Entscheidungsvorlage - FB 61/0572/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Sigmundstraße zwischen Aretzstraße und Hein-Jassen-Straße,Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325 StVO)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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11.01.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, und beschließt wegen der fehlenden Nutzung der Verkehrsfläche durch Fußgänger und spielende Kinder sowie die unmittelbar benachbarte Lage eines Großspielplatzes die Ausschilderung der Sigmundstraße als verkehrsberuhigten Bereich wieder aufzuheben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Vor ca. 10 Jahren wurde aufgrund eines politischen Antrages das Teilstück der Sigmundstraße zwischen Aretzstraße und Hein-Janssen-Straße als verkehrsberuhigter Bereich durch Verkehrszeichen: 325/326 StVO ausgeschildert. Das Separationsprinzip (Bordsteingehwege, Parkstreifen und Mittelfahrbahn) wurde jedoch nicht verändert.
Im Zusammenhang mit der Einführung des Bewohnerparkens und der dabei notwendigen regelmäßigen Überwachung des ruhenden Verkehres ist aufgefallen, dass die ehemals aufgebrachte Parksteifenmarkierung sehr verblasst ist. Die Markierung ist jedoch erforderlich, um in verkehrsberuhigten Bereichen das Parken zu legalisieren bzw. Rechtssicherheit hinsichtlich der Parkordnung zu gewährleisten. Bisher sind Überwachungskräfte in diesem Viertel nicht unterwegs gewesen, durch die Einführung des Bewohnerparkens sind Kontrollen jedoch mehrmals täglich eingeplant. Zu diesem Zweck muss auch die ordnungsgemäße Markierung von Parkmöglichkeiten in verkehrsberuhigten Bereichen sichergestellt werden.
In den letzten 10 Jahren hat sich auch nach Anbringen des Verkehrszeichens das Spielen der Kinder in der Fahrbahn der Sigmundstraße nicht etabliert, da alle Familien den großen Spielplatz im Innenblock des dortigen Wohnbereiches nutzen. Den Verkehrsteilnehmern einschließlich der Anwohner dürfte die Existenz des Verkehrszeichens 325/326 weitgehend nicht bewusst sein, da die Straße nicht den Eindruck erweckt, dass die Aufenthaltsqualität überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle spielt. Insoweit ist die verkehrsrechtliche Grundlage für den verkehrsberuhigten Bereich nicht gesichert.
Beschwerden aus der Anwohnerschaft über die möglicherweise unangemessenen Fahrgeschwindigkeiten sind in den letzten Jahren nicht eingegangen. Daher schlägt die Verwaltung vor, das Verkehrszeichen wieder zu entfernen und damit die Sigmundstraße in das Netz der umliegenden Tempo-30-Zone zu integrieren. Weitere bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich und die ansonsten notwendige Auffrischung der Parkstreifenmarkierung kann dann entfallen.