Kenntnisnahme - FB 36/0124/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Dammsanierung / Sanierung der Stauanlage zur Verkehrssicherung für das Teich-Biotop und den Erlenbruchwald Scherbstraße/Bremenberg mit Schutzstatus "Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB 1)" und „Gesetzlich geschütztes Bio-top“ gem. § 62 LG NW
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/40 Frau Michalik ; FB 36/30 Herr Deigmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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11.01.2012
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Geplante Maßnahme:
Im Bereich des geschützten Landschaftsbestandteils (GLB 1) Scherbstraße / Bremenberg mit dem Schutzstatus eines nach § 62 LG NW gesetzlich geschützten Biotops muss der einsturzgefährdete Teichdamm als Verkehrssicherungsmaßnahme und zum Erhalt der wertvollen Naturschutz-Flächen saniert werden. Dabei wird der alte, marode Damm aus Erde, Holzstämmen und Plastikfolie zurückgebaut und durch eine neue Konstruktion aus Spunddielen ersetzt. Die Spundwand wird mit Erdreich überdeckt und ist im fertigen Zustand nicht mehr zu erkennen. Der Ablauf aus dem Becken wird künftig über ein offenes Gerinne erfolgen und nicht mehr wie bisher über eine Rohrleitung. Nach der Sanierung ist das Bauwerk dauerhaft gesichert und erfordert außer gelegentlicher Sichtprüfungen künftig nahezu keinen Wartungsaufwand.
Rechtlicher Schutzstatus:
Der betroffene Teich und der angrenzende Erlenbruch liegen im Landschaftsschutzgebiet und weiter im besonders geschützten Landschaftsbestandteil GLB 1. Der Landschaftsplan der Stadt Aachen sieht den Schutz und Erhalt des gesamten Feuchtgebietes des Bruchwaldes mit Teich nahe der Bremenbergstrasse vor. Der Bereich des GLB ist aufgrund der hohen Wasserstände als Erlenbruch- und Sumpfwald mit Sumpfseggen anzusprechen und ist im Zuge der Überprüfungen als sog. § 62 Biotop gesetzlich geschützter Biotop ausgewiesen.
Die erforderliche Dammsanierung dient zwei Zwecken:
-> Biotopschutz (gesetzliche Pflicht):
Durch den seit vielen Jahrzehnten bestehenden Aufstau und die Rückhaltung des Wassers des Horbachs im Bereich Scherbstraße/Bremenberg hat sich großflächig ein Feuchtbiotop mit Erlenbruchwald und Sumpfseggenried sowie besonders schützenswertem Tierbesatz (u.a. FFH-Arten) entwickelt. Ein jederzeit möglicher Dammbruch oder das Unterlassen der dringend erforderlichen Dammsanierung würden dazu führen, dass sich das Fließgewässer weiter auf einer tieferen Geländeebene einarbeitet, was ein Absenken des Wasserstandes im Schutzgebiet zur Folge hat. Ein weiterer Wasserentzug würde das geschützte Feuchtbiotop extrem gefährden und über kurze Zeit zu dessen Verlust bzw. zur Zerstörung des Lebensraums für die geschützte Flora und Fauna führen.
-> Verkehrssicherung für die Unterlieger des Teichgebietes:
Unterhalb des aufgestauten Teiches liegen 2 größere Angler-Teiche, für die Fischereirechte vergeben sind. Ein möglicher Dammbruch mit ungeregeltem Abgehen von Wasser und damit einhergehender Schlammfracht gefährdet die tiefer liegenden Gewässer und angrenzenden, zum Großteil privaten Grundstücksflächen, wie auch den betroffenen Fischbestand erheblich. Der Stadt als Eigentümer des GLB-Geländes obliegt insoweit auch aus haftungsrechtlichen Gründen gegenüber den Fremdeigentümern eine besondere Verkehrssicherungspflicht. Das Unterlassen der Dammsanierung beim aktuellen Zustand des Teichdammes würde aus Sicht der Fachbehörde eine grob fahrlässige Verletzung der städtischen Verkehrssicherungspflicht darstellen und könnte das Fremdeigentum schädigen.
Mit dem neuen Damm mit Stahlkonstruktion wird dann auch eine dauerhafte Sicherung der Stauanlage hergestellt, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Kostensituation:
Nach den aktuell vorliegenden Kalkulationen des Planungsbüros liegen die Gesamtkosten der Maßnahme bei ca. 90.000 . Finanzmittel zur Realisierung der Maßnahme sind vorhanden.
Bauzeit:
Die Ausführungsplanung soll kurzfristig durchgeführt werden. Die Vergabe der Maßnahme wird nach Ermittlung des geeigneten Zeitfensters für die Durchführung in 2012 erfolgen.