfuhl auch als beliebte Raststation für Freizeitreiter fungiert, könnte hierdurch eine erhöhte Unfallgefahr für Reiter und Spaziergänger entstehen.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, die Verkehrsteilnehmer auch in Zukunft durch ein entsprechendes Warnschild am Entenpfuhler Weg auf die Amphibienwanderung aufmerksam zu machen und zu einer entsprechend vorsichtigen Fahrweise zu sensibilisieren. Die Durchführung weiterer Amphibienschutzmaßnahmen hält die Verwaltung aus den genannten Gründen für nicht erforderlich.
Die Untere Landschaftsbehörde wird die kommende Frühjahrswanderung im Bereich Gut Entenpfuhl durch regelmäßige Kontrollen begleiten und die Anzahl der verkehrsbedingten Tierverluste erfassen. Sollte sich hierbei heraus stellen, dass die Verlustrate höher ist als erwartet, wird die Untere Landschaftsbehörde weitere Maßnahmen erarbeiten, um den Fortbestand der Amphibienpopulationen im Bereich Gut Entenpfuhl dauerhaft zu sichern.