Entscheidungsvorlage - FB 68/0083/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Soerser Weg, Kanalerneuerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/31
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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17.05.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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25.05.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschlussentwurf VA:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Planung der Kanalbaumaßnahme Soerser Weg zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Maßnahme zu beschließen.
Beschlussentwurf BV Aachen-Mitte:
Die Bezirksvertretung beschließt die Kanalerneuerungsmaßnahme im Soerser Weg.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Veranlassung
Das Mischwasserkanalsystem im Soerser Weg wurde erstmalig 1956 erstellt. Das vorhandene Rohrsystem weist eine Gesamtlänge von rd. 1750 m auf und besteht aus Steinzeug- und Betonrohren in den Durchmessern DN 300 mm, DN 400 mm sowie Eiprofil 40/60 cm, 50 /75 cm und 60/90 cm. Im Laufe der Jahre haben sich diverse Undichtigkeiten infolge von Längsrissen und Muffenversätzen eingestellt. Ebenso sind nicht fachgerecht hergestellte und damit auch undichte Hausanschlussstutzen festgestellt worden, welche einer dringenden Sanierung bedürfen. Es ist bei höheren Wasserständen im Kanal nicht auszuschließen, dass Schmutzwasser in den Untergrund gelangt bzw. Grundwasser in den Kanal eindringt . Da es sich gemäß ' 324 a StGB (Strafgesetzbuch) bei einer Verunreinigung von Boden um einen Straftatbestand handelt, ist umgehender Handlungsbedarf geboten. Nach dem Arbeitsblatt M 149 der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.) handelt es sich bei den dokumentierten Schäden überwiegend um die Zustandsklasse 1 (unverzüglicher Handlungsbedarf).
Im Bereich zwischen der Merowingerstraße und der Bebauung Soerser Weg 40 muss die Kanalisation in offener Bauweise erneuert werden, weil die vorhandene Leitung hydraulisch überlastet ist. In den übrigen Bereichen ist die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Querschnittes ausreichend. Da noch keine Rohrdeformationen eingetreten sind bzw. die Muffenversätze und Inkrustationen keine großen Ausmaße einnehmen, kann hier die Sanierung in verschiedenen unterirdischen Verfahren erfolgen: In mehreren Haltungen kann das Inlinerverfahren zum Einsatz kommen; in verschiedenen anderen Abschnitten können festgestellte Schäden punktuell mittels Partliner (kurze Liner-Elemente) bzw. mittels Fräsrobotereinsatz saniert werden.
2. Entwurf und Bauausführung
Die
geplante Kanalerneuerung sieht eine Verlegung des neuen Kanals in der
vorhandenen Kanaltrasse vor. Zur Ausführung gelangen 185 m Betonrohre DN 500 mm. Die
Verlegetiefen liegen im Bereich zwischen 3,40 m bis 3,70 m . Im Zuge der
Arbeiten der offenen Leitungsverlegung werden die Kanalhausanschlüsse
entsprechend dem Arbeitsfortschritt mittels TV-Kamera untersucht und den betroffenen
Hauseigentümern mitgeteilt. Die ggfs. notwendigen Arbeiten an Hausanschlüssen
erfolgen jedoch aufgrund der aktuellen Änderung der Kanalanschlusssatzung Ende
2004 nun in Eigenverantwortung des jeweiligen Hauseigentümers zu dessen Lasten;
die Stadt nimmt lediglich noch Beratungs- bzw. Überwachungsaufgaben wahr.
Im Bereich der unterirdischen Sanierung werden die
Hausanschlüsse - soweit möglich - mittels einer Satelliten-TV-Kamera aus dem
Rohrquerschnitt heraus untersucht. Hier werden die Hauseigentümer ebenso über
ggfs. vorhandene Schäden informiert. Die in diesen Abschnitten notwendigen
Arbeiten an Hausanschlüssen könnten wegen der erschwerten Zugänglichkeit nicht
mit dem unterirdischen Inlinerverfahren saniert werden. Auch hier werden
Reparaturen im offenen Graben notwendig.
