Entscheidungsvorlage - FB 61/0589/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, gemäß Plan „Vorentwurf Variante 2“ den Beschluss zur Erstellung des Ausbauentwurfs für Gestaltungsvariante 2 mit Änderung der Bordlage und Neubepflanzung zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen und den Einplanungs- und Finanzierungsantrag vorzubereiten.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst gemäß Plan „Vorentwurf Variante 2“ den Beschluss zur Erstellung des Ausbauentwurfs für Gestaltungsvariante 2 mit Änderung der Bordlage und Neubepflanzung und beauftragt die Verwaltung, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen und den Einplanungs- und Finanzierungsantrag vorzubereiten.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

Die Burtscheider Straße verbindet den historischen Stadtkern Aachens mit den südlichen Stadtbezirken. Über die Burtscheider Straße und ihre Einmündung am Boxgraben findet die Verknüpfung mit dem Südraum statt. Gleichzeitig ist über die Franzstraße eine wesentliche Anbindung der Innenstadt gegeben. Somit übernimmt die Burtscheider Straße für Fußgänger-, Rad-, und Kfz-Verkehr wichtige Funktionen.

 

Am Knoten Boxgraben / Burtscheider Straße bestehen wesentliche Verflechtungen für Wege von und zu der Innenstadt, insbesondere aus den südlich gelegenen Außenbereichen ins Zentrum. Über die Achse Burtscheider Straße - Franzstraße ist eine bedeutende Fußwegeverbindung in und aus der Innenstadt gegeben. Mit der nun vorhandenen Radwegeerschließung am Boxgraben und am Marschiertor ist die für das Radwegenetz notwendige Anbindung zwischen Stadt und Südraum in diesem Abschnitt der Burtscheider Straße unterbrochen. Mit einer Neugestaltung des Straßenraums werden für alle Verkehrsteilnehmer die verkehrlichen und gestalterischen Bedingungen verbessert, die Bedürfnisse Aller berücksichtigt und die Verkehrssicherheit erhöht.

 

Durch alters- und witterungsbedingte Schäden in der Fahrbahn wird die Notwendigkeit verstärkt, einen zeitnahen Umbau einzuleiten.

 

2. Heutige Situation (vgl. Anlagen 1 und 2)

Städtebauliche Situation und Freiflächen

Im betroffenen Abschnitt ist die Burtscheider Straße einseitig mit geschlossener Blockrandbebauung bebaut. An ihrer westlichen Seite grenzt eine parkähnliche Grünanlage an, die von der Burtscheider Straße, dem Boxgraben und der Friedlandstraße umgrenzt wird. Der beidseitige Baumbestand entlang der Burtscheider Straße, insbesondere die großkronigen Ahorne und Rosskastanien an der Grünflächenseite sowie das historische Marschiertor am Boxgraben prägen das Raum- und Stadtbild.

 

Straßenraumnutzung

Die Straßenraumbreiten im betroffenen Abschnitt der Burtscheider Straße betragen etwa 17 bis 18 Meter. Auf der bebauten Seite befinden sich Schrägparkstände, die durch einzelne Baumfelder unterbrochen sind. In den Häusern überwiegt die Wohnnutzung, es befindet sich dort jedoch auch ein Restaurant, welches ein Teil des Seitenraums zur Außenbewirtschaftung nutzt. Der übrige Straßenraum wird als Einrichtungsfahrbahn für den Kfz-Verkehr genutzt, wobei die Zufahrt zur Signalanlage am Boxgraben dreistreifig angelegt ist.

 

Kfz-Verkehr

Die Leistungsfähigkeit der Burtscheider Straße wird maßgeblich von der Leistungsfähigkeit des signalisierten Knotens am Marschiertor bestimmt. Die drei stadteinwärts führenden Verkehrsströme aus der Burtscheider Straße teilen sich dort fast gleichmäßig auf den Boxgraben (1432 Kfz von 7 bis 19 Uhr), die Franzstraße (1588 Kfz) und die Lagerhausstraße (1480 Kfz) auf. Durch die Spuraufteilung auf drei Fahrstreifen im Knoten (zweimal Links, einmal Rechts) kann so die Grünzeit effektiv genutzt und die Leistungsfähigkeit sichergestellt werden. Im Juli 2011 wurde aufgrund des Umbaus des Boxgrabens (und der damit verbundenen neuen Fußgängerfurt über den Boxgraben) der Knoten Burtscheider Straße / Boxgraben mit einer neuen Signalschaltung versorgt. Diese orientiert sich an den Belastungszahlen einer zeitnahen Zählung aus dem Jahr 2010.

