Entscheidungsvorlage - FB 32/0015/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, derzeit von einer Aufhebung der Sperrzeiten in Aachen Abstand zu nehmen.

 

Der Antrag gilt als behandelt.

 

 

 

 

 

Philipp

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Nach den entsprechenden Bestimmungen des Gaststättengesetzes NRW gilt für die Betriebe des Gaststättengewerbes grundsätzlich, dass in der Zeit von 05.00 – 06.00 Uhr morgens der Betrieb zu schließen ist. Örtliche Regelungen können hiervon abweichen.

 

Wie im Antrag richtigerweise beschrieben, haben die Städte Mönchengladbach und anschließend auch Düsseldorf zunächst probeweise, danach dauerhaft die Sperrstunde (im allgemeinen Sprachgebrauch als „Putzstunde“ bezeichnet), aufgehoben. Bei den jeweils dort vorhandenen Mengen und Konzentration der Gaststättenbetriebe insbesondere in den Altstadtbereichen hatte es dazu geführt, dass zu Beginn der Sperrstunde (sofern sie eingehalten wurde), die noch vorhandenen Gäste nahezu gleichzeitig die entsprechenden Lokalitäten verlassen haben und für Lärmentwicklungen auf der Strasse gesorgt haben.

Dieser Effekt tritt durch ein verzögertes Verlassen der jeweiligen Lokalität der jeweiligen „Nachtschwärmer“ in den Hintergrund.

 

In Aachen ist ein solches Anliegen weder aus der Bevölkerung, von den Kunden, von den Gastwirten selber noch vom DEHOGA entsprechend vorgetragen und als Bedarf signalisiert worden.

 

Die Ordnungsbehörde kann für den Aachener Bereich kaum Nutzen einer solchen Regelung erkennen, da die Situation in Aachen insgesamt auf diese Stunde bezogen recht entspannt ist und es im vergangenen Jahr 2011 lediglich bei einzelnen Imbissbuden in der Pontstrasse zu Problemen mit Ahndung gekommen ist.

Seitdem aber die Einhaltung dieser Stunde vor Ort durch die Ordnungsbehörde mehrfach kontrolliert wurde, ist jetzt dort auch ab 05.00 Uhr Ruhe eingetreten.

Für den Bereich des Pontviertels würde die Aufhebeung der Sperrzeit nach den derzeitigen Entwicklungen das eher falsche Signal darstellen.

 

Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung derzeit, auch wegen des mangelnden Interesses, von einer solchen Regelung Abstand zu nehmen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen - keine

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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