Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 68/0069/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Prioritätenliste Straßenbeleuchtung 2005 im Stadtgebiet Aachen-Eilendorf1.) Stollenweg; Erstellen einer Beleuchtungsanlage zwischen Josefstraße und SeverinstraßeAntrag der Eheleute Beckers vom 19.01.2004 und der CDU- Bezirksfraktion Aachen-Eilendorf vom 15.09.20042.) Hansmannstraße; Erstellen einer Beleuchtungsanlage zwischen Josefstraße und Kehrbrückstraße und Verbesserung der Ausleuchtung zwischen Josefstraße und KarlstraßeAntrag der Anwohner vom Januar 2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/21
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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24.05.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss diese Maßnahmen in ihrem Bezirk nach folgender Priorität auszuführen.
- Stollenweg
- Hansmannstraße
Die jeweiligen Anträge gelten als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aus verschiedenen Stadtbezirken liegen dem Fachbereich Verkehr und Tiefbau Anträge für die Neuanlage, bzw. Verbesserung der Straßenbeleuchtung vor.
Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem die Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Demnach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen, oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen.
Diese Arbeiten sind zwingend DIN-gerecht auszuführen.
Die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der STAWAG eigenständig durchgeführt und finanziert.
Für die Unterhaltung, Wartung, Strom und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung erstattet die Verwaltung der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt).
Für das Haushaltsjahr 2005 und 2006 sind jeweils 50.000,00 i für das gesamte Stadtgebiet für die ANeuanlage von Straßenbeleuchtung@ eingeplant.
Dies gilt nur für Maßnahmen an öffentlichen Verkehrsflächen. Beleuchtung im Bereich der Grünflächen oder privater städtischer Flächen muss aus anderen Mitteln finanziert werden.
Gemäß des Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 18.11.2004 sollen die bekannten Maßnahmen den Bezirksvertretungen und dem Verkehrsausschuss erneut zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.
Deshalb schlägt die Verwaltung folgendes Verfahren vor.
Für die jeweiligen Bezirksvertretungen sind die vorliegenden Anträge in zeitlicher Reihenfolge aufgelistet.
Diese Auflistung wird hiermit der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf zur Zustimmung, oder Festlegung einer anderen Priorität vorgelegt.
Aus den Ergebnissen der Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen fertigt die Verwaltung eine neue gesamtstädtische Prioritätenliste zur Entscheidung im Verkehrsausschuss.
Auf der Grundlage diese Beschlusses werden dann die Maßnahmen mit den jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln von 50.000,00 i pro Jahr, nach Rechtskraft des städtischen Haushalts begonnen.
Der Fachbereich Verkehr und Tiefbau hat in Zusammenarbeit mit der STAWAG den in den Anträgen beschriebenen Sachverhalt geprüft, hält die Ausführung der Maßnahmen für notwendig und unterstützt die Anträge.
1.) Stollenweg; Erstellen einer Beleuchtungsanlage zwischen Josefstraße und Severinstraße
Antrag der Eheleute Beckers vom 19.01.2004 und der CDU- Bezirksfraktion Aachen-Eilendorf vom 15.09.2004
Die Eheleute Beckers und die CDU-Bezirksfraktion Aachen-Eilendorf haben den Antrag gestellt, den Stollenweg, zwischen Josefstraße und Severinstraße zu beleuchten.
Die Prüfung hat ergeben, dass der Stollenweg zur Zeit vollständig unbeleuchtet ist.
Für die Errichtung einer DIN-gerechten Ausleuchtung, müssen 10 Beleuchtungsmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m aufgestellt werden. Zusätzlich ist auf einer Länge von ca. 250 m ein Beleuchtungskabel zu verlegen. Die Herstellungskosten für diese Beleuchtungsanlage betragen ca. 32.500.- i. Das jährliche Nennentgelt würde sich auf 1.309.- i belaufen.
Die Ausführung der Maßnahme wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 16.11.2004 bereits beschlossen.
2.) Hansmannstraße; Erstellen einer Beleuchtungsanlage zwischen Josefstraße und Kehrbrückstraße und Verbesserung der Ausleuchtung zwischen Josefstraße und Karlstraße
Antrag der Anwohner vom Januar 2005
Die Anwohner der Hansmannstraße haben den Antrag gestellt, die Hansmannsstraße, zwischen Josefstraße und Kehrbrückstraße zu beleuchten.
Die Prüfung hat ergeben, dass am Fußweg entlang der Grünanlage Kofferleuchten installiert sind, die ein erreichen des Bahnhofes im hellen ermöglichen. Die bebaute Seite der Hansmannstraße, ist im genannten Abschnitt zur Zeit vollständig unbeleuchtet und zwischen Josefstraße und Karlstraße nicht ausreichend beleuchtet.
Für die Errichtung einer DIN-gerechten Ausleuchtung im Bereich Josefstraße und Kehrbrückstraße, müssen 3 Beleuchtungsmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 8,0 m aufgestellt werden. Zusätzlich ist auf einer Länge von ca. 20 m ein Beleuchtungskabel zu verlegen. Für die DIN-gerechte Ausleuchtung im Abschnitt Josefstraße und Karlstraße, müssen 2 Beleuchtungsmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 12,0 m aufgestellt werden. Dies ist erforderlich, da im weiteren Verlauf der Hansmannstraße, bereits 12 m Beleuchtungsmaste installiert sind. Eine Änderung der Lichtpunkthöhe auf 8,0 m, würde zusätzlich Beleuchtungsmaste und neue Mastabstände erfordern. Dadurch würden sich die Herstellungskosten deutlich erhöhen. Die Herstellungskosten betragen ca. 8.000.- i. Das jährliche Nennentgelt würde sich auf 709.- i belaufen.
Die Ausführung der Maßnahme wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 18.01.2005 bereits beschlossen.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr
ergeben sich nicht
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten
Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von ca. 41.800,00 i im Vermögenshaushalt ergeben.
Jährliche Folgekosten für das Nennentgelt werden sich in Höhe von 2.018,00 i im Verwaltungshaushalt ergeben.
Maßnahme |
Vermögenshaushalt ( Herstellungskosten ) |
Verwaltungshaushalt ( Jährliches Nennentgelt) |
Stollenweg |
32.500,00 i |
1.309,00 i |
Hansmannstraße |
9.300,00 i |
709,00 i |
Gesamtsumme |
41.800,00 i |
2.018,00 i |
Maßnahmebezogene Einnahmen
sind nicht zu erwarten