Entscheidungsvorlage - A 61/0146/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich UntereAdalbertstraßehier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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25.05.2005
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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09.06.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung
Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung eines
Bebauungsplanes für den Bereich Untere Adalbertstraße zwischen Stiftstraße,
Adalbertsberg, Noppiusstraße, Beeckstraße und Kaiserplatz im Stadtbezirk
Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Untere Adalbertstraße zwischen Stiftstraße, Adalbertsberg, Noppiusstraße, Beeckstraße und Kaiserplatz im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufstellung eines
Bebauungsplanes für den Bereich Untere Adalbertstraße
hier: Aufstellungsbeschluss
Anlass
Die GbR Adalbertstraße Aachen, vertreten durch Herrn
Prof. Kahlen und Herrn Sauren, hat gemeinsam mit der Immobilien- und
Standortgemeinschaft (ISG) Kleine Adalbertstraße e.V., vertreten durch Herrn
Heiliger, den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt.
Gebietsabgrenzung
Das Plangebiet umfasst neben den Flächen, über die die
GbR Adalbertstraße sowie die Mitglieder der ISG verfügen, weitere Grundstücke,
die derzeit zwar nicht in die aktuellen Planungsüberlegungen einbezogen wurden,
von diesen aber beeinflusst werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die
Flächen zwischen Stiftstraße, Adalbertsberg, Noppiusstraße, Beeckstraße und
Kaiserplatz (Umfahrung St. Adalbert). Durch diese großräumige
Plangebietsabgrenzung sollen auch Vernetzungen in die Umgebung, die sich evtl.
erst im weiteren Planungsverfahren ergeben, abgedeckt werden, z.B. eine
großzügigere Verbindung zur Stiftstraße. Falls sich kein Erfordernis für diese
Einbeziehung von Flächen ergibt, ist eine spätere Verkleinerung des
Plangebietes denkbar.
Ziele der Planung
Durch die vorgelegte Planung soll der Bereich der
unteren Adalbertstraße sowohl gestalterisch, als auch funktional aufgewertet
werden. Neben ungenutzten bzw. untergenutzten Grundstücken im Blockinnenbereich
wird auch ein Großteil der Liegenschaften auf der südlichen Seite der
Adalbertstraße in die Planung einbezogen, so dass unmittelbare positive Effekte
für den Straßenraum erzielt werden können. Mittel- bis langfristig können diese
sich auch auf die Nordseite der Straße auswirken.
Sehr positiv ist die Kooperation der GbR
Adalbertstraße mit der ISG zu beurteilen. Durch diese Zusammenarbeit können die
Interessen aller Beteiligten im Planverfahren, nämlich sowohl eine höhere
Frequentierung der unteren Adalbertstraße, als auch die Schaffung eines Einzelhandelsmagneten
am östlichen Ende der Einkaufslage, vertreten werden.
Konzept
Die von der GbR Adalbertstraße vorgelegte Planung
zielt auf eine Stärkung des Handels in der Adalbertstraße durch die Ansiedlung
von “Publikumsmagneten” in einer Einkaufsmall. Diese soll sich über mehrere
Geschosse erstrecken und dabei auch heute mindergenutzte Grundstücke im
Innenbereich aufwerten. Der Höhensprung innerhalb des Baublocks zwischen
Adalbertstraße und Noppiusstraße wird dabei mit in die Planung einbezogen. Die
Mall wird an zwei Stellen an die umgebenden Straßen angebunden: an der Ecke
Adalbertsberg / Adalbertstraße, etwa in der Mitte der unteren Adalbertstraße
sowie am Kaiserplatz.
Die beiden vorliegenden Planungsvarianten
unterscheiden sich insbesondere in der Gestaltung der letztgenannten Anbindung.
Während diese in Variante 1 unmittelbar an der Ecke Adalbertstraße /
Kaiserplatz liegt, wird in Variante 2 die heutige Durchfahrt zum
Taeterparkplatz als Zugang genutzt. Damit ist die Ausrichtung auf die Adalbertstraße
nicht so ausgeprägt wie in Variante 1, da der Blick aus der Mall auf St.
Adalbert bzw. den Felsen, auf dem die Kirche gebaut ist, gerichtet ist. Somit
entsteht leicht der Eindruck einer Sackgasse, während in Variante 1 eher ein
attraktiver Rundlauf entstehen kann, von dem auch der Einzelhandel in der
unteren Adalbertstraße profitiert. Die Verwaltung bewertet daher die Variante 1
positiver.
Die Eingänge in die Mall sollen vollständig verglaste
Fassaden erhalten, um Offenheit zu signalisieren und einladend auf die Kunden
zu wirken.
Das Einkaufszentrum umfasst ca. 28.000 m²
Verkaufsflächen, verteilt auf 3 Geschosse (Unter-, Erd- und 1. Obergeschoss).
Im 2. Obergeschoss sind Büro- und Praxisflächen geplant. Auf den Dachflächen
ist die Anlage eines Gartens vorgesehen, der neben Aufenthaltsmöglichkeiten
auch Gastronomieangebote erhalten soll.
Erschließung
Verteilt auf 2. und 3. Untergeschoss sollen ca. 600
Stellplätze angelegt werden. Die Zufahrt zur Tiefgarage sowie die ebenfalls
unterirdisch vorgesehene Anlieferung und Entsorgung sollen ohne Querung der
Fußgängerwege sowie der Umfahrt an St. Adalbert erfolgen. An 2 Stellen sind
daher Rampen vorgesehen, an denen die Fahrzeuge direkt in die Untergeschosse
geleitet werden.
Empfehlung der Verwaltung
Zur Sicherung einer geordneten städtebauliche
Entwicklung, die neben der vorgelegten Planung auch die nähere Umgebung
umfasst, empfiehlt die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Mit der GbR Adalbertstraße soll bezüglich der
Übernahme von Planungsleistungen ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen
werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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135,6 kB
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715,4 kB
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159,9 kB
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324,1 kB
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81,4 kB
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(wie Dokument)
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94 kB
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(wie Dokument)
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234,7 kB
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9
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(wie Dokument)
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246,1 kB
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10
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(wie Dokument)
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235,5 kB
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278,3 kB
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12
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(wie Dokument)
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151 kB
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13
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(wie Dokument)
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241,8 kB
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14
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(wie Dokument)
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236,5 kB
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