Kenntnisnahme - FB 51/0151/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt zur Kenntnis, dass eine Interessenbekundung am Modellvorhaben des Landes nicht erforderlich war, da die Stadt Aachen sich seit dem 01.08.2011 im Vorläuferprogramm des Modellvorhabens befindet.

Eine Doppelförderung von Kommunen, die sich im Förderprogramm des Landschaftsverbandes befinden, ist nicht möglich.

 

  1. Der Antrag der SPD-Fraktion vom 22.11.2011 ist damit erledigt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Antrag vom 22.11.2011 hat die SPD-Fraktion beabsichtigt die Verwaltung zu beauftragen, bis zum 15.12.2011 gegenüber dem Land NRW eine Interessenbekundung für die Teilnahme an dem Modellprojekt „Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor“ abzugeben.

Aus Sicht der Verwaltung war eine Interessenbekundung aus folgenden Gründen nicht möglich:

 

Die Stadt Aachen befindet sich bereits im Förderprogramm des Landesjugendamtes „Soziale teilhabe ermöglichen – Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut“. Der Förderzeitraum läuft vom 01.08.2011 bis zum 31.07.2014.

 

Der KJA in seiner Sitzung am 19.07.2011 und der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie am 29.09.2011 haben den Rahmenplan der Stadt Aachen zur Entwicklung eines Konzeptes gegen Kinderarmut verabschiedet. In der Vorlage zum Rahmenplan vom 29.06.2011 wird auf den zu diesem Zeitpunkt bereits gestellten Förderantrag und die mündliche Zusage verwiesen.

 

Am 29.07.2011 erhielt die Stadt Aachen den Zuwendungsbescheid des LVR in Höhe von 64.000 €.

 

Somit ist Aachen die erste Großstadt in NRW, die in dieser Förderlinie zur Entwicklung von Präventionsketten unterstützt wird.

 

Das im SPD-Antrag angesprochene Modellvorhaben des Landes hat sich sehr stark an dem Vorläuferprogramm, in dem die Stadt Aachen sich befindet, orientiert. Auch die Förderhöhen sind identisch. Allerdings ist eine Doppelförderung von Kommunen, so ist es im Leitfaden zur Interessenbekundung formuliert, ausgeschlossen.

 

In beiden Programmen ist eine wissenschaftliche Evaluation durch die Bertelsmann-Stiftung vorgesehen.

 

Die Stadt Aachen wird bei der Koordinierungsstelle des LVR ihr Interesse an einer Kooperation mit den Kommunen im Modellvorhaben bekunden.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 22.11.2011 ist damit erledigt.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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