Entscheidungsvorlage - FB 61/0592/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Schleidener Straßehier: Umbau Ortslage Walheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez III, FB61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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18.01.2012
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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02.02.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster - Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan Nr. 2011/12-11) den Planungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, den Finanzierungsantrag Schleidener Straße, Umbau Ortslage Walheim, zur Vorlage bei der Bezirksregierung Köln nach dem Entflechtungsgesetz auszuarbeiten.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan Nr. 2011/12-11) den Planungsbeschluss und beauftragt die Verwaltung, den Finanzierungsantrag Schleidener Straße, Umbau Ortslage Walheim, zur Vorlage bei der Bezirksregierung Köln nach dem Entflechtungsgesetz auszuarbeiten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
Baulich, funktional und technisch entspricht die Schleidener Straße schon lange nicht mehr den Anforderungen der heutigen Verkehrsverhältnisse und der aktuellen Regelwerke.
Eine Neuordnung der Verkehre und Neugliederung des Straßenraumes ist dringend notwendig, um eine Verbesserung der Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen. Eine Neuaufteilung des Verkehrsraumes ist dementsprechend nur durch einen Umbau möglich, denn:
- Die Gehwege sind in weiten Teilen nur markiert oder in Teilabschnitten gar nicht vorhanden (fehlende Schulwegsicherung).
- Die Radverkehrsanlagen sind in schlechtem Zustand, teilweise nur einseitig vorhanden.
- Das Parken ist in Teilabschnitten nicht geordnet.
· Der Deckenaufbau stammt aus den 50er Jahren und entspricht nicht mehr der heute notwendigen Bauklasse I. Die Fahrbahn ist dementsprechend in einem maroden Zustand.
2. Heutige Situation
Funktion und Nutzung
Die L 233 (ehemalige B 258) ist eine 2-streifige Hauptverkehrsstraße und führt durch Walheim von Aachen in die Eifel. Die Schleidener Straße ist der innerörtliche Abschnitt der L 233 im Aachener Ortsteil Walheim. Sie verbindet die südlichen Ortsteile Kornelimünster und Friesenrath mit Walheim. Ab der BAB-Anschlussstelle Aachen-Brand verläuft sie als B 258 (Trierer Straße) weiter direkt bis zur Aachener Innenstadt. Über den Abzweig Hahner Straße (L 12) ist die Nachbarstadt Stolberg erreichbar. Nach Süden führt sie ab Kalkhäuschen wieder als B 258 direkt in die Eifel und das belgische Nachbarland. Im Stadtteil Walheim fungiert die Schleidener Straße als städtische Ortsdurchfahrt sowohl für den überörtlichen, regionalen als auch den örtlichen Verkehr. Sie ist Teil der historischen Römerstraße von Trier nach Aachen.
In dieser Planung wird der ca. 1.470 m lange Abschnitt zwischen Heidchen und Auf der Kier betrachtet. Die mittlere Straßenraumbreite beträgt ca. 17,50 m (Minimum 10,00 m, Maximum 20,00 m), in der auf östlicher Straßenseite vorhandene Grün- und Grabenbereiche von durchschnittlich 2,40 m (Maximum 3,50 m/ Minimum 1,35 m) enthalten sind. Gestalterisch auffallend auf der östlichen Seite ist die in Abschnitten erhaltene Straßen begleitende Hecke mit davor verlaufendem Graben (Anlage 2, Fotos).
Im zentralen Bereich befinden sich beidseitig der Straße Arztpraxen, eine Tankstelle, ein Autohändler, Autoreparaturwerkstätten, eine Imbissstube, eine Eisdiele etc. In den Randbereichen der Schleidener Straße sind überwiegend 2-geschossige freistehende Ein - oder Zweifamilienhäuser anzutreffen. Am nördlichen Ende befindet sich der stark frequentierte Sportpark Walheim. Am südlichen Ende, in Höhe des Freizeitgeländes, liegen 2 Supermärkte sowie das Itertalklinik Seniorenzentrum Walheim.
