Kenntnisnahme - FB 32/0014/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherheitskonzepte bei GroßveranstaltungenAntrag der SPD Fraktion vom 30.11.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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25.01.2012
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Seit der Katastrophe anlässlich der Love Parade in Duisburg am 24.07.2010 gibt es durch den Innenminister NRW einen Erlass, der bei Großveranstaltungen, die als solche definiert werden, ein spezielles Sicherheitskonzept fordert.
Der Erlass ist in 2011 erneuert worden. Ein dazu gehöriger Leitfaden für die Erstellung und die Durchführung der Sicherheitskonzepte befindet sich derzeit noch in der Abstimmung und ist noch nicht in Kraft.
Auf Grund des neuen Erlasses sind seit Sommer 2010 in Aachen für folgende Veranstaltungen Sicherheitskonzepte gefordert bzw. erstellt worden:
- Tag der Polizei NRW ( Oktober 2010)
- Karnevalszüge ( insbesondere Rosenmontagszug)
- Fußballspiele im neuen Tivoli
- CHIO ( erstmals ab 2011)
- Oecher Bend ( erstmals ab Sommerbend 2011)
- Weihnachtsmarkt ( erstmals ab 2011)
Erwartet werden für 2012 zusätzlich Sicherheitskonzepte für das Public-Viewing anlässlich der Fußball-Europameisterschaft sowie für das September-Special.
Großveranstaltungen werden als solche mit einem Sicherheitskonzept bedacht werden müssen, wenn Stadt und Polizei die Veranstaltung als Großveranstaltung im Sinne des Erlasses einstufen.
Das elementar Neue an dem Erlass im Gegensatz zu früheren normalen Auflagen einer Veranstaltung ist jetzt, dass der Entscheidungsprozess im Detail dokumentiert werden muss, was letztlich zum Hintergrund hat, dass natürlich Verantwortlichkeiten auf Grund der Dokumentation deutlicher definiert werden können.
Auch früher sind in den Entscheidungsprozessen sowohl von Seiten der Polizei, aber insbesondere von Seiten der beteiligten Dienststellen der Stadtverwaltung Veranstaltungen nie leichtfertig genehmigt worden, sondern in einem sehr intensiven Meinungsbildungsprozess der gleichen Akteure - wie jetzt im Verfahren zum Sicherheitskonzept - wurden entsprechende Auflagen für die jeweiligen Veranstalter definiert festgehalten und auch überwacht.
In den jetzt durchgeführten Prozessen zu den vorstehenden Sicherheitskonzepten ist deutlich festzustellen, dass auf Grund von verschiedenen Befürchtungen hohe und höchste Anforderungen an die Veranstalter gestellt werden, die letztlich auch zu zum Teil erheblichen Kostensteigerungen bei der Realisierung der Sicherheitskonzepte führen.
Für die Verwaltung ergibt sich die Hoffnung, dass auf Grund der Evaluation der Anforderungen, der Realität, der Vorfälle der jeweiligen Veranstaltungen in Relation zu den vorher gestellten Sicherheitskonzepten die Standards für die Zukunft sinken werden.
Auch in den früheren Jahren sind bei wiederkehrenden Veranstaltungen ständig Verbesserungen hinsichtlich der Anforderungen an notwendige Rettungswege, an Beleuchtungen, an Sicherheit in den einzelnen Verkaufs-, Bühnen- oder Zuschauerflächen erstellt und umgesetzt worden.
Dabei kann durchaus festgestellt werden und die Ergebnisse der in all den Jahren durchgeführten Veranstaltungen zeigt dies - dass die Stadtverwaltung Aachen als Genehmigungsbehörde sehr verantwortlich mit dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung bzw. der Kunden der jeweiligen Veranstaltung umgegangen ist.
Es gilt zwar, dass Sicherheit auf keinen Fall zum Nulltarif möglich ist und eine gewisse Anforderung an Sicherheit immer Geld kostet und auch darin Preissteigerungen enthalten sein können, dennoch muss Maxime sein, dass man gemessen an den realistischen Rahmenbedingungen nicht allzu viel verlangt.
Vorfälle wie auf dem Lütticher Weihnachtsmarkt im Dezember 2011 werden auch durch das beste Sicherheitskonzept nicht vermieden werden können.
Daraus folgt auch, dass auf der anderen Seite natürlich auch nie eine hundertprozentige Sicherheit weder signalisiert , noch geschaffen werden kann.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen - keine
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,5 kB
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