Entscheidungsvorlage - A 51/0004/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

entfällt

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäss § 4 des 1. AG-KJHG, § 26 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse sowie § 57 der Gemeindeordnung NW wählt der Kinder- und Jugendausschuss in seiner ersten Sitzung unter dem Vorsitz des nach Lebensjahren ältesten Ausschussmitgliedes aus seiner Mitte ein Ratsmitglied zum/zur  Vorsitzenden.

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