An der westlichen Straßenseite erstreckt sich der Ortskern Walheims mit der Einkaufsstraße Prämienstraße, der Grundschule, Kindertagesstätten und Wohngebieten. Auf der östlichen Straßenseite schließt hinter der straßenbegleitenden Bebauung der Landschaftsraum Richtung Inde bzw. das Freizeitgelände und der Naherholungsbereich Kalkofen an. Dieses beliebte Ausflugsziel mitten im Naturschutzgebiet wird von Besuchern aus Aachen und der Region stark frequentiert und bietet Spiel - und Erholungsmöglichkeiten für Jung und Alt.
Die Schleidener Straße ist damit die zentrale Hauptverkehrsstraße in Walheim.
Kfz-Verkehr
Die Schleidener Straße ist im Verlauf innerhalb der Ortsdurchfahrt mit je einer Fahrspur in jeder Richtung ausgestattet. Im Planungsbereich befindet sich derzeit eine Kreuzung mit Lichtsignalanlage (Kreuzung Montebourgstraße, Hahner Straße und Schleidener Straße) und eine Fußgängerbedarfsampel in Höhe des Sportplatzes, alle anderen Straßeneinmündungen sind zugunsten der Schleidener Straße Vorfahrt geregelt.
Nach einer Erhebung vom 8.11.2005 frequentieren ca. 9.000 Kfz zwischen 7.00 19.00 Uhr, davon ca. 800 Kfz in der Spitzenstunde (ca. 3 6% Lkw-Anteil incl. Busse, landwirtschaftliche Fahrzeuge) den zentralen Abschnitt. Das Hauptproblem der Schleidener Straße ist damit weniger eine hohe Verkehrsstärke (zum Vergleich: Trierer Straße ca. 23.000 Kfz in der Spitzenstunde) als die nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit der Durchgangsverkehre bei lückenhafter Ausstattung mit Gehwegen und Radverkehrsanlagen sowie der marode bauliche Straßenzustand. (Laut einer Geschwindigkeitsmessung vom 19.10.2007 fuhren ca. 35 % der erfassten Fahrfahrzeuge schneller als 55 km/h.)
Knotenpunkte
Knotenpunkt Albert-Einstein -Straße
Die Einmündung der Albert-Einstein-Straße ist nicht signalisiert. Die Leistungsfähigkeit ist aufgrund der geringen Seitenströme gewährleistet. Die Fußgängerampel im südlichen Zulauf verbessert die Querung für Fußgänger maßgeblich, zumal sich hier der Sportpark und Bushaltestellen befinden.
Knotenpunkt Montebourgstraße/ Hahner Straße
Die Leistungsfähigkeit der Signalanlage ist gegeben; nach HBS liegt die Qualitätsstufe B vor. Allerdings ist für den Radverkehr im Knoten keine sichere Führung beim Linksabbiegen vorhanden.
Einmündung Prämienstraße
In der Prämienstraße liegt der Hauptgeschäftsbereich von Walheim. Für den Kfz-Verkehr und insbesondere für den Busverkehr bestehen hier relevante Wartezeiten für das Einfädeln in den fließenden Verkehr der Schleidener Straße. Die Situation für den Fußgängerverkehr ist äußerst problematisch, da teilweise gar kein baulich abgetrennter Gehweg vorhanden und das Überqueren der Fahrbahn erschwert ist. Dieser Kreuzungsbereich ist räumlich unzureichend gefasst und verfügt über keine Aufenthaltsqualität.
ÖPNV
Die Schleidener Straße ist eine wichtige ÖV-Achse. Insgesamt 8 Buslinien (ca. 140 Busse) durchfahren täglich die Ortslage in Richtung Aachen und Eifel sowohl in ganzer Länge von Norden nach Süden als auch von Hahn oder Nütheim. An einem Werktag im April 2010 wurden an der zentralen Haltestellen in der Summe ca. 1100 Ein und Aussteiger gezählt. Die Mehrzahl der Buslinien fahren von der Montebourgstraße über die Schleidener Straße einbiegend in die Prämienstraße. Seitens der Verkehrsbetriebe wird besonders die verkehrliche und bauliche Situation an der Kreuzung Prämienstraße/Schleidener Straße bemängelt, da es hier für den linksabbiegenden Kfz-Verkehr aus der Prämienstraße - insbesondere den Busverkehr - zu langen Wartezeiten kommt. Darüber hinaus ist die zentrale Bushaltestelle Walheim auf 2 verschiedene Straßenabschnitte verteilt. Die dadurch resultierenden langen Wege stellen für die Fahrgäste eine große Komforteinbuße beim Umsteigen dar.
Radverkehr
Es sind innerorts Radfahrstreifen vorhanden, deren Markierung teilweise sehr abgenutzt ist. Da der teilweise daneben liegende, markierte Gehweg zugeparkt ist, müssen die Fußgänger diesen Radfahrstreifen oft mitbenutzen, was nicht unproblematisch ist. Abschnittsweise existiert ein ausgewiesener Geh - und Radweg, der auch größtenteils ohne Bordsteinbegrenzung zur Fahrbahn ausgebildet ist. Eine Führung des Radverkehrs im Bereich der Knoten ist nicht vorhanden.
In Walheim endet heute an der Schleidener Straße der aus Aachen kommende ca.12 km lange Vennbahnradweg, der zwischen den Ortsteilen Aachen-Rothe-Erde und Aachen-Walheim entlang der stillgelegten Vennbahntrasse als kombinierter Rad-/Gehweg angelegt wurde. Dieser soll von Aachen-Walheim bis Luxemburg als Interreg IVa- Projektes RAVel fortgeführt werden. Auf Aachener Gebiet wird er 2012 ab der Vennbahnstraße/Schleidener Straße bis zur Staatsgrenze von Belgien (ca. 4 km Länge) verlängert. Die an Bedeutung gewinnende Querung des Vennbahnradweges über die Schleidener Straße wird im Rahmen des Umbaus der Schleidener Straße verbessert.
Fußgänger
Die Fußgängerbereiche entlang der Schleidener Straße sind von sehr unterschiedlicher Qualität. In manchen Bereichen fehlen geschützte Gehwege ganz. Die Situation der Fußgänger insbesondere im mittleren Bereich, dort wo auch die Prämienstraße als Haupteinkaufstraße einmündet und zahlreiche Busse halten, ist sehr problematisch, da hier ein Querungsangebot fehlt. Mittelinseln, die als Querungshilfen für Fußgänger dienen, existieren in Höhe Haus-Nummer 91 (zum Fußweg Florastraße) und an der Einmündung des Vennbahnradweges. Eine Fußgänger-Lichtsignalanlage befindet sich zwischen dem Sportplatz und der Albert-Einstein-Straße.
Die Aufenthaltsqualität im Bereich der Schleidener Straße ist heute gering, da sie auf Grund ihres Erscheinungsbildes sowie der teilweise fehlenden sícheren Wege für den Fußgänger nicht zum Verweilen einlädt.
Parken
Der ruhende Verkehr im Straßenraum und in den Seitenbereichen ist kaum geordnet. Es gibt teilweise Längsparkstreifen; teilweise wird wild auf Grünstreifen bzw. unbefestigten Flächen geparkt. Die fehlenden Bordsteine zwischen Fahrbahn und Gehweg laden zum verbotswidrigen Gehwegparken ein. Die Parkplätze sind i.d.R. nicht ausgelastet. Der Parkbedarf der Anlieger wird zum Großteil auf privaten Flächen abgedeckt. Im Planungsbereich gibt es derzeit 94 offizielle Parkstände im öffentlichen Straßenraum.
Begrünung
Im Übergang zum Landschaftraum, in den nördlichen und südlichen Abschnitten der Schleidener Straße, ist der Seitenbereich insbesondere auf privaten Flächen mit Bäumen bestanden. In den übrigen Bereichen sind es hauptsächlich Vorgärten oder die Sport - und Freizeitbereiche, die entlang der Straße für Grün sorgen. Prägnant sind die auf der östlichen Straßenseite befindlichen Hecken und Gräben, in denen sich auch schützenswerter Baumbestand befindet. Im Bereich der Einmündung Prämienstraße stehen mehrere Raum bildende Bäume auf öffentlichen Flächen.
Unfallsituation
Es ereigneten sich im Zeitraum vom 01.01.2007 bis 30.04.2010 auf der Schleidener Straße 37 aufnahmepflichtige Unfälle. Es wurden 5 verletzte Fußgänger und 3 verletzte Radfahrer registriert. Unfallursachen waren überwiegend Fehler beim Abbiegen, vereinzelt beim Überschreiten der Fahrbahn. Ein Unfallhäufungspunkt wurde zu keinem Zeitpunkt festgestellt.
3. Planung
Der Umbau der Schleidener Straße soll der Verbesserung der Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer dienen, die Verkehrssicherheit erhöhen und die Aufwertung des öffentlichen Raumes bewirken. Das integrierte Planungskonzept sieht Maßnahmen für die einzelnen Verkehrsarten vor. (s. Anlage 1, Lageplan)
Stadtgestalt
Die einzelnen Straßenbereiche brauchen gestalterisch und funktional über das gesamte Planungsgebiet eine klarere Zuordnung und Definition. Die Schleidener Straße ist Eingangsbereich und Mitte des Stadtteils Walheim und in dem Sinne auch identitätsstiftend. Deshalb sollten vorhandene Charakteristika gestärkt werden und dem Straßenraum ein einprägsames Bild verleihen.
Ein ortstypisches gestalterisches Leitbild sind die Gräben und Heckensituationen, die in einigen Abschnitten zu finden sind und auch über die Ortsgrenzen hinaus das Bild des Landschaftsraums prägen. Da die östliche Bebauung i.d.R. über private Vorflächen verfügt, soll auf der westlichen Seite eine durchgehende Baumreihe den Straßenraum gliedern. An den Ortseingängen soll durch Bäume im Straßenraum und Fahrbahnteiler, die auch der Querung für Fußgänger und Fahrradfahrer dienen, ein Toreffekt entstehen. So werden an beiden Ortseingängen Mittelinseln als Querungshilfen angeordnet. Durch diese optische Wirkung und Unterbrechung der Weitsicht wird die Geschwindigkeit angemessen reduziert.
Der zentrale Abschnitt der Schleidener Straße, der zwischen den Einmündungen Montebourgstraße und Prämienstraße liegt, soll durch beidseitige Begrünung aufgewertet werden. Die Anlage von Kreisverkehren an beiden Einmündungen betont zudem den Übergang zu den locker bebauten Übergangsbereichen. Die Zusammenführung von 2 Bushaltestellen zu einem gemeinsamen Umsteigepunkt zwischen den Kreisverkehren soll hier den zentralen Charakter stärken.
Kfz-Verkehr
Besonders am unsignalisierten Knoten Prämienstraße sind die Ein - und Abbiegevorgänge oft mit langen Wartezeiten verbunden. Durch Bau zweier Kreisverkehre kann an den Knoten Montebourgstraße/ Hahner Straße sowie der Prämienstraße der Verkehrsablauf optimiert und die Verkehrssicherheit erhöht werden. Die Signalanlage an der Einmündung Hahner Straße würde dafür entfallen. Es gibt 2 Varianten, den Kreisverkehr an der Prämienstraße im Straßenraum zu platzieren.
Kreisverkehr Prämienstraße - Variante 1 (ohne Grunderwerb)
Hier liegt der Kreisverkehr so, dass kein Grunderwerb getätigt werden müsste. Allerdings müssten 3 Bäume aus einer Baumgruppe gegenüber der Prämienstraße gefällt werden.
Kreisverkehr Prämienstraße - Variante 2 (mit Grunderwerb)
Der Kreisverkehr liegt so, dass die Bäume bestehen bleiben können. Im Bereich der Tankstelle wäre Grunderwerb erforderlich (ca. 30qm).
Eine Stellungnahme des Fachbereich Umwelt zu diesen Varianten liegt noch nicht vor und wird in den Sitzungen mündlich nachgetragen.