 

Am anderen Ende des Planungsabschnittes münden die Friedlandstraße, Zollamtstraße und Reumontstraße in die Burtscheider Straße. Die Friedlandstraße führt Einrichtungsverkehr auf den Knoten zu und die Burtscheider Straße ab diesem Punkt somit Zweirichtungsverkehr. An den Einmündungen ist die Verkehrsbelastung weitaus niedriger als am Boxgraben, so dass dort auf eine Signalisierung verzichtet werden kann und die Einmündungen der Zollamtstraße und Reumontstraße untergeordnet sind.

 

Parken

Im Planungsbereich gibt es entlang der Häuserzeile ca. 13 Parkstände in Schrägaufstellung, die der Parkzone A zugeordnet sind. Zum Schrägparken steht im Seitenraum und am Fahrbahnrand eine Straßenraumbreite von ca. 3,80 bis 4,90 m zur Verfügung. Im Seitenraum sind die Parkstände baulich mit dem Gehweg niveaugleich angelegt. Die Parkstandsreihe wird zum einen durch Baumfelder und zum anderen durch die Außengastronomie im Seitenraum unterbrochen.

 

Fußgänger

Die Gehwegbreite an der Bebauungsseite beträgt etwa 1,90 m und am Parkgelände etwa 2,40 m. Durch den niveaugleichen Ausbau von Parkstand und Gehweg wird die effektiv nutzbare Gehwegfläche an der Bebauungsseite durch die schräg parkenden Fahrzeuge teilweise gemindert. Ebenso trägt die außengastronomische Nutzung des Seitenbereichs zur Einengung bei. Am Parkgelände existieren im Gehweg Oberflächenschäden und Unebenheiten, die auf das Wurzelwerk der anliegenden Bäume zurückzuführen sind.

 

Zwei Furten sichern am Boxgraben die Fußwegeverbindung Burtscheider Straße – Franzstraße. Zwischen den Einmündungen der Zollamtstraße und Reumontstraße unterstützt eine Mittelinsel die Fußgängerquerungen über die Burtscheider Straße. Im Dezember 2010 wurde für diesen Querungspunkt die Einrichtung eines Fußgängerüberweges und dessen Aufnahme in die Prioritätenliste beschlossen.

 

Radverkehr

Über die Burtscheider Brücke wird der Radverkehr beidseitig auf Radfahrstreifen auf der Fahrbahn geführt, diese enden bzw. beginnen an der Einmündung der Zollamtstraße. Beim Umbau des Boxgrabens in 2010 und 2011 wurden auf dem anliegenden Abschnitt des Alleenrings Schutzstreifen für Radfahrer angelegt. Im weiteren Verlauf der Burtscheider Straße zwischen Zollamtstraße und Marschiertor, welcher auch für Radfahrer eine wichtige Verknüpfung zwischen Südraum und Innenstadt darstellt, ist das Radwegenetz somit aufgrund von gänzlich fehlenden Radverkehrsanlagen unterbrochen. Radfahrer müssen hier auf den Verkehrsraum für den Kraftfahrzeugverkehr ausweichen. Eine eindeutige und sichere Führung des Radfahrers ist im Einmündungsbereich der Burtscheider Straße in den Boxgraben nicht gegeben.

 

ÖPNV

Die Burtscheider Straße ist nicht Bestandteil des örtlichen Busliniennetzes.

 

Unfallsituation

Auf dem behandelten Teilstück der Burtscheider Straße inklusive des Knotens am Boxgraben ereigneten sich in den letzten drei Jahren fünf Verkehrsunfälle mit Personenschäden. Drei dieser Unfälle waren mit Radfahrerbeteiligung und ereigneten sich in Höhe der Einmündung Zollamtstraße. Dabei wurden die auf der Burtscheider Straße fahrenden Radfahrer in allen Fällen von den einbiegenden Pkw-Fahrern übersehen.

 

Baumschutz

An der Bebauungsseite der Burtscheider Straße befinden sich 9 Mehlbeeren. Von den Mehlbeeren unterliegen 5 aufgrund ihres Stammumfanges den Bestimmungen der Baumschutzsatzung, wobei die Bäume bis auf einen entweder visuell erkennbare Schäden oder Defektsymptome aufweisen, so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit eine langfristige Erhaltung ausgeschlossen werden kann. Bei etwa der Hälfte der Bäume handelt es sich um Jungbäume, die offensichtlich zu einem im Vergleich späteren Zeitpunkt gepflanzt wurden. Wahrscheinlich wurden die ursprünglichen Bäume aufgrund rückläufiger Vitalität vor Jahrzehnten entfernt.

