Entscheidungsvorlage - FB 01/0140/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Aachen schließt sich dem Appell des Herzogenrather Bündnisses gegen Rechtsextremismus vom 28.11.2011 an und fordert ein sofortiges Verbot der rechtsradikalen Kameradschaft Aachener Land.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit Schreiben vom 27.12.2011 wurden Sie über den Aufruf des Herzogenrather Bündnisses gegen Rechtsextremismus, in welchem ein sofortiges Verbot der rechtsradikalen Kameradschaft Aachener Land gefordert wird, informiert.

Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass die Bürgermeisterkonferenz der StädteRegion einvernehmlich beschlossen hat, den Räten vorzuschlagen, hierzu eine gemeinsame Resolution zu verfassen, um das gemeinsame Vorgehen aller Kommunen zu dokumentieren.

 

Mit in Anlage 1 beigefügtem Appell vom 28.11.2011 hat das Herzogenrather Bündnis gegen Rechtsextremismus aus aktuellem Anlass ein sofortiges Verbot der Kameradschaft Aachener Land gefordert. Neben Erläuterungen zu rechtsradikalen Tätigkeiten in der Region wird darin festgestellt, dass es Beziehungen zwischen der KAL und der rechtsradikalen Zwickauer Terrorzelle geben soll.

 

In einer weiteren E-Mail vom 01.12.2011 hat das Bündnis ferner weitere Begründungen mitgeteilt. Darin heißt es:

 

„Die Kameradschaft Aachener Land bekennt sich offen zur nationalsozialistischen Weltanschauung, verherrlicht und propagiert diese. Außerdem geht sie in Wort und Tat gegen die Gegner dieser Weltanschauung und alle, die nicht in ihr Weltbild passen, vor. Sie sät Hass gegen Migrantinnen und Migranten. Damit wendet sich die KAL in kämpferischer Weise gegen die Menschenrechte und die demokratischen Grundrechte des Grundgesetzes. Insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene werden angeworben und nationalsozialistisch indoktriniert. All diesem ist konsequent nur mit einem Verbot der KAL zu begegnen. Die vielen Straftaten, die durch Mitglieder der KAL verübt und aus der Gruppe heraus geplant wurden, zeigen, dass der Einsatz von V-Leuten ohne Erfolg ist.

Beispiele für das o. a. Verhalten: Sendung eines Briefes mit einer Milzbrandattrappe an die jüdische Gemeinde in Aachen, Ablegen einer Bombenattrappe vor dem autonomen Zentrum in Aachen, Drohungen und bewaffnete Angriffe auf das autonome Zentrum und auf Privatpersonen, bewaffneter Angriff auf eine friedliche Anti-Nazi-Demonstration, Denunziationsaufruf und Aufruf zur Jagd auf politische Gegner auf der Webseite mit unmittelbaren Folgen für die Betroffenen, wiederholte neonazistische und antisemitische Schmierereien und Sachbeschädigungen, wiederholtes Feiern von Hitlers Geburtstag auf der Webseite und durch Aktionen in der Öffentlichkeit, tätlicher Angriff auf Nazigegner und Polizisten bei einer Flugblattverteilaktion in der Aachener Innenstadt, Bekenntnis zur Terrorgruppe NSU auf der KAL-Webseite, u. v. a. mehr.“

 

Der Bürgermeister hat mit E-Mail vom 01.12.2011 mitgeteilt, dass er die Forderung gerade auch angesichts der schrecklichen rechtsterroristischen Vorkommnisse sehr gut nachvollziehen kann, jedoch angesichts der intensiven Auseinandersetzung mit diesem Thema in den Sicherheitskonferenzen zwischen Polizeipräsidium und Bürgermeistern zunächst eine Stellungnahme des Polizeipräsidenten anfordern würde, bevor der Appell dem Stadtrat zugeleitet würde.

 

Mit Schriftsatz vom 07.12.2011, bei der Verwaltung eingegangen am 08.12.2011, hat der Polizeipräsident auf die entsprechende Anfrage geantwortet. Das entsprechende Schreiben ist als Anlage 2 beigefügt. Darin dankt der Polizeipräsident für die Bitte um Stellungnahme, teilt jedoch mit, dass er der Auffassung sei, dass diese kommunalpolitische Aktion einer polizeilichen Bewertung nicht unterliegen sollte.

 

Nach erster Einschätzung der Verwaltung ist die Kameradschaft Aachener Land zwar nicht vereinsrechtlich organisiert, sprich nicht als Verein eingetragen, kann jedoch dennoch nach Vereinsrecht verboten werden.

 

 

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Anlagen

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