Entscheidungsvorlage - FB 61/0593/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich empfiehlt dem Planungsausschuss, für den Bereich Grünenthaler Straße/Kaletzbenden einen Bebauungsplan zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung aufzustellen.

 

Der Planungsausschuss beschließt, gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung für den Bereich Grünenthaler Straße/Kaletzbenden.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktionen von CDU, SPD, Grüne sowie das FDP-Mitglied in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich haben im Dezember 2011 beantragt, für den Bereich Grünenthaler Straße 65/ Tennishallengelände einen Bebauungsplan aufzustellen.

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden um Folgendes zu erreichen:

-                      Wohnbebauung in einer Grundstückstiefe von ca. 40 m parallel zur Grünenthaler Straße;

-                      der sich südlich daran anschließende Grundstücksteil des derzeitigen Tennishallen-Grundstückes soll zu einem Grünzug entwickelt werden.

 

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Anlagen

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