Entscheidungsvorlage - FB 61/0590/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Markierung der Zollernstraße auf Grundlage des Plans Nr. 2011-11-04 zu beschließen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Markierung der Zollernstraße auf Grundlage des Plans Nr. 2011-11-04.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Im Zusammenhang mit der derzeit (Herbst 2011) in der Zollernstraße stattfindenden Kanalverlegungsmaßnahme wird der betroffene Straßenzug in größeren Teilbereichen mit einer neuen Asphaltdecke überzogen. Im Anschluss daran soll auf dem Abschnitt zwischen Lothringerstraße und Herzogstraße (Fahrtrichtung Normaluhr) ein Schutzstreifen markiert werden.

Sachstand

Bauliche Situation

Die Zollernstraße liegt im Frankenberger Viertel im Südwesten der Aachener Innenstadt. Sie grenzt an der Kreuzung „Normaluhr“ an den äußeren Rand des Alleenrings. Die Straße ist beidseitig von 4-5 geschossigen Gebäuden umgeben. An der südlichen Straßenseite befindet sich zudem das Haus der StädteRegion, welches seit dem Jahr 2005 einen Erweiterungsbau besitzt. Seit August 2008 baut die Sparkasse Aachen im Dreieck von Zollernstraße und Bachstraße ein weiteres Bürogebäude. Für die Fertigstellung war der Herbst 2011 vorgesehen.

Verkehrssituation

Die Zollernstraße verbindet die Oppenhoffallee mit der Theaterstraße und stellt somit die Verbindung vom Frankenberger Viertel zum Verkehrsknotenpunkt „Normaluhr“ dar. Der Streckenabschnitt stellt eine wichtige Verbindung für den Kraftfahrzeug- und den Radverkehr von besagtem Viertel in die Aachener Innenstadt (Theater) dar.

Die Ergebnisse einer Verkehrszählung vom 06.11.2007 zeigen, dass 9.493 Kfz die Zollernstraße von 07.00 – 19.00 Uhr befuhren. In der Spitzenstunde von 16.00 – 17.00 Uhr passierten 839 Kfz/h die Zollernstraße im Abschnitt zwischen Lothringerstraße und Herzogstraße. Insgesamt 407 Radfahrer konnten auf dem Streckenabschnitt gezählt werden, was einen Anteil von ~ 4,1 % ausmacht.

Im Linienverkehr befahren werktäglich 266 Busse die Zollernstraße in beiden Richtungen. In der Hauptverkehrszeit des ÖPNV (06.00 – 09.00 Uhr und 15.00 – 20.00 Uhr) verkehren 18 Linien pro Stunde in beiden Richtungen. Hierbei handelt es sich um die Linien 33, 34 und 57. Die Linie 33 verkehrt in der Hauptverkehrszeit im 15 Minuten-Takt. Die Linie 34 verkehrt in Richtung Aachen-Brand ebenfalls im 15 Minuten-Takt, in der Gegenrichtung (Kerkrade) im 30 Minuten-Takt. Die Linie 57 verbindet Herzogenrath mit Aachen-Verlautenheide bzw. Aachen-Eilendorf (Nirm) ebenso im 30 Minuten-Takt.

Planung

Die Planung sieht die Errichtung eines bergwärtigen Schutzstreifens auf dem Abschnitt zwischen Lothringerstraße und Herzogstraße vor. Durch die Markierung von Schutzstreifen muss der Parkstreifen auf der nördlichen Straßenseite markiert werden. Dieser weist nach dem Umbau eine Breite von 2,00 m auf und erhält einen Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m zum Schutzstreifen, um den Radfahrer zu schützen. Der Schutzstreifen weist durchgehend eine Breite von 1,25 m auf, wodurch eine Restfahrbahnbreite von 4,60 m resultiert. Auf der südlichen Straßenseite soll ab der Querungshilfe (Kreuzung Zollernstraße/ Warmweiherstraße/ Herzogstraße) ein Schutzstreifen markiert werden, welcher jedoch mit Beginn des Längsparkens vor dem Erweiterungsbau der StädteRegion enden muss, da ansonsten die Mindestbreite der Fahrbahn unterschritten wird.

Die ASEAG hat in der Verkehrsbesprechung Vorbehalte geäußert, weil die Restfahrbahnbreite für den Zweirichtungsverkehr mit Bussen naturgemäß nicht ausreicht. Die Polizei ist hingegen der Meinung, dass sich die vorgeschlagene Markierung jedoch eher positiv auswirken wird, und weist darauf hin, dass die Überfahrbarkeit bei Begegnungsfällen der wesentliche Vorteil des Schutzstreifens sei und der Radfahrer heute ungeschützt die Fahrbahn benutzen muss. Insgesamt ändert sich die zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite nicht.

Die vier Fahrradbügel, welche vor Beginn der Tiefbauarbeiten zu Beginn des südlichen Parkstreifens positioniert waren, werden dort nach der Baumaßnahme nicht mehr platziert. Sie werden demnächst auf dem Grundstück der StädteRegion aufgestellt.

Der Gehweg im Einmündungsbereich Bachstraße soll um Parkstandstiefe verbreitert werden, um die taktilen Elemente optimal berücksichtigen zu können. Dadurch wird sich das Parken auf der südwärtigen Seite der Zollernstraße auch baulich verbindlich darstellen. Unterstützt wird dies durch die Markierung des Parkstreifens mit 2,0 m Breite.

Auf der südwärtigen Seite der Zollernstraße wird auf dem Abschnitt zwischen Bachstraße und Lothringerstraße ein 1,50 m breiter Schutzstreifen markiert, um den Radfahrer sicher über den Kreuzungsbereich zu führen und ihm bei Rotlicht das Aufstellen vor dem Kraftfahrzeugverkehr zu ermöglichen. Hierzu wird ein Aufstellbereich von 5,00 m Länge vor der Haltelinie des Kraftfahrzeugverkehrs errichtet, welche dem Radfahrer unter anderem das Linksabbiegen deutlich vereinfacht.

Des Weiteren wird bei der Neumarkierung der Zollernstraße der nördliche Parkstreifen in Höhe von Haus-Nr. 39/41 um 5,00 m gekürzt, um eine Aufstellfläche für den Linksabbieger in die Bachstraße zu schaffen.

Die Markierung der Zollernstraße schließt im Bereich der Kreuzung Warmweiherstraße/ Herzogstraße an die Radverkehrsplanungen des Grabenrings an, welche Bestandteil des „Maßnahmenplan Radverkehr“ sind.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Demarkierungs- und Markierungsarbeiten bezüglich der Errichtung von Radverkehrsanlagen in der Zollernstraße belaufen sich auf rund 4.000,- €. Die Mittel stehen beim PSP-Element 4-120102-810-9, Kostenart 52210000 bereit.

Die Folgekosten betragen laut E18 rund 3.000 € und fallen nach etwa 5 Jahren an. Diese Kosten beziehen sich auf eine Neumarkierung.

Empfehlung:

Die Verwaltung schlägt vor, die Neumarkierung der Zollernstraße in der beschriebenen Form durchzuführen, um eine weitere Netzlücke im Radverkehrsnetz zu schließen. Die derzeit laufenden Tiefbauarbeiten der STAWAG sollen als Synergieeffekt genutzt werden, um eine kostengünstige Errichtung von Radverkehrsanlagen zu erzielen.

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz 2012 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2012 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

29.000 €

29.000 €

30.000 €

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

29.000 €

- 29.000 €

30.000 €

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...