Der geradlinige Verlauf der Schleidener Staße wird durch Fahrbahnverschwenke im Bereich der Mittelinseln/Querungshilfen unterbrochen und soll im zentralen Bereich u.a. zur Geschwindigkeitsdämpfung beitragen. Die Fahrbahn wird auf 8 bis 8,50m (zuzüglich begleitenden Parkstreifen) festgesetzt; jeweils 1,50m werden als überfahrbare Schutzstreifen für Radfahrer abmarkiert. Der nutzbare Fahrbahnbereich wird damit vergrößert und flexibel auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge nutzbar.
ÖPNV
Die Bushaltestellen des Ortskernes Walheim sollen soweit wie möglich zusammengelegt werden. (Dies bezieht sich allerdings nicht auf die Buslinien, welche in Richtung Breinig/ Venwegen fahren und aus dieser Richtung Walheim anfahren). Der zentrale Umsteigepunkt wird zwischen den beiden Kreisverkehren vorgesehen, was stadtgestalterisch und auch funktional die neue Mitte von Walheim betont. Die neuen Bushaltestellen werden mit Fahrgastunterständen und Fahrradabstellmöglichkeiten ausgestattet. Alle Haltestellen werden nach den neuesten Erkenntnissen der Barrierefreiheit erstellt.
Radverkehr
Radfahrer, die die vorhandenen, einseitigen Beidrichtungsradwege benutzen, werden in der Ortslage - im Schutz der geplanten Mittelinseln - auf die neuen beidseitigen Radverkehrsanlagen (Schutzstreifen) geführt.
Von der ersten nördlichen Mittelinsel bis zur Einmündung Vennbahntrasse sollen auf beiden Straßenseiten 1,5 m breite Schutzstreifen für den Radverkehr markiert werden. Die Anlage folgt den Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA 2010).
Fußgänger
Besonders in den Abschnitten von Montebourgstraße bis Prämienstraße sind die Aufenthaltsqualitäten im Straßenraum zu stärken und die Anbindung an die Attraktionen von Walheim, wie die Einkaufsstraße Prämienstraße, die Vennbahntrasse und das Freizeitgelände deutlich zu verbessern. Für den Fußgänger als schwächstem Verkehrsteilnehmer ist der Aspekt der Sicherheit dabei von ganz besonderer Wichtigkeit.
Die Gehwegbreite liegt nach der Neuplanung je nach Breite des Gesamtstraßenraumes und der Nutzungsintensität zwischen 2 und 3 m. Der Fußgängerbereich ist zukünftig durch Bordsteine entweder vom Parkstreifen oder Schutzstreifen zur Fahrbahn hin getrennt. Im Bereich der Ortseingänge, in Höhe Haus Nr. 107/Fußweg In den Hehnen und an beiden Kreisverkehren entstehen zusätzliche Überquerungshilfen. Die Querungshilfe am Vennbahnweg wird verbreitert.
Querung Vennbahntrasse
Über die Ausgestaltung der Querung der Schleidener Straße mit der Eisenbahnstrecke (Raeren-Stolberg) finden zurzeit Gespräche zwischen der Bezirksregierung und der EVS Euregio Verkehrsschienenetz GmbH als Eigentümer statt.
Parken
Die Anzahl der Parkstände im öffentlichen Raum ist fast unverändert (ca. 92). Im Bereich des Sportplatzes, wo es bei Veranstaltungen zu Engpässen kommen kann, wird zukünftig beidseitiges Parken angeboten. Die zum Teil überbreiten Zufahrten zu den Grundstücken werden auf das notwendige Maß beschränkt.
Begrünung
Es wird im Zuge der Neuplanung auf der westlichen Straßenseite eine durchlaufende Baumreihe gepflanzt. Auch auf der östlichen Seite und im Bereich der Kreisverkehre werden neue Baumpflanzungen vorgesehen. (Insgesamt 56 Bäume). Hierdurch wird der Straßenraum maßgeblich neu gegliedert.
Der Baumbestand, der überwiegend in privaten Vorgärten steht, trägt wesentlich zur Gestaltung und Belebung des Straßenraumes bei. Bei den Straßenbauarbeiten werden im Vorfeld Maßnahmen ergriffen, die - sofern erforderlich - zum Schutz des Wurzelwerks beitragen.
