Entscheidungsvorlage - Dez III/0006/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Soziale Stadt Aachen-Nord: 2. Förderstufe
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement; FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa; Dezernat VI; Dezernat II; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
25.01.2012
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und bestätigt das Vorgehen der Verwaltung, die 2. Förderstufe auf die Projekte
- Rehm-Plätze (insbes. Kosten Oberplatz)
- Auftakt des Spielplatzprogramms
Dez. 2 | Dez. 3 | Co-Dez.1 | FB02 | B03 | FB20 |
|
|
|
|
|
|
zu beschränken.
Philipp
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 06.07.2011 hat der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung der Lenkungsgruppe Aachen-Nord vom 12.05.2011 unter anderem die Verwaltung beauftragt, die Projekte Ehemaliges Straßenbahndepot Talstraße, Rehm-Plätze (insbes. Kosten Oberplatz) sowie Auftakt des Spielplatzprogramms zur Städtebauförderung in der 2. Förderstufe Soziale Stadt Aachen-Nord anzumelden.
Da sich in der weiteren Bearbeitung des Projektes Ehemaliges Straßenbahndepot Talstraße herausstellte, dass die notwendige Bearbeitungstiefe für die formelle Antragstellung nicht rechtzeitig erreicht werden konnte, hat sich die Verwaltung entschlossen, dieses Projekt aus der 2. Förderstufe herauszunehmen. Mit der Bezirksregierung konnte eine Abstimmung erreicht werden, wonach eine spätere Antragstellung gute Aussichten auf eine Förderung hat.
Die Lenkungsgruppe Aachen-Nord wurde in ihrer Sitzung am 28.11.2011 über diese veränderte Vorgehensweise informiert.
Im Dezember 2011 hat die Stadt Aachen den Bewilligungsbescheid für die beiden verbliebenen Projekte Oberplatz und Spielplatz Wiesental erhalten.
Aus formellen Gründen fordert eine Nebenbestimmung dieses Bewilligungsbescheids, dass der zuständige Ratsausschuss die geänderte Zusammensetzung der 2. Förderstufe beschließt bzw. bestätigt.
Die in der Folge notwendigen Beschlüsse zur 3. Förderstufe werden derzeit vorbereitet und voraussichtlich in der Lenkungsgruppensitzung am 07.05.2012 beraten und danach dem Hauptausschuss vorgelegt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
finanzielle Auswirkungen | ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 2012 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2012 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 1.080.000 | 1.080.000 | 2.400.000 | 2.400.000 | 4.000.000 | 4.000.000 |
Auszahlungen | 1.350.000 | 1.350.000 | 3.000.000 | 3.000.000 | 5.000.000 | 5.000.000 |
Ergebnis | -270.000 | -270.000 | -600.000 | -600.000 | -1.000.000 | -1.000.000 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 2012 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2012 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 300.000 | 300.000 | 1.038.000 | 1.038.000 | s. Anmerkungen | |
Personal-/Sachaufwand | 375.000 | 375.000 | 1.297.500 | 1.297.500 | ||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Ergebnis | -75.000 | -75.000 | -243.000 | -243.000 | ||
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
Anmerkungen:
Folgekosten: Die wesentlichen konsumtiven Projektbestandteile bewirken keine Folgekosten, da sie ausschließlich innerhalb der Projektlaufzeit anfallen. Sollten doch Folgekosten anfallen, werden diese teilprojektspezifisch im Rahmen der jeweiligen Projektentwicklung ermittelt und können derzeit noch nicht angegeben werden. Sie sind im Projekt aufzufangen.
Die Folgekosten der investiven Maßnahmen können derzeit noch nicht ermittelt und somit hier noch nicht beziffert werden. Es wird aber aufgrund der Verortung zumindest der Tiefbaumaßnahmen im Bestand davon ausgegangen, dass keine im Vergleich zu den heutigen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen erhöhten Folgekosten anfallen.
Bei den haushalterisch dargestellten finanziellen Auswirkungen ist sich die Fachverwaltung bewusst, dass es Verschiebungen im zeitlichen Ablauf der Projektverwirklichung kommen kann. Insgesamt kommt es damit aber nicht zu Mehrbelastungen des städtischen Haushaltes im Rahmen der gesamten Projektlaufzeit.