Entscheidungsvorlage - FB 51/0149/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, eine/n Vertreter/in des Jugendamtselternbeirats in der Stadt Aachen zu allen Ausschusssitzungen, in denen Fragen der Förderung, Entwicklung und Planung von Kindertagesstätten in der Stadt Aachen beraten werden, einzuladen und dazu anzuhören.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Wahl des Jugendamtselternbeirates auf Grundlage des ersten KiBiz-Änderungsgesetzes vom 25.07.2011 wurde in der Sitzung am 29.11.2011 erläutert.

 

Die Einrichtung dieses Beirates dient der Erhöhung der Transparenz von Planungsprozessen gegenüber den Eltern von Kita-Kindern und soll die Mitwirkungsrechte der Eltern und die einrichtungsübergreifende Zusammenarbeit der Eltern verbessern.

Auf Anregung von Frau Bürgermeisterin Scheidt wird der Elternbeirat in die heutige Sitzung eingeladen, um sich vorzustellen.

 

Zwecks rechtlicher Fundierung ist der Fachbereich Recht und Versicherung FB 30 um Stellungnahme gebeten worden (siehe Anlage).

Fragestellung hierbei war, ob ein Vertreter des Jugendamtselternbeirates als ständiges beratendes Mitglied in den Ausschuss berufen wird oder dieses nur themenbezogen beratend an der Sitzung teilnehmen kann.

Voraussetzung für eine Berufung als ständig beratendes Mitglied wäre eine auf Empfehlung des Kinder- und Jugendausschuss durch den Rat beschlossene Änderung der Jugendamtssatzung. 

 

 

Da eine ständige Mitgliedschaft als Einräumung von Beteiligungsrechten in allen die Jugendhilfe betreffenden Fragen gewertet wird, also auch Themen, die über den Wirkungskreis des Jugendamtselternbeirates hinausgehen, rät FB 30 zu einer anlassbezogenen Einladung und Anhörung in den Kinder- und Jugendausschuss. Darüber hinaus kann der Beirat jederzeit einen Vertreter des Fachbereichs in seine Sitzungen einladen.

Die Jugendverwaltung schließt sich dem Votum desFB 30 an und empfiehlt, eine/n Vertreter/in des Jugendamtselternbeirats in der Stadt Aachen zukünftig zu Themen, die die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aachen betreffen, einzuladen und anzuhören.

 

In Bezug auf eine Mitgliedschaft des Jugendamtselternbeirats in der entsprechenden Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII konnte inzwischen geklärt werden, dass die Geschäftsordnung für die Arbeitsgemeinschaften eine Aufnahme des Elternbeirats auf Beschluss der Mitglieder der AG durchaus zulässt. Die entsprechende AG hat in ihrer Sitzung am 24.11.2011 die Aufnahme des Jugendamtselternbeirats bereits beschlossen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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