 

Am Parkgelände befinden sich im betroffenen Bereich 2 Rosskastanien und 5 Ahorne. Alle unterliegen der Baumschutzsatzung. Die großkronigen Bäume sind vital und prägen wesentlich das Ortsbild, so dass eine Erhaltung des Baumbestandes in öffentlichem Interesse ist. Der anliegende Gehweg weist jedoch stellenweise Schäden im Oberflächenbelag auf, welche auf das Wurzelwerk der Bäume zurückzuführen sind. Die Stammfüße der Bäume befinden sich teilweise im Gehwegbereich, so dass Wurzelbereich und Gehwegoberfläche sich gegenseitig stören bzw. schädigen.

 

3. Planung  (vgl. Anlagen 3 bis 7)

Straßenraumnutzung

Bei der Planung zum Umbau des Boxgrabens wurde geprüft, ob die Abwicklung des Verkehrs aus der Burtscheider Straße auch bei einer Reduktion auf zwei Fahrstreifen möglich ist. Die Leistungsfähigkeit im Knoten bliebe dann zwar noch erhalten, aber nur im Falle eines Verzichts auf die neu angelegte, signalisierte Fußgängerfurt über den Boxgraben. Im Abwägungsprozess wurde schließlich zugunsten der Fußgänger- und Radfahrerfurt auf eine mögliche Spurreduktion verzichtet. Die Zufahrt der Burtscheider Straße am Knoten muss also weiterhin dreistreifig bleiben.

 

In der Planung sollen für alle Verkehrteilnehmer akzeptable Verkehrsverhältnisse geschaffen werden. Der verfügbare Straßenraum zur Neuaufteilung beträgt etwa 17 m an der Einmündung der Friedlandstraße und etwa 18 m am Knoten Boxgraben.

 

Durch die notwendige Beibehaltung der drei Fahrstreifen am signalisierten Knoten Boxgraben und die Berücksichtigung ihrer erforderlichen Rückstaulängen reduzieren sich die Möglichkeiten, ein ausreichendes Angebot für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen. Es wurden drei Varianten erarbeitet. In allen Varianten wird von einer gleichen Führung des Kfz- und Radverkehrs ausgegangen.

 

Alle Varianten

Kfz-Verkehr

An der Einmündung der Zollamtstraße wird die Fahrbahn für den stadteinwärts führenden Einrichtungsverkehr aufgeweitet, so dass der Kfz-Verkehr sich zunächst auf zwei, und im weiteren Verlauf auf drei Fahrstreifen aufteilen kann. Die Führung des Kfz-Verkehrs unterscheidet sich also prinzipiell nicht vom Bestand.

 

Radverkehr

Der Radverkehr soll zukünftig in beiden Richtungen der Burtscheider Straße ununterbrochen und sicher geführt werden. Es wird eine direkte Weiterführung der bestehenden Radverkehrsanlage an der Burtscheider Brücke mit eindeutigem Anschluss am Knoten Boxgraben angestrebt.

 

Die Änderung der Parkstandsanordnung entlang der Burtscheider Straße lässt nicht nur eine Verbreiterung der Gehwege zu, sondern ermöglicht auch die Anlage eines Schutzstreifens für stadteinwärts fahrende Radfahrer. Der 1,50 m breite Schutzstreifen am Fahrbahnrand wird mittels Sicherheitstrennstreifen von den parkenden Fahrzeugen abgegrenzt. Im Bereich der Aufweitung mit drei Fahrstreifen liegt der Schutzstreifen zwischen Links- und Rechtsabbiegefahrstreifen, und am signalisierten Knoten wird eine aufgeweitete Aufstellfläche für den Radverkehr angelegt. So wird ein konfliktfreies Linksabbiegen des Radfahrers in den Boxgraben ermöglicht.

 

In der Gegenrichtung wird der Gehweg am Parkgelände für Radfahrer freigegeben. In Kombination mit der neuen Fußgänger- / Radfahrerfurt über den Boxgraben entsteht damit eine neue, direkte und umwegfreie Verbindung in den Südraum.

