Kenntnisnahme - FB 61/0597/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
BaustellenüberwachungRatsantrag der SPD-Fraktion vom 18.10.2011, Nr. 181/16
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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02.02.2012
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenraum bedürfen grundsätzlich einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung (Genehmigung), die der ausführenden Firma erteilt wird. Rechtsgrundlage dafür ist § 45 der Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit den Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen (RSA 95).
Zuständig ist mit Ausnahme von eigenen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen der Straßenbaulastträger die jeweils örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. Mit Ausnahme der Autobahnstrecken ist dies für das Aachener Stadtgebiet die Verwaltung (Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen). Als Straßenbaulastträger tritt ebenfalls die Stadtverwaltung auf (Fachbereich Stadtentwicklung und Aachener Stadtbetrieb). Außerdem betreiben und genehmigen der Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen NRW) und die Städteregion Aachen Straßenbaustellen auf klasssifizierten Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage.
Die meisten Baumaßnahmen werden im Auftrag der Versorgungsträger durchgeführt, um die Leitungsnetze (Kanal, Telekommunikation, Gas, Wasser und Fernwärme) zu erweitern und zu unterhalten. Diese Maßnahmen werden von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt. Die Versorgungsträger müssen vorab jeweils eine Aufbruchgenehmigung einholen. In diesem Zusammenhang erfolgt regelmäßig ein Abstimmungsverfahren, um vor der Ausschreibung die Rahmenbedingungen zu konkretisieren und eine Bündelung zu erreichen. Diese Koordinierung wird in der Regel durch den Aachener Stadtbetrieb (Aufbruchkontrolle) vorgenommen.
Eine Kontrolle der Baustellen erfolgt nicht nur durch die Straßenverkehrsbehörde, sondern auch durch Aufbruchkontrolle und bei Straßenbaumaßnahmen durch die Vertreter der jeweiligen Straßenbaulastträger. Die Polizei ist ebenfalls dazu angehalten, Baustellen im Straßenraum im Rahmen der Gefahrenabwehr zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden.
Aufgrund der Vielzahl von Baustellen im gesamten Stadtgebiet lässt sich eine lückenlose Kontrolle unter den gegebenen Bedingungen nicht realisieren. Grundsätzlich ist aber denkbar, dass auch Kräfte des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung nach gewissen organisatorischen Vorbereitungen Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten ausüben, um erkennbare Mängel festzustellen und an die jeweils zuständige Stelle zu melden.
Die jeweiligen Fachbereiche arbeiten heute schon zusammen und wollen den Informationsaustausch weiter verbessern. Beispielsweise ist beabsichtigt, die maßgeblichen Erlaubnisdaten zu Sondernutzungen gemeinsam zu nutzen, um die Überwachung zu erleichtern. Hierzu bedarf es jedoch einer Sachbearbeitung mit einem datenbankgestützten Verfahren, das für die Sondernutzungen bereits angewendet wird, aber für die Baustellen aktuell nicht in Einsatz ist.
Die Verwaltung hat sich bereits umfassend mit der Thematik beschäftigt und Ende 2011 das Projekt Baustellen Management- und Informationssystem gestartet. In diesem Zusammenhang soll nicht nur eine bessere Information über Baumaßahmen und deren Auswirkungen im Internet, sondern auch eine bessere Koordination erreicht werden. Als erster Schritt dieses Projekts ist die Einführung eines datenbankgestützten Verfahrens zur Genehmigung der Baustellen im öffentlichen Straßenraum geplant, das die bereits bestehende Strukturen des Sondernutzungsverfahrens ergänzt. Damit ließen sich auch der Informationsfluss innerhalb der Verwaltung, die Koordinierung und in einem weiteren Schritt die Überwachung vereinfachen.
Mit ersten Ergebnissen dieses Projektes wird zum Ende des 2.Quartals 2012 gerechnet. Die Verwaltung wird dann über die weitere Entwicklung berichten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,2 kB
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