Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0584/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

 

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Außerdem empfiehlt sie dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 935 - Breslauer Straße / Dresdener Straße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

 

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Außerdem empfiehlt er dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 935 – Breslauer Straße / Dresdener Straße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

hier:               Bericht über das Ergebnis der Offenlage

              Empfehlung zum Satzungsbeschluss

 

1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Der Planungsausschuss und die Bezirksvertretung Aachen-Mitte haben am 03.12.2009 und 09.12.2009 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen, die im Zeitraum vom 31.01.2011 bis zum 11.02.2011 in Form einer Bürgerinformation durchgeführt wurde. Die Bezirksvertretung Aachen – Mitte hat am 21.09.2011 und der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 22.09.2011 die privaten und öffentlichen Belange abgewogen und die Offenlage beschlossen. Die Offenlage hat in der Zeit vom 17.10.2011 bis 21.11.2011 stattgefunden.

 

In der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerinformation) wurde durch einen betroffenen Grundstückseigentümer Bedenken hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplans erhoben. Eine Abstimmung zwischen den öffentlichen und privaten Belangen hat zu einer Kompromisslösung geführt, die als Basis für die öffentlich ausgelegte Planung diente.

 

2.             Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

In der Stellungnahme zur Offenlage werden durch den juristischen Vertreter des Grundstücks-eigentümers die Anpassung der Festsetzungen und eine Wahrung der Interessen des Grundstückseigentümers grundsätzlich anerkannt. Dennoch folgt diese Stellungnahme nicht vorbehaltlos der Entwurfplanung des Bebauungsplans. Vorbehaltlich sämtlicher Rechte wird die Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung aufrechterhalten und dem Anschreiben beigefügt. Durch diese Vorgehensweise ist die Verwaltung an einen förmlichen Abwägungsprozess gebunden. Aufgrund der unveränderten Erkenntnislage und des erzielten grundsätzlichen Einvernehmens mit dem Grundstückseigentümer soll der Abwägungsvorschlag der Verwaltung unverändert - gegenüber der bereits beschlossenen Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) – beibehalten werden.

 

3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Parallel wurden zehn Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Planungsrelevante Bedenken wurden nicht vorgetragen, so dass eine Abwägung bzw. Einstellung in die Planung entfällt.

 

4. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Die Verwaltung empfiehlt, die vorgelegte Planung als Satzung zu beschließen.

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Anlagen

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