Bei allen von einer Erneuerung der Hausanschlüsse
betroffenen Hauseigentümern wird die Stadt diese beraten, wie eine eventuell
größere Anzahl sanierungsbedürftiger Hausanschlüssen in geeigneter Weise
möglichst zeitgleich und durch Bündelung der notwendigen Arbeiten auch
kostengünstig erneuert werden kann.
3. Baukosten, Finanzierung, Zuschüsse
Die Kostenvorermittlung für die Baumaßnahme beläuft sich auf rund 250.000,00 i. Die Kosten für die offene Leitungsverlegung wurden mit ca. 170.000 i veranschlagt, die rd. 440 m Leitungserneuerung an verschiedenen Stellen zwischen Krefelder Straße im oberen Bereich und Eulersweg im unterirdischen Inliner- / Partlinerverfahren werden mit
ca. 80.000 i vorkalkuliert. Dieser Betrag steht im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2005 unter der Haushaltsstelle 9.70000.96070.4 zur Verfügung. Zuschüsse für Kanalerneuerungsmaßnahmen werden zurzeit weder vom Land noch vom Bund gewährt.
4. Verkehrsführung
Die Kanalerneuerungsmaßnahme wird aufgrund der Lage in Straßenmitte unter Vollsperrbedingungen durchgeführt. Der Anliegerverkehr wird aus beiden Richtungen jeweils bis zur Baustelle aufrecht erhalten. Der ÖPNV wird über die Krefelder Straße und die Merowingerstraße umgeleitet. Die Inlinerarbeiten werden punktuell von den Schachteinstiegen ohne Ausschachtungsarbeiten durchgeführt. Hierbei wird es nur geringe Verkehrsbehinderungen (halbseitige, auf wenige Metern Länge und auf nur wenige Tage beschränkte Straßensperrungen) geben . Die Anwohner werden rechtzeitig durch eine Hauswurfsendung informiert.
5. Bauzeit
Die Bauzeit für die Kanalerneuerung einschließlich der Arbeiten an den Kanalhausanschlüssen und der Straßenwiederherstellung beträgt rund 4 Monate. Mit der Kanalerneuerungsmaßnahme soll nach dem Reitturnier (23.08.2005 -28.08.2005) begonnen werden, so dass die Maßnahme voraussichtlich Ende des Jahres 2005 abgeschlossen sein wird. Die Inlinersanierung wird etwa vier Wochen in Anspruch nehmen und soll im Anschluss an die Kanalerneuerungsmaßnahme ausgeführt werden.
6. Beitragsrechtliche
Beurteilung
Die vorhandene Kanalisation stammt aus dem Jahre 1956. Der technische als auch betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum von rd. 60 bis 75 für Kanäle wird deutlich unterschritten. Somit stellt der geplante Neuausbau keine abrechenbare Erneuerungen im Sinne des ' 8 Kommunalabgabengesetz NW dar. Auch handelt es sich nicht um eine erstmalige Herstellung des Kanals im Sinne '' 127 ff BauGB. Durch die Maßnahmen wird daher weder eine Beitragspflicht nach dem KAG (Kommunalabgabengesetz) noch nach dem BauGB (Baugesetzbuch) ausgelöst.
7. Baumbestand
Im Ausbaubereich ist kein Baumbestand vorhanden, der durch die Baumaßnahme gefährdet wird.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr
Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von 250.000,00 i ergeben.
Entsprechende Mittel stehen bei Haushaltsstelle 9.70000.96070.4 zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten
Finanzielle Auswirkungen für die Folgejahre werden sich nicht ergeben.
Jährliche Folgekosten ergeben sich im Rahmen der Kanalunterhaltung.
Maßnahmebezogene Einnahmen
Maßnahmebezogene Einnahmen sind nicht zu erwarten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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820,6 kB
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