Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 51/0148/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat zu empfehlen, im Rahmen der geltenden Standards für Fachleistungsstunden, die Reduzierung des Verwaltungs- und Leitungsanteil von derzeit 20 % auf 10 % zu beschließen.

 

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat im Rahmen der geltenden Standards für Fachleistungsstunden, die Reduzierung des Verwaltungs- und Leitungsanteil von derzeit 20 % auf 10 % zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt im Rahmen der geltenden Standards für Fachleistungsstunden die Reduzierung des Verwaltungs- und Leitungsanteils von derzeit 20 % auf 10 %.

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fachverwaltung hat im ersten Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2011 Maßnahmen zur Gegensteuerung der Ausgabenentwicklung für diesen Bereich beschrieben.

 

Unter Punkt 3.6 der Vorlage vom 17.05.2011 wurde vorgeschlagen, die 2003 durch den KJA verabschiedeten Standards für Fachleistungsstunden im Rahmen der ambulanten Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe im Verwaltungs- und Leitungsanteil zu reduzieren.

 

Ausgehend vom Finanzvolumen der Hilfen zur Erziehung des Vorjahres würde sich durch die Reduzierung des Standards im Verwaltungs- und Leitungsanteil eine Ersparnis von rund 400.000 bis 450.000 € pro Jahr ergeben.

 

Auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft HzE gem. § 78 SGB VIII wurde die für die Entwicklung der Standards 2003 gegründete Arbeitsgruppe am 14.10.2011 erneut zusammengerufen.
Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern der freien Verbände – das Kinder- und Jugendheim Maria im Tann, das Kinder- und Jugendheim Brand und der Sozialdienst katholischer Frauen - sowie zwei Vertretern der Fachverwaltung.

 

Nach eingehender Prüfung der Standards wurde durch die Arbeitsgruppe herausgearbeitet, dass die Reduzierung des Verwaltungs- und Leitungsanteils zu einer Reduzierung der erbrachten Leistungen führen wird.

 

Seitens der Träger wurde eindringlich darauf verwiesen, dass aus ihrer Sicht diese Reduzierung im Sinne der Fachlichkeit und der Notwendigkeit für die Qualität der Leistung an die Hilfeempfänger  kontraproduktiv zu bewerten ist.

 

Die Arbeitsgemeinschaft HzE hat sich in ihrer Sitzung am 14.10.2011 ausdrücklich gegen die Reduzierung ausgesprochen.

 

Vor dem Hintergrund des von FB 45 zu erbringenden Konsolidierungsbeitrages und nach Abwägung der oben genannten Konsequenzen für die damit verbundenen Hilfeverläufe schlägt die Fachverwaltung dennoch die Reduzierung des Verwaltungs- und Leitungsanteils in o. g. Höhe vor.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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0

0

0

0

Auszahlungen

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Ergebnis

0

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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