 

Unterschiede der Varianten ergeben sich in der Bordsteinlage und in der Straßenraumbegrünung:

 

Variante 1a

Straßenraumbegrünung

In Variante 1a wird die Bordsteinflucht dem Bestand gegenüber nicht verändert. Die Fahrbahnfläche und Seitenbereiche ändern sich also nicht in ihrer Lage, sondern nur teilweise in Ihrer Nutzung. Durch die Beibehaltung der Bordsteinflucht können die Bäume erhalten bleiben, die den Bestimmungen der Baumschutzsatzung unterliegen. Entlang der bebauten Seite der Burtscheider Straße werden also zum Zweck der Parkraumgewinnung nur Bäume entfernt, die der Satzung nicht unterliegen.

 

Parken

Parkstände werden weiterhin an der bebauten Seite angeboten, an der ein wesentlich höherer Bedarf besteht als an der Seite der Grünfläche. Zugunsten einer Verbreiterung der Gehwege und einer Straßenraumgewinnung für andere Nutzungen werden die Parkstände jedoch nicht mehr schräg, sondern längs angeordnet. Um den dadurch entstehenden Parkraumverlust zu minimieren, soll der gastronomische Betrieb (Hausnr. 11/13) zur Außenbewirtschaftung nicht mehr den Straßenraum nutzen. Alternativ wird dem Inhaber die anliegende, aber außerhalb des Straßenraums liegende Freifläche zum Pachten angeboten. Das städtische Grundstück zwischen Zollamtstraße und Burtscheider Straße ist derzeit ungenutzt. Zwischen den Baumpflanzungen können so 11 Längsparkstände angelegt werden.

 

Fußgänger

Durch die Änderung der Parkstandsanordnung kann der Gehweg an der bebauten Seite der Straße deutlich verbreitert und so für Fußgänger ausreichend und regelkonform angelegt werden. Der Gehweg verbreitert sich so auf ca. 3,50. Der daneben liegende 2,0 m breite Längsparkstreifen wird durch ein Hochbord vom Gehweg getrennt.

 

Am Parkgelände bleibt die Gehwegbreite mit ca. 2,40 m nahezu unverändert. Durch das geringe Fußgängeraufkommen im Vergleich zur Bebauungsseite kann der Gehweg entlang der Grünfläche für Radfahrer freigegeben werden. Der Gehweg wird anlehnend an die historische Gestaltung mit Mosaikpflaster ausgestattet.

 

Der Fußgängerüberweg an der Mittelinsel auf Höhe der Reumontstraße, der die Fußgängersicherheit zusätzlich erhöhen soll und im Dezember 2010 beschlossen wurde, wird in der Planung der Burtscheider Straße berücksichtigt.

 

Variante 1b

Straßenraumbegrünung

Variante 1b behält wie Variante 1a die bestehende Bordsteinlage bei. Es wird aber zusätzlich eine Abwägung bezüglich der Vitalität des Baumbestandes vorgenommen. Da der überwiegende Teil der Mehlbeeren an der bebauten Seite der Burtscheider Straße Schäden im Stamm- / Stammfußbereich aufweist, wird zur Parkraumgewinnung und aus Symmetriegründen auch der geschützte, aber geschädigte Baumbestand entfernt. Als Ausgleichsmaßnahme wird eine dem Standort angemessene Neubepflanzung vorgenommen. Es werden zu einer verbliebenen Mehlbeere (am Boxgraben) vier neue Bäume gepflanzt, so dass es an der bebauten Seite insgesamt fünf Baumfelder gibt.

 

Parken

Auch in Variante 1b wird nicht mehr schräg, sondern längs geparkt. Durch die neu angeordneten Baumfelder können 12 Längsparkstände angelegt werden.

 

Fußgänger

Die Verkehrsräume für Fußgänger entsprechen der Variante 1a.

 

Variante 2

Straßenraumbegrünung

Variante 2 sieht ebenfalls eine Neubepflanzung entlang der bebauten Seite der Burtscheider Straße vor. Fünf neue Baumpflanzungen werden angelegt. Die Bordsteinlage wird aber so verändert, dass die Gehwegbreite an der Bebauung auf das notwendige Mindestmaß reduziert wird, und die gegenüberliegende Parkfläche zugunsten der Wurzelbereiche der großkronigen Bäume vergrößert wird. Durch das Versetzen des dortigen Gehweges um etwa 0,9 m werden Wurzelwerk und Gehwegoberfläche sich nicht mehr gegenseitig beeinträchtigen.

 

Durch die Änderung der Bordsteinlage und Baumfelder in Variante 2 liegt die Neubepflanzung unmittelbar über einer Wasser- und Gasleitung der STAWAG. Die Möglichkeit der Umsetzung ist abhängig davon, ob die Verlegung der Leitungen möglich ist und diese finanzierbar ist. Hierüber wird mit der STAWAG verhandelt.

 

Parken

Das Parkraumangebot entspricht dem in Variante 1b. Es können 12 Längsparkstände angelegt werden.

 

Fußgänger

Der Gehweg entlang der bebauten Seite der Straße ist 2,50 m und damit ausreichend breit. Am 2,50 m breiten Gehweg an der Parkseite wird durch Absetzen der Gehwegfläche von den Bäumen die Gefahr minimiert, dass der Wurzelbereich der anliegenden Bäume zu Unebenheiten oder Schäden im Gehweg führt. Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer wird durch eine ebene Gehwegoberfläche und eine neue nutzbare Gehwegbreite erhöht.

 

4. Baukosten

Die Baukosten betragen auf der Basis der derzeitigen Information ca. 302.000 € (Variante 1a), 308.000 € (Variante 1b) bzw. 342.000 € (Variante 2). Die Baukosten für den Fußgängerüberweg an der Mittelinsel zwischen Zollamtstraße und Reumontstraße betragen zusätzlich etwa 20.000 €.

 

5. Finanzierung

Aus dem Ausbau des Boxgrabens in 2010 und 2011 stehen Restmittel zur Verfügung. Diese belaufen sich im PSP-Element 5-120102-900-01300-300-1 (Boxgraben, 2 BA) auf etwa 390.000 €, die nach Übertragung in das Haushaltsjahr 2012 verwendet werden könnten.

 

Es bedarf einer weiteren Prüfung, ob sich maßnahmenbezogene Einnahmen durch die Erhebung von Beiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG NW) ergeben werden.

 

Die Bezirksregierung Köln stellt eine Förderung nach Entflechtungsgesetz in Aussicht. Bei kurzfristiger Einreichung der Unterlagen kann ein gemeinsamer Einplanungs- und Finanzierungsantrag gestellt und dieser kurzfristig geprüft werden.

 

6. Fazit und Empfehlung der Verwaltung

Beim Umbau der Burtscheider Straße können durch eine Reduzierung der Parkstandstiefe die Anlage eines Schutzstreifens für den Radverkehr und eine Verbreiterung des bebauungsseitigen Gehweges um bis zu 1,60 m erreicht werden. Um den dadurch entstandenen Parkraumverlust gering zu halten, können die Außengastronomiefläche verlegt und die Baumfelder entlang der Bebauungsseite neu positioniert werden.

 

Der Großteil der bebauungsseitigen Baumpflanzung weist visuell erkennbare Schäden oder Defektsymptome auf, wodurch eine langfristige Erhaltung der Bäume ausgeschlossen ist. Der großkronige Baumbestand am gegenüberliegenden Parkgelände ist hingegen vital und hat eine ortsprägende Wirkung, so dass dieser in der Abwägung der Varianten zu begünstigen ist. Bei einer Freigabe des anliegenden Gehweges für den Radverkehr wird mit Variante 2 auch zusätzlich die Sicherheit für den Radfahrer erhöht, indem unebene Stellen minimiert werden.

 

Unter Abwägung aller Belange empfiehlt die Verwaltung, auf Grundlage der Variante 2 mit Änderung der Bordlage und Neubepflanzung (Plan „Vorentwurf Variante 2“) den Planungsbeschluss zu fassen. Bezüglich der eventuell erforderlichen Verlegung von Leitungen in Abstimmung mit der STAWAG wird mündlich in den Sitzungen berichtet.

 

7. weiteres Vorgehen

Zur Beteiligung der Anlieger wird Anfang Februar 2012 eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in die weitere Ausbauplanung mit ein, die kurzfristig in einer der nächsten Sitzungen des Mobilitätsausschusses vorgestellt werden soll.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz 2012 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2012 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

470.400 €

470.400 €

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0

0

Auszahlungen

1.244.756,75 €

1.244.756,75 €

0

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Ergebnis

774.356,75 €

774.356,75 €

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz 2012 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2012 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

19.600 €

19.600 €

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Personal-/

Sachaufwand

28.000 €

28.000 €

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Abschreibungen

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Ergebnis

8.400 €

8.400 €

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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