Entscheidungsvorlage - FB 61/0553/WP16-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 918 zur Kenntnis.

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Die Beschränkung von Wohnungen pro Wohngebäude soll für das Grundstück Jahnstraße 11 von zwei auf drei Wohnungen pro Wohngebäude geändert werden.

Er beschließt weiterhin, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Darüber hinaus beschließt er den Bebauungsplan Nr. 918 -Eupener Straße / Salierallee – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen St. Vither Straße, Bertholdstraße, Goldbachstraße, Salierallee und Eupener Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

 

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Vorlagen

FB 61/0487/WP16 – Ergebnis der Bürgerinformation und der Behördenbeteiligung und

FB 61/0553/WP16 - Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

einschließlich aller Abwägungsmaterialien sind Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Der  Planungsausschuss hat am 24.08.2006 einen Aufstellungsbeschluss für den Bereich Eupener Straße/ Salierallee gefasst. In seiner Sitzung vom 09.11.2006 hat er beschlossen, dass die Wohnungsanzahl in den Bebauungsplänen für das Südviertel unter Berücksichtigung der dargestellten differenzierten Bestandsaufnahme festgelegt werden soll.

 

Für ein Grundstück in der Giselastraße wurden zwei Bauvoranfragen gestellt (Umbau und Erweiterung des vorhandenen Gebäudes sowie Errichtung eines Gebäudes im Garten). Die Entscheidung darüber wurde bis zum 01.01.2010 ausgesetzt. Da der Bebauungsplan bis zu dem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig war, hat der Rat in seiner Sitzung am 16.12.2009 die Satzung über eine Veränderungssperre für dieses Grundstück beschlossen, die mit Bekanntmachung am 23.12.2009 rechtskräftig wurde. 

 

Die ursprüngliche Abgrenzung des Plangebietes, für das der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, umfasste die nördliche Spitze bis an den Kreuzungsbereich Eupener Straße/Salierallee. Da für dieses Grundstück kein planungsrechtlicher Handlungsbedarf besteht, wurde das Grundstück herausgenommen und der Geltungsbereich verkleinert

 

Wenn auch im beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann, hatte die Verwaltung dennoch empfohlen, die Bürger in einem sehr frühen Stadium über die Planung zu informieren.

In der Zeit vom 05.10.2009 bis 16.10.2009 wurde daher die Planung öffentlich ausgestellt und die betroffenen Behörden wurden beteiligt. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar.

 

Daraufhin hatte der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 21.07.2011den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur Kenntnis genommen und auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 918 -Eupener Straße/Salierallee- in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 15.07. bis einschließlich 23.09.2011statt.  Während dieser Zeit sind eine abwägungsrelevante Eingabe eines Bürgers sowie eine abwägungsrelevante Stellungnahme von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2011 über das Ergebnis der Offenlage beraten und folgenden Beschluss gefasst:

„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Die Beschränkung von Wohnungen pro Wohngebäude soll für das Grundstück Jahnstraße 11 von zwei auf drei Wohnungen pro Wohngebäude geändert werden.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 918 -Eupener Straße / Salierallee - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.“

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte bereits am 30.11.2011 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Durch den Bebauungsplan entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...