Entscheidungsvorlage - FB 52/0033/WP16-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung vereinseigener Baumaßnahmen- Antrag des Reitvereins Gut Hanbruch auf Gewährung eines Zuschusses zur Erneuerung des Hallenbodens
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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08.12.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss beschließt, dem Reitverein Gut Hanbruch für die Erneuerung des Bodens in seiner Reithalle auf der Grundlage der vorgelegten Rechnungen inklusive der Entsorgung des alten Bodens einen Zuschuss aus städtischen Sportfördermitteln in Höhe von 3.286,66 bereitzustellen.
In Vertretung
(Rombey)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen funktionierenden Reitbetrieb ist die Qualität des Bodenbelags, da nur auf einem fachgerecht angelegten und gepflegten Untergrund die Ausübung des Reitsports möglich ist
Aufgrund der Dringlichkeit wurde dem RV Gut Hanbruch mit Schreiben vom 18.10.2011 gemäß Punkt 8 der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Sportbaumaßnahmen die Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt, jedoch darauf hingewiesen, dass hiermit kein Anspruch auf einen Zuschuss verbunden ist.
.
Mit Schreiben vom 25.11.2011 teilte die Vereinsvorsitzende des RV Gut Hanbruch, Frau Schreiber mit, dass entgegen des ursprünglichen Antrages vom 01.10.2011 der Verein den alten Hallenboden auf eigene Kosten von einer Fachfirma entsorgen lassen musste. Hierfür sind zusätzliche Kosten in Höhe von 3.199,50 angefallen.
Damit ergibt sich folgender Finanzierungsplan:
Ausgaben:
1) Entsorgung des alten Hallenbodens Fa. Agrarservice Plum 3.199,50
Rechnung vom 21.11.2011
2) Kosten für den neuen Hallenboden Fa. Zartenar 7.756, 70
Rechnung vom 20.11.2011
insgesamt: 10.956, 20
Einnahmen:
1) Zuschuss Jugend- und Kulturstiftung Sparkasse Aachen 2.000,00
(wurde in der Sitzung am 05.12.2011 beschlossen)
2) beantragter Zuschuss Stadt Aachen
(30% der Gesamtkosten in Höhe von 10.956,20 ) 3.286,86
3) Eigenmittel des Vereins (mindestens 25 % der Gesamtkosten) 5.669,34
Gegenüber den Angaben in der ursprünglichen Vorlage erhöhen sich die Gesamtkosten von 9.044,00 auf 10.956, 20 . Somit beträgt der städtische Zuschuss bei der Maximalhöhe von 30% der Gesamtkosten statt 2.713,20 nunmehr 3.286,86 . Die erforderlichen Haushaltsmittel sind vorhanden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 2012 ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 44.900 | 26.900 | 161.600 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |