Entscheidungsvorlage - FB 36/0134/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, in Verhandlung mit den Projektpartnern zu treten, den Trägerverein zu gründen und die Vereinbarung über die strategische Partnerschaft mit einem regionalen Partner kurzfristig umzusetzen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushaltes, d.h. der Trägerverein darf erst gegründet bzw. es dürfen erst finanzielle Verpflichtungen seitens der Stadt eingegangen werden, wenn die notwendigen Haushaltsmittel dafür gesichert sind.

 

Über die Förderbewilligung oder -absage, die Vereinsgründung und das Ergebnis der Verhandlungen mit dem Kooperationspartner ist der Ausschuss im Sommer 2012 erneut zu informieren.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

I.              Einleitung: Ehrenamt und Naturschutz

 

Die Zusammenarbeit des behördlichen und ehrenamtlichen Umwelt- und Naturschutzes zum Schutz und zur langfristigen Sicherung des Natur- und Landschaftsraumes hat in der Stadt Aachen eine langjährige Tradition. Nach einer Vorgabe des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG, § 3 Abs. 4) sollen die zuständigen Landschaftsbehörden hierfür auch mit den ehrenamtlich tätigen Umwelt- und Naturschutzorganisationen kooperieren.

 

Ehrenamtlicher Naturschutz trägt durch die Verankerung in der Gesellschaft ganz erheblich dazu bei, eines der wichtigsten strategischen Ziele des „Übereinkommens über die Biologische Vielfalt“ (Biodiversitätskonvention, 1992) und der „Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt“ (2007) umzusetzen. Und zwar: dass Menschen den Wert von Biodiversität an Hand ihres persönlichen Lebens- bzw. Wohnumfeldes durch praktisches Handeln kennen und schätzen lernen[1].

 

 

II.              Gründung der NABU-Naturschutzstation Aachen in 2006

 

Nach intensiven Gesprächen und Abstimmungen zwischen NABU Aachen e.V. und Stadt (Fachbereich Umwelt) wurde im Jahr 2006 die NABU-Naturschutzstation Aachen eingerichtet. Die Aufgaben der Station reichen in verschiedene Bereiche des integrierten Naturschutzes und der Kulturlandschaftspflege.

 

Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und als Ausdruck der Partnerschaft zwischen Stadt und NABU Aachen e. V. wurde seinerzeit eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Nach 6 Jahren zieht der Fachbereich Umwelt eine sehr positive Bilanz. Mit ihrer Arbeit konnte die Naturschutzstation

 

Ø       wichtige Impulse für den Artenschutz (u. a. Steinkauz, Schleiereule, Fledermäuse und Gelbbauchunken) setzen,

Ø       signifikant zur Optimierung der Schutzgebietsbetreuung beitragen (u. a. FFH–Gebiet Brander Wald, diverse Naturschutzgebiete in Aachen, Streuobst- und Magerwiesen),

Ø       mit der Einrichtung eines landwirtschaftlichen Betriebs die Betreuung städtischer und eigener Biotopflächen verbessern (u. a. 12 ha städtische Kulturlandschafts- und Biotopflächen)

Ø       das ehrenamtliche (bürgerschaftliche) Engagement für den Naturschutz erkennbar ausbauen

Ø       zur Vertrauensbildung zwischen Unterer Landschaftsbehörde, den Umweltverbänden, den Landwirten (Zusammenarbeit mit 9 Landwirten, vielfältige Kontakte) und der Bürgerschaft beitragen und

Ø       durch eine beachtliche mediale Präsenz zur Sensibilisierung für Fragen des Natur- und Artenschutzes beitragen[2].

 

III.                            Antrag zur Förderung der NABU-Naturschutzstation Aachen e.V. gemäß Förderrichtlinie der Biologischen Stationen NRW - FÖBS

 

Das Land NRW gewährt einer Reihe von durch Verbände getragener Naturschutzstationen in NRW im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung von Tätigkeiten  der Biologischen Stationen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ (FÖBS-Richtlinie) eine finanzielle Förderung.

 

Nach einer Reihe von Abstimmungsgesprächen mit den Fördergebern des Landes haben sich NABU Aachen e.V. und Stadt im Oktober 2011 entschieden, beim Land NRW einen Förderantrag gemäß FÖBS Richtlinie einzureichen. Die beim Land NRW beantragte Förderung, die gemäß einem Tätigkeitsschlüssel für unterschiedliche Leistungen bewertet wird, beläuft sich auf insg. 120.000 Euro.

 

In dem Förderantrag sind die genauen Tätigkeitsbereiche bzw. Tätigkeitsfelder dem Arbeits- und Maßnahmenplan zu entnehmen. Eine vollständige Übersicht ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Es handelt sich um folgende Aufgaben:

 

Ø       Schutzgebietsbetreuung und schutzgebietsbezogener Artenschutz einschließlich wissenschaftlicher Begleitung in Schwerpunktgebieten

    • FFH – Gebiet Brand
      • gebietsbezogene Datenerhebung einschließlich Mitarbeit im Rahmen der FFH - Berichtspflichten für das FFH - Gebiet Brander Wald
      • Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen einschließlich Maßnahmenplänen für Einzelvorhaben
      • Fachliche Begleitung oder praktische Durchführung von Maßnahmen
    • NSG Indetal
      • Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen einschließlich Maßnahmenplänen für Einzelvorhaben
      • Fachliche Begleitung oder praktische Durchführung von Maßnahmen
      • Artenschutzprogramme und Artenschutzmaßnahmen
    • LB Senserbach
      • Gebietsbezogene Datenerhebung
      • Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen einschließlich Maßnahmenplänen für Einzelvorhaben
      • Fachliche Begleitung oder praktische Durchführung von Maßnahmen
      • Artenschutzprogramme und Artenschutzmaßnahmen
    • Dokumentation der Ergebnisse (Berichte)

 

Ø       Vertragsnaturschutz

    • Mitarbeit bei der Effizienzkontrolle

 

Ø       Artenschutz ohne Schutzgebietsbezug

    • Wissenschaftliche und Beratende Aufgaben
      • Beratung von Behörden
      • Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen
      • Artenschutzmaßnahmen (z.B. für Schleiereule, Schwalben, Fledermäuse an Gebäuden)

 

Ø       Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit

    • Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit und Beratung interessierter Bürger
    • Exkursionen/Vorträge, Besucherlenkung
    • Arbeit mit Kinder-, Schul- und Jugendgruppen, Ferienfreizeiten, OGS

 

 

IV.              „Mehrwert“ für den Naturschutz - Vorteile für die Stadt Aachen

 

Die im Antrag vorgeschlagenen Aufgaben und Inhalte der geplanten NABU-Naturschutzstation Aachen entsprechen vollumfänglich den naturschutzfachlichen Zielen der Unteren Landschaftsbehörde im Fachbereich Umwelt und werden daher ausdrücklich begrüßt. Neben naturschutzfachlichen Argumenten sprechen weitere Aspekte für die die geplante NABU-Naturschutzstation; diese lassen sich aus Sicht der Verwaltung wie folgt zusammenfassen:

 

Ø       Die Chancen zur Akquisition von Fördermitteln der Europäischen Union und des Bundes für Arten- und Naturschutzprojekte im Stadtgebiet Aachen und auf euregionaler Ebene erhöhen sich signifikant.

Ø       Der städtische Mitteleinsatz wird durch den Einsatz ehrenamtlicher Mitstreiter in den Naturschutzprojekten vervielfacht, u. a. auch daher arbeitet eine kleine Station „vor Ort“ hocheffizient.

Ø       Eine Vor-Ort-Station erhöht die Identifikation der Bürgerschaft mit ihrem Wohn- und Lebensraum.

Ø       Eine derartige Naturschutzstation arbeitet nicht nach dem Prinzip der Auftragsverwaltung; daher kann sie auf neue Herausforderungen mit hoher Flexibilität reagieren.

Ø       Durch Kooperation mit der NABU-Schwester-Station in Heinsberg und den Biologischen Stationen Städteregion Aachen, Düren und Heinsberg wird eine vorbildliche regionale Abstimmung ermöglicht. 

 

Die erfolgreichen Modelle landesgeförderten NABU-Naturschutzstationen in vergleichbaren Großstädten wie Bonn und Münster unterstreichen die Vorteile des gewählten Ansatzes; schon lange leisten sie in diesen Städten einen unverzichtbaren Beitrag für die Naturschutzarbeit vor Ort.

 

 

V.              Trägerverein und Finanzierung

 

Die Neueinrichtung einer Biologischen Station erfordert aus formalen Gründen den Beitritt der zuständigen Gebietskörperschaft - hier also der Stadt Aachen - in einen gemeinsamen Trägerverein. Die Mitgliedschaft in dem Trägerverein bleibt auf die Organisationen Stadt und NABU beschränkt. Der Trägerverein dient im Wesentlichen der Abstimmung der Jahresplanung sowie der Planung und Verwaltung verfügbarer Finanzmittel.

 

Finanzierung: Der erforderliche Eigenanteil der Stadt Aachen für die NABU–Naturschutzstation beläuft sich auf 30.000 € jährlich. Gegenzurechnen sind jedoch die sich ergebenden Einsparungen  durch geringere Ausgaben in den relevanten Bereichen (Artenschutz, Pflege und Unterhaltung von Schutzgebieten und Biotopen) bei der Unteren Landschaftsbehörde.

 

Im Ergebnis sieht die Verwaltung ein Gleichgewicht zwischen Ausgaben für den Eigenanteil und resultierenden Einsparungen bei Steigerung der Gesamtqualität der Naturschutzarbeit im Stadtgebiet. Insoweit wird verwaltungsseitig sichergestellt:

 

Ø       Der Eigenanteil wird vollständig aus verfügbaren Haushaltsmitteln bereitgestellt. Zusätzliche Finanzmittel werden bei den Haushaltsplanungen nicht erforderlich.

Ø       Soweit rechtlich zulässig werden von Investoren bereitgestellte Mittel für die Finanzierung des Eigenanteils eingebunden

Ø       Die Laufzeit bleibt (zunächst) auf 5 Jahre begrenzt, so dass in 2017 erneut politisch entschieden werden kann.

 

 

VI.              Die Position des Landes NRW

 

Das Umweltministerium begrüßt das gemeinsame Ansinnen von NABU und Stadt Aachen und es unterstützt das Wunschziel, die bestehende Naturschutzstation in eine landesgeförderte Biologische Station umzuwandeln.

 

Zur Optimierung der Abstimmung der Naturschutzarbeit erwartet das Ministerium für eine positive Förderbescheidung jedoch die Bildung einer strategischen Partnerschaft des städtischen Trägervereins mit einem regionalen Partner. Die Selbstständigkeit der Trägervereine bleibt durch die Vereinbarung unberührt.

 

Ausdruck einer strategischen Partnerschaft ist die Unterzeichnung einer gemeinsamen Vereinbarung. Der Charakter dieser Vereinbarung folgt dem Prinzip, dass kein Partner begünstigt und dennoch über die Partnerschaft ein Mehrwert geschaffen wird. Die Vereinbarung dient insoweit folgenden Zielen:

 

Ø       Informationsaustausch zwischen den Stationen

Ø       Steuerung und Harmonisierung von Aufgaben

Ø       Durch- und Weiterleitung der FÖBS-Gelder

Ø       Bildung strategischer Partnerschaften bei EU- und Bundesförderprogrammen.

 

Seitens der Stadt und des NABU werden zwei Wege verfolgt, eine Partnerschaft, die die Kriterien des Ministeriums erfüllt, umzusetzen:

 

Ø       Durch Kooperation mit dem Trägerverein der NABU – Naturschutzstation Heinsberg (Wildenrath)

Ø       Durch Kooperation mit dem Trägerverein der Biologischen Station der Städteregion Aachen

 

Die Stadt beabsichtigt, die bisherigen Gespräche bis Ende März zu einem abschließenden Ergebnis zu bringen und nach der Gründung des Trägervereins die strategische Partnerschaft mit einem regionalen Partner als Voraussetzung für die Förderbewilligung offiziell zu besiegeln.

 

 

VII.              Zusammenfassung

 

Die Einrichtung einer durch Landesmittel geförderten NABU-Naturschutzstation bietet für die Stadt zahlreiche Vorteile: als wichtiger Baustein zur Optimierung des Natur- und Artenschutzes im Stadtgebiet, zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements und zur Chancenverbesserung in der Akquisition von Fördermitteln. Dem Gedanken des Bundesnaturschutzgesetzes wird mit dem Schritt zur anerkannten und geförderten NABU Naturschutzstation in idealer Weise Rechnung getragen.

 

 

 


[1] Nach jüngeren wissenschaftlichen Studien stehen die Chancen gut, die Zahl der ehrenamtlich für den Naturschutz engagierten Bürger weiter zu steigern. Die Erfahrungen der zurückliegenden Jahre in der Stadt Aachen bestätigen diesen Trend. Grundlegende Voraussetzung für ein aktives Engagement in den (Naturschutz-) Organisationen ist eine professionelle Betreuung der Aktivitäten. Gelingt dies, lässt sich der Natur- und Artenschutz weit über die Grenzen des behördlichen Wirkens befördern.

 

[2] Nähere Informationen sowie einzelne Projektberichte sind auch der offiziellen Homepage des NABU Aachen e.V. unter www.nabu-aachen.de zu entnehmen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

Ergänzenden Erläuterungen:

Die finanziellen Abwicklungen für die NABU-Naturschutzstation als Biologische Station laufen über den neu zu gründenden Trägerverein; dieser setzt sich paritätisch zusammen aus Stadt Aachen und NABU Aachen. Der Trägerverein beantragt die Förderung nach FÖBS (80%) beim Land. Der Eigenanteil (20%) wird über einen Zuschuss aus dem städt. Haushalt an den Trägerverein sichergestellt. Die erforderlichen Finanzmittel für die finanzielle Ausstattung des Trägervereins (Eigenanteil von 20%) belaufen sich nach derzeitigen Planungen auf 30.000 € jährlich, zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren.  Die Deckung erfolgt vollständig durch entsprechende Einsparungen im eingeplanten Etat der Naturschutzbehörde und durch den Einsatz zweckgebundener Ersatzgelder (Drittmittel). Bevor die genaue haushaltstechnische Einplanung der Gelder erfolgt, soll erst der Trägerverein gegründet und die Zuwendung nach FÖBS beim Land gesichert sein. Für den Aufwand / die Auszahlung sollte dann nach Vorliegen dieser Voraussetzungen und nach Rechtskraft des Haushaltes 2012 (außerplanmäßig) ein neues PSP eingerichtet werden; als Deckung ist derzeit der Einsatz von Erträgen und Einzahlungen aus Ersatzgeldern nach LG NW (s. auch PSP 4-130103-905-7) geplant sowie Einsparungen voraussichtlich bei folgenden Konten geplant: 4-130103-913-7 / 53180000; 1-130103-900-2 / 52410000, 1-130103-900-2 / 52210000 evtl. auch 4-130103-908-1 / 54290000). Die genaue Verteilung der Deckungsmittel wird zu gegebener Zeit festgelegt.

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