Entscheidungsvorlage - FB 13/0010/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantragung der Top-Level-Domain ".aachen" bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) hier: Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und Die Linken vom 08.12.2011 (Ratsantrag Nr. 194/16)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 13 - Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
15.02.2012
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken haben beantragt, im Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt, kompetente Partner zu suchen, die die Top-Level-Domain .aachen bei der ICANN beantragen und in der Lage sind, sie langfristig zu betreiben.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag wie folgt Stellung. Die Organisation ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers), die weltweit über die Grundlagen der Verwaltung von Namen und Adressen im Internet entscheidet, hat jetzt auch Namen von Städten und Regionen als Adressendungen zugelassen (sog. geografische Top-Level-Domains TLD), d.h. es wären Domains mit der Endung .aachen möglich (wie z.B: www.stadtverwaltung.aachen, www.hotels.aachen etc.). Eine Bewerbung für .aachen kann bei der ICANN erstmals zwischen dem 12. Januar und dem 12. April 2012 erfolgen.
Zusammenfassende Einschätzung
Die Verwaltung hat eine mögliche Nutzung der Domain .aachen schon im Jahr 2011 geprüft und die Sache aus den unten stehenden Gründen nicht weiter verfolgt. Auch jetzt rät die Verwaltung dazu, die Erfahrungen anderer Städte abzuwarten und sich ggf. in einer neuen Bewerbungsfrist gemeinsam mit einem privaten Partner um die Domain zu bemühen. Zumal zum jetzigen Zeitpunkt eine Bewerbung für .aachen in der Bewerbungsfrist bis zum 12. April 2012 nicht mehr möglich ist, da sinnvollerweise ein privater Partner benötigt wird, der unter europarechtlichen Gesichtspunkten in einem diskriminierungsfreien Verfahren ausgewählt werden muss. Das lässt sich in der Kürze der Zeit nicht durchführen.
Eine Verwendung der Domain .aachen durch Dritte muss von der Stadt Aachen kontrolliert werden, da solche Internetseiten den Eindruck erwecken könnten, ein offizielles Angebot der Stadt Aachen zu sein. Es wäre ein Regelwerk aufzustellen, für welche Art von Angeboten die Domain genutzt werden darf und für welche nicht (z.B. gewaltverherrlichende, menschenverachtende und pornographische Angebote). Die Einhaltung müsste auf Dauer kontrolliert werden. In Köln wird beispielsweise eigens ein Beirat dafür eingerichtet.
Zudem sind die Bewerbung sowie Betrieb und Vertrieb einer solchen Domain mit hohen Kosten verbunden (siehe unten). Nach einer Schätzung aus dem vergangenen Jahr rechnet sich der Vertrieb einer geographischen Domain nur für Städte/Regionen mit einem Einzugsgebiet von 1,5 Millionen Einwohnern. Die Kosten würde zwar zunächst der private Partner übernehmen. Sollte dieser aber in finanzielle Schwierigkeiten geraten, könnte ggf. die Stadt finanziell in Zugzwang geraten.
Ausführliche Infos zum Bewerbungsverfahren
Für die Registrierung einer neuen TLD ist das Einreichen einer Bewerbung bei der ICANN
notwendig, die hohe Anforderungen an den Bewerber sowie die Bewerbung selbst stellt. Das Bewerbungsverfahren richtet sich ausschließlich an etablierte Organisationen, Gesellschaften oder Institutionen, nicht jedoch an einzelne Personen. Bei erfolgreicher Bewerbung werden die TLDs für einen Zeitraum von zunächst 10 Jahren an den Bewerber vergeben, in dem dieser die Domain nutzen und als Betreiber vermarkten kann, um so Sub-Domains an Dritte zu verkaufen (wie z.B. www.hotels.aachen). Alle Bewerber müssen eine Bewerbungsgebühr in Höhe von US$ 185.000 (ca. EUR 130.000) entrichten sowie Nachweise zur Erfüllung der hohen technischen Anforderungen und der finanziellen Sicherheit erbringen.
Neben dieser offiziellen Bewerbungsgebühr sind weitere Zahlungen des Bewerbers an die
ICANN erforderlich. Nach Schätzungen des Deutschen Städtetages belaufen sich die weiteren Kosten auf mindestens 100.000 Euro in den Folgejahren.
Nach überwiegender Rechtsauffassung ist Ländern und Kommunen eine verwaltende Tätigkeit
auf dem Gebiet der Domainvergabe verwehrt (Art. 87f Abs. 2 GG). Somit wäre ihnen bei
erfolgreicher Bewerbung für eine geoTLD bei der ICANN nur die Eigennutzung der jeweiligen
Domain erlaubt und eine kostenpflichtige Vergabe von Sub-Domains an Private nicht ohne
weiteres möglich.
Für die Städte erscheint eine eigene Bewerbung um eine Domain schon aufgrund der damit
verbundenen hohen Kosten nicht lohnenswert, zumal wenn diese nur für die Eigennutzung
verwendet werden dürfte. Für diesen Verwendungszweck sind die bisherigen Portale der Städte
im Internet wie z. B. aachen.de derzeit ausreichend. Privaten Unternehmen sollte es durch Erteilung der Zustimmung oder Unbedenklichkeit jedoch ermöglicht werden, eine Bewerbung für eine geoTLD einzureichen, sofern die notwendigen Bedingungen zuvor vertraglich vereinbart wurden. Damit könnten auch die Beschränkungen aus Art. 87f Abs. 2 GG umgangen werden.
Bei der Bewerbung eines privaten Betreibers um eine geoTLD muss dieser nach den Bewerbungsrichtlinien der ICANN eine schriftliche Zustimmung (Letter of Support) oder eine
schriftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Letter of Non-Objection) der Stadt Aachen
einreichen, aus der hervorgeht, dass Aachen die Nutzung und den Vertrieb des geografischen Namens als TLD durch den Bewerber unterstützt. Der Letter of Support / Non-Objection ist eine Erklärung der Stadt gegenüber der ICANN, über die Bewerbung informiert zu sein und die Verwendung der geoTLD zu unterstützen oder zu akzeptieren.
Der Letter of Support (LoS)/ Letter of Non-Objection (LoNO) ist zwingende Voraussetzung
für den Erfolg einer Bewerbung. Aufgrund dieser Notwendigkeit sowie der Tatsache, dass
eine TLD durch die ICANN nur einmal vergeben werden kann und somit andere potenzielle
Bewerber ausgeschlossen werden, muss die Erteilung der Zustimmung oder Unbedenklichkeit
durch die Stadt allen Bewerbern gleichermaßen ermöglicht werden. Sie hat aufgrund europarechtlicher
Bestimmungen in einem transparenten und nicht diskriminierenden Verfahren zu
erfolgen. Somit müssen einheitliche und objektive Richtlinien zur Erteilung dieser Bescheinigung
vorgegeben und alle Bewerber nach diesen Kriterien bewertet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
45,3 kB
|