Aus Gründen des Baumschutzes wird beim Kreisverkehr Prämienstraße die Variante 2 favorisiert.
Der Landschaftscharakter der östlichen Seite wird durch die Wiederherstellung bzw. Erweiterung der Gräben verstärkt. Neben der gestalterischen Funktion dienen die grünen Gräben der notwendigen Entwässerung.
Entwässerung
Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe in den vorhandenen bzw. einen neuen Kanal, auf der östlichen Seite zum Teil in die offenen Gräben. Die STAWAG wird das Kanalnetz einschließlich der Hausanschlüsse umfassend erneuern.
Material
Die Befestigung der Parkstreifen, Grundstückszufahrten und Gehwege wird ortsüblich mit Betonpflaster bzw. Betonplatten u.ä. erfolgen.
4. Bürgerinformation
Zur Beteiligung der Bürger an der Planung der Maßnahme konnten die Pläne im Forum des Jakob -Büchel Haus vom 26.04.2010 bis 30.04.2010 eingesehen werden. Die Anlieger wurden durch ein Faltblatt auf die Maßnahme hingewiesen und zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 03.05.2010 eingeladen. Diese wurde darüber hinaus ortsüblich bekannt gemacht.
Zur Bürgerinformation erschienen ca. 70 Bürger, von denen etwa 30 nach einer Vorstellung des Projektes durch die Verwaltung von der Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anregungen zu geben Gebrauch machten. Die Fragen und Anregungen wurden von den Mitarbeitern der Verwaltung unmittelbar beantwortet bzw. kommentiert. Das Protokoll der Veranstaltung ist als Anlage 3 beigefügt.
Die Anregungen beschäftigten sich mit drei Themenschwerpunkten:
a) die Führung des Radverkehrs
b) die uneingeschränkte Zufahrt zu Privatgrundstücken auf der gesamten Grundstücksbreite und
c) die Parksituation.
Nach Sichtung der Eingaben und Diskussion mit den beteiligten Dienststellen schlägt die Verwaltung vor, neben den Schutzstreifen einen Sicherheitstrennstreifen zu den Parkstreifen anzulegen. Alle Grundstückszufahrten, die Bestandteil einer Baugenehmigung waren, sind im Plan enthalten. Im Bereich der Häuser 81 bis 87 a gibt es jeweils nur eine genehmigte Zufahrt, über die die Garagen oder weitere Stellplätze auf den Grundstücken erreicht werden können.
5. Kosten und Finanzierung
Bei Umsetzung der Planung ist mit Baukosten in Höhe von ca. 3,75 Mio zu rechnen. Mit dem Ausbau der Maßnahme soll in 2013 begonnen werden. Als Bauzeit sind ca. 24 Monate vorgesehen. Eine integrierte Verkehrsgestaltung einer Hauptverkehrsstraße wie im vorliegenden Falle ist grundsätzlich nach dem Entflechtungsgesetz förderfähig.
Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NW) aus.
Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2011 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung 2012 2014 enthalten. Entsprechende Finanzmittel sind im Haushalt unter dem PSP-Element 5-120102-400-00200-300-1 Schleidener Straße, Umbau Ortslage Walheim eingeplant.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 806.000 | 806.000 | 1.747.200 | 1.747.200 | 2.623.200 | 2.623.200 |
Auszahlungen | 1.152.000 | 1.152.000 | 2.496.000 | 2.496.000 | 3.748.000 | 3.748.000 |
Ergebnis | 346.000 | 346.000 | 748.800 | 748.800 | 1.124.800 | 1.124.800 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Keine Kostenverteuerung | Keine Kostenverteuerung | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 33.600 | 33.600 | 72.800 | 72.800 | 106.400 | 106.400 |
Personal-/Sachaufwand | 48.000 | 48.000 | 104.000 | 104.000 | 152.000 | 152.000 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 14.400 | 14.400 | 31.200 | 31.200 | 45.600 | 45.600 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Keine Kostenverteuerung | Keine Kostenverteuerung |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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129,